Sastrify
Sastrify GmbH, Köln (seit Mai 2026 im Eigentum von Deel) ·www.sastrify.com· Stand: 2026-07-30
Dieses Werkzeug mit KI durchgehen
Unser Urteil
Wer darauf verzichtet, fällt nicht wirklich zurück: Die Ersatzlösung heißt Tabelle plus Kalender und kommt erstaunlich weit. Es ist auch kein Vorsprung, denn Beschaffung sieht der Kunde nicht. Der Nutzen ist eine Rechnung, kein Prinzip. Er entsteht erst, wenn das jährliche Softwarebudget so groß ist, dass die eingesparten Prozente die Gebühr ab 12.500 Euro plus den internen Aufwand deutlich übersteigen. Darunter ist es teurer als das Problem.
Belege:Paketpreise ab 12.500, 15.000 und 25.000 Euro im Jahr, kein Gratistarif, Preis im Detail nur auf AnfrageZur QuelleRechtsperson Sastrify GmbH, Köln, Amtsgericht Köln HRB 102066, Geschäftsführer Lackinger und MessingZur QuelleUrsprungsfirmierung Sastrix GmbH, eingetragen am 22.06.2020, Umbenennung zu Sastrify GmbH per Beschluss vom 27.08.2021 unter derselben RegisternummerZur QuelleÜbernahme durch Deel, Abschluss Ende April 2026, Bekanntgabe Anfang Mai 2026, Konditionen nicht offengelegt, gesamtes Team wechseltZur QuelleSOC-2- und DSGVO-Angabe, Verschlüsselung und rollenbasierte Zugriffssteuerung; kein benannter Hostinganbieter, keine Region, kein ISO 27001Zur QuelleVerantwortliche Stelle, Subunternehmer der Website, Standardvertragsklauseln und AufbewahrungsfristenZur QuelleSerie B über 32 Mio. US-Dollar im August 2023, Investoren Endeit Capital, HV Capital, FirstMark, Simon Capital, TriplePointZur QuelleJahresabschluss zum 31.01.2025 offengelegt am 24.02.2026, Stammkapital 61.534 Euro, Gesellschaft aktivZur Quelle
Für wen es taugt
Solopreneur
nicht geeignet
Ein Mindesteinsatz ab 12.500 Euro im Jahr gegen eine Handvoll Abonnements ergibt keine Rechnung. Ein Selbstbedienungs- oder Gratiszugang wird auf der Preisseite nicht angeboten.
KMU
bedingt geeignet
Lohnt ab dem Punkt, an dem niemand mehr sagen kann, wie viele Werkzeuge bezahlt und wie viele davon benutzt werden. Vorher ist die Gebühr größer als der gefundene Leerlauf, deshalb bedingt statt ja.
Konzern
bedingt geeignet
Funktional passend für verteilte Fachbereiche, aber die Nachweise fehlen öffentlich: kein ISO-27001-Zertifikat, keine Subunternehmerliste zum Produkt, kein benannter Speicherort. Beschaffung müsste all das vor der Unterschrift schriftlich einholen.
Kaufen, wechseln oder bauen
Standardprodukt
Tabelle, Vertragsordner und Kalendererinnerung
Der ehrliche Amtsinhaber und für die meisten Firmen unter etwa 100 Beschäftigten die richtige Antwort. Er kostet nichts außer Disziplin und bricht an genau zwei Stellen: wenn niemand mehr merkt, dass ein Werkzeug per Kreditkarte an der Beschaffung vorbei gekauft wurde, und wenn die Erinnerung an eine Kündigungsfrist zwar im Kalender steht, aber niemandem gehört.
KI-nativ
Entdeckung aus Anmeldedaten und Buchhaltung statt gepflegter Liste
Die jüngere Bauart dreht die Richtung um: Sie fragt nicht, welche Werkzeuge man hat, sondern liest es aus der zentralen Anmeldung, dem Kartenkonto und dem Rechnungspostfach. Das findet zuverlässig, was an der Beschaffung vorbei gekauft wurde. Was diese Bauart nicht mitbringt, ist die Vergleichsdatenbank aus fremden Verträgen. Genau die ist im Vergleich der einzige Teil, den man weder bauen noch aus den eigenen Daten ableiten kann.
Eigenbau
Anmeldeprotokoll plus Buchhaltungsexport in eine eigene Tabelle
Der Bestand ist der billige Teil und in einem Tag gebaut: Nutzerliste aus der zentralen Anmeldung, Kreditorenliste aus der Buchhaltung, monatlich gegeneinander gestellt, Kündigungsfristen als Termine mit einem Namen daneben. Das deckt Leerlauf und vergessene Verlängerungen auf. Was der Eigenbau nicht liefert, ist die Antwort auf die eigentliche Frage: ob der bezahlte Preis marktüblich ist. Diese Antwort ist der Kern des Angebots, und sie ist nicht selbst herstellbar.
Unser Rat
- Solopreneur: Nicht kaufen. Tabelle und Kalender reichen bei dieser Zahl an Abonnements.
- KMU: Erst rechnen, dann reden: jährliches Softwarebudget mal realistisch erwartete Ersparnis gegen 12.500 Euro plus die Zeit der Person, die das Register pflegt.
- Konzern: Als Kandidat möglich, aber Speicherort, Unterauftragnehmer, Protokollierung und die Produktzukunft nach der Deel-Übernahme vor der Unterschrift schriftlich klären.
Wer dahinter steht
Tragfähigkeit: Finanziert
Die Einordnung hat sich 2026 in ihrer Art verändert, nicht in ihrer Höhe. Das Finanzierungsrisiko eines Wagniskapitalunternehmens ist mit der Übernahme durch Deel verschwunden. An seine Stelle tritt das Risiko, dass ein zugekauftes Produkt in der Plattform des Käufers aufgeht. Der letzte eigene Blogbeitrag stammt vom 17. Februar 2026, also aus der Zeit vor der Bekanntgabe.
- Rechtsperson und Register: Sastrify GmbH, Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln, Amtsgericht Köln HRB 102066, USt-IdNr. DE333084964, Geschäftsführer Sven Lackinger und Maximilian MessingRechtsperson Sastrify GmbH, Köln, Amtsgericht Köln HRB 102066, Geschäftsführer Lackinger und MessingZur Quelle · Stand 2026-07-30
- Firmierungswechsel bestätigt: Eintragung am 22.06.2020 als Sastrix GmbH, Umbenennung in Sastrify GmbH durch Gesellschafterbeschluss vom 27.08.2021, Registernummer HRB 102066 unverändertUrsprungsfirmierung Sastrix GmbH, eingetragen am 22.06.2020, Umbenennung zu Sastrify GmbH per Beschluss vom 27.08.2021 unter derselben RegisternummerZur Quelle · Stand 2026-07-30
- Übernahme durch Deel: Abschluss laut Berichterstattung Ende April 2026, Bekanntgabe Anfang Mai 2026, Konditionen nicht offengelegt; das gesamte Team einschließlich beider Gründer wechselt zu DeelÜbernahme durch Deel, Abschluss Ende April 2026, Bekanntgabe Anfang Mai 2026, Konditionen nicht offengelegt, gesamtes Team wechseltZur Quelle · Stand 2026-07-30
- Übernahme anwaltlich belegt: Orrick nennt sich Berater von Deel bei der Übernahme von Sastrify, Meldung vom Mai 2026orrick.com/en/News/2026/05/Deel-Acquires-SastrifyZur Quelle · Stand 2026-07-30
- Finanzierung vor der Übernahme: Serie B über 32 Mio. US-Dollar im August 2023 unter Führung von Endeit Capital, mit HV Capital, FirstMark Capital, Simon Capital und TriplePoint Capital; Nachschlag Ende 2023 durch Reimann Investors, zeitgleich Zukauf von Pengu (Amsterdam)Serie B über 32 Mio. US-Dollar im August 2023, Investoren Endeit Capital, HV Capital, FirstMark, Simon Capital, TriplePointZur Quelle · Stand 2026-07-30
- Letzter offengelegter Jahresabschluss: Geschäftsjahr zum 31.01.2025, offengelegt am 24.02.2026; Stammkapital 61.534 Euro; Umsatz und Mitarbeiterzahl nicht frei einsehbarJahresabschluss zum 31.01.2025 offengelegt am 24.02.2026, Stammkapital 61.534 Euro, Gesellschaft aktivZur Quelle · Stand 2026-07-30
Ausstiegskosten: Mittel
Die verhandelten Verträge laufen beim jeweiligen Softwareanbieter weiter, sie hängen nicht an diesem Werkzeug. Das ist der leichte Teil. Schwerer wiegen zwei andere Dinge: Ein dokumentierter Ausgabeweg für den aufgebauten Bestand samt Vertragsdokumenten und Kostenhistorie ist öffentlich nicht belegt, die Hilfeseiten beschreiben durchgehend den Weg hinein und nicht hinaus. Und wer das Paket mit begleiteter Verhandlung gekauft hat, hat eine Fähigkeit ausgelagert und muss sie beim Austritt wieder aufbauen.
Regulatorik und Daten
| Auftragsverarbeitungbelegt, ohne Auflage: Auftragsverarbeitungsvertrag öffentlich abrufbar und ohne weitere Bedingung Bestandteil des Vertrags; oder er entfällt nachvollziehbar begründet, weil kein Anbieter Kundendaten verarbeitet.belegt, an eine Auflage gebunden: Vertrag existiert, ist aber an einen Tarif gebunden, nur nach Anfrage einsehbar oder allein in den Nutzungsbedingungen geregelt statt als eigenes Dokument.belegt, aber ungünstig: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag im üblichen Sinn: entweder weil der Anbieter für das Kerngeschäft eigenständig Verantwortlicher ist und stattdessen eine andere Konstruktion gilt, oder weil öffentlich offen bleibt, ob überhaupt einer angeboten wird.an einem kritischen Punkt offen: Weder ein Vertrag noch ein dokumentierter Weg zu einem Vertrag; der Einkauf hätte nichts, worauf er sich stützen kann. | belegt, aber ungünstigunklarVerantwortliche Stelle, Subunternehmer der Website, Standardvertragsklauseln und AufbewahrungsfristenZur QuelleDie Datenschutzerklärung verweist für die Anbindung an Identitätsanbieter auf Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ein eigenständig abrufbarer oder zeichenbarer Auftragsverarbeitungsvertrag ist auf der Seite nicht verlinkt und muss angefordert werden.Stand 2026-07-30 |
|---|---|
| Speicherortbelegt, ohne Auflage: EU-Speicherort ohne Zusatzkosten und ohne Tarifbindung, oder der Ort ist vollständig selbst bestimmbar, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: EU-Speicherort möglich, aber an einen Tarif, einen gesondert zu aktivierenden Zusatz oder einen Umzug in eine getrennte Umgebung gebunden; oder die EU-Region ist nicht die Voreinstellung.belegt, aber ungünstig: Kein EU-Speicherort, der Ort ist aber eindeutig benannt, sodass die Folgen bewertbar sind.an einem kritischen Punkt offen: Der Speicherort ist öffentlich nicht benannt oder vom Kunden nicht steuerbar, sodass sich die Verarbeitung nicht verorten lässt. | an einem kritischen Punkt offenunklarSOC-2- und DSGVO-Angabe, Verschlüsselung und rollenbasierte Zugriffssteuerung; kein benannter Hostinganbieter, keine Region, kein ISO 27001Zur QuelleDie Datenschutzseite spricht von sicheren Rechenzentren bei angesehenen Anbietern, nennt aber weder Anbieter noch Region. Die in der Datenschutzerklärung genannten US-Dienste betreffen die Marketing-Website und nicht das Produkt. Für Kundendaten in der Anwendung bleibt der Speicherort damit offen.Stand 2026-07-30 |
| Subunternehmerbelegt, ohne Auflage: Vollständige öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land; oder es gibt keine, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Liste existiert und ist benannt, aber nur nach Anfrage oder nach Zugang zu einem Vertrauensportal einsehbar, oder sie nennt Zweck und Land nicht vollständig.belegt, aber ungünstig: Keine geführte Liste; namentlich stehen nur einzelne Dienste in der Datenschutzerklärung, überwiegend solche der eigenen Website.an einem kritischen Punkt offen: Weder eine Liste noch eine Nennung der Verarbeiter des Produkts, und kein dokumentierter Weg, sie zu erfahren. | an einem kritischen Punkt offennur für die Website benannt, für das Produkt nichtVerantwortliche Stelle, Subunternehmer der Website, Standardvertragsklauseln und AufbewahrungsfristenZur QuelleDie Datenschutzerklärung nennt Webflow, Amazon CloudFront, Fastly, Mailchimp, SendGrid, HubSpot, Hotjar, Google, LinkedIn, Facebook und Clearbit. Das sind Dienste der Marketing-Website. Eine Liste der Unterauftragnehmer für die Anwendung selbst ist nicht öffentlich.Stand 2026-07-30 |
| Drittlandübermittlungbelegt, ohne Auflage: Keine Übermittlung in ein Drittland, oder die Übermittlung findet statt und die Grundlage ist benannt und im Vertrag verankert, etwa Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss oder EU-US-Datenschutzrahmen.belegt, an eine Auflage gebunden: Übermittlung findet statt, eine Grundlage ist genannt, aber ohne Zuordnung, welcher Empfänger auf welcher Grundlage arbeitet.belegt, aber ungünstig: Übermittlung findet statt und die eigenen Unterlagen widersprechen sich, oder die genannte Grundlage bezieht sich erkennbar nur auf einen Randbereich wie die Marketing-Website.an einem kritischen Punkt offen: Übermittlung findet erkennbar statt und eine Grundlage wird nirgends genannt. | belegt, aber ungünstigStandardvertragsklauseln genannt, Reichweite unklarVerantwortliche Stelle, Subunternehmer der Website, Standardvertragsklauseln und AufbewahrungsfristenZur QuelleFür Übermittlungen in die USA nennt die Datenschutzerklärung Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO. Der Bezug ist die Website. Mit der Übernahme durch Deel mit Sitz in San Francisco wird die Frage produktseitig neu gestellt und gehört vor jede Unterschrift geklärt.Stand 2026-07-30 |
| Training mit Kundendatenbelegt, ohne Auflage: Vertraglich oder in der Datenschutzerklärung ausdrücklich ausgeschlossen, mit Erstreckung auf die eingesetzten Modellanbieter; oder es gibt keine Datenübertragung an einen Anbieter.belegt, an eine Auflage gebunden: Ausschluss ab einem bestimmten Tarif, oder die Zusage steht nur auf einer Dokumentationsseite statt im Vertrag, oder die Frage stellt sich für das Werkzeug sachlich kaum und der Anbieter schweigt dazu.belegt, aber ungünstig: Nutzung ist die Voreinstellung und nur ein Widerspruch beendet sie; oder der Anbieter trainiert eigene Modelle auf bereinigten Kundendaten.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage, obwohl das Werkzeug KI-Funktionen auf Kundeninhalten betreibt. | an einem kritischen Punkt offenunklarKeine öffentliche Aussage, obwohl das Produkt Vertragserkennung per KI und einen KI-Assistenten führt und mit einer Vergleichsdatenbank aus Verträgen wirbt. Genau dort ist die Frage scharf: Ob und in welcher Form eigene Vertragsdaten in diese Datenbank oder in Modelle einfließen, ist nirgends dokumentiert.ohne Quellenangabe · Stand 2026-07-30 |
| Aufbewahrung und Löschungbelegt, ohne Auflage: Löschfristen nach Vertragsende beziffert und die Löschung oder Rückgabe zugesagt; oder die Fristen bestimmt der Betreiber selbst, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Löschung ist zugesagt, die Fristen sind aber nur teilweise beziffert, oder Sicherungskopien sind ausdrücklich ausgenommen.belegt, aber ungünstig: Nur der Grundsatz der Erforderlichkeit ohne jede Frist nach Vertragsende, oder Fristen sind allein für Randbereiche wie Website-Protokolle genannt.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage zu Aufbewahrung und Löschung. | belegt, aber ungünstignur für Website-Daten beziffertVerantwortliche Stelle, Subunternehmer der Website, Standardvertragsklauseln und AufbewahrungsfristenZur QuelleServerprotokolle spätestens nach 14 Tagen gelöscht, Bewerberdaten 6 Monate nach Absage, bei Einwilligung 1 Jahr. Für Vertragsdokumente und Bestandsdaten in der Anwendung nennt der Anbieter nur, dass sie so lange bleiben wie zur Leistungserbringung nötig. Eine Frist nach Vertragsende steht nicht öffentlich.Stand 2026-07-30 |
| Zertifikatebelegt, ohne Auflage: Mehrere anerkannte Nachweise, benannt mit Norm, Fassung und Geltungsbereich, und bezogen auf den Anbieter selbst.belegt, an eine Auflage gebunden: Ein anerkannter Nachweis für den Anbieter belegt, der Bericht aber nur auf Anfrage, oder der Nachweis hängt an einem Tarif, oder der Geltungsbereich bleibt teilweise offen.belegt, aber ungünstig: Nur pauschale Nennung ohne Norm-Fassung und Geltungsbereich, oder bloße Selbstauskunft, oder die Nachweise gehören dem Infrastrukturanbieter statt dem Anbieter, oder der Prüfzeitraum ist erkennbar veraltet, oder die eigenen Angaben widersprechen sich.an einem kritischen Punkt offen: Kein Nachweis genannt und keine Sicherheits- oder Vertrauensseite vorhanden. | belegt, aber ungünstigSOC 2 angegeben, kein ISO 27001SOC-2- und DSGVO-Angabe, Verschlüsselung und rollenbasierte Zugriffssteuerung; kein benannter Hostinganbieter, keine Region, kein ISO 27001Zur QuelleDie Seite führt ein SOC-2-Abzeichen und ein DSGVO-Abzeichen. Weder der Typ des SOC-2-Berichts noch dessen Prüfzeitraum werden genannt, ein Bericht ist nicht öffentlich abrufbar. Ein ISO-27001-Zertifikat wird an keiner Stelle behauptet. Ein Vertrauensportal betreibt der Anbieter nicht.Stand 2026-07-30 |
| EU-KI-Verordnung, Artikel 50belegt, ohne Auflage: Der Anbieter macht eine belegte Aussage, die die eigene Pflicht trägt, etwa Modelldokumentation und Zertifizierung nach ISO/IEC 42001; oder das Werkzeug enthält nachvollziehbar begründet kein KI-System im Sinne der Verordnung.belegt, an eine Auflage gebunden: Der Anbieter äußert sich zur Verordnung oder ordnet die eigene Funktion ein, eine benannte Zusage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 fehlt aber; oder das Werkzeug enthält kein KI-System, das gegenüber Menschen auftritt, und der Anbieter schweigt.belegt, aber ungünstig: Das Produkt enthält KI-Funktionen, der Anbieter schweigt dazu oder trägt ein Selbstetikett ohne Nachweis; die Kennzeichnung ist vom Betreiber aber selbst setzbar.an einem kritischen Punkt offen: KI spricht im Produkt unmittelbar mit Endkunden und der Anbieter sagt zu Artikel 50 nichts; die Kennzeichnung lässt sich ohne Zusage des Anbieters nicht sicher setzen. | belegt, aber ungünstigunklarBemerkenswerte Lücke: Das Produkt wirbt damit, Prüfunterlagen für DORA, NIS2 und den AI Act zu erzeugen, trifft aber zu den eigenen Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung keine Aussage. Wer damit Nachweise führt, sollte den Anbieter zuerst nach seinen eigenen fragen.ohne Quellenangabe · Stand 2026-07-30 |
| Protokollierungbelegt, ohne Auflage: Nachvollziehbares Protokoll über Zugriffe und Änderungen in allen Tarifen enthalten, mit benannter Frist und Ausleitung in eigene Systeme; oder die Nachvollziehbarkeit liegt vollständig in eigener Hand, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Protokoll vorhanden, aber an einen höheren Tarif oder einen kostenpflichtigen Zusatz gebunden, oder die Ausleitung fehlt in den unteren Stufen; Reichweite und Frist sind benannt.belegt, aber ungünstig: Protokolle sind nur anbieterseitig beschrieben, oder Reichweite und Frist bleiben offen, sodass sich Nachweispflichten nicht planen lassen.an einem kritischen Punkt offen: Öffentlich nicht belegt, ob der Kunde überhaupt ein auswertbares Protokoll erhält. | an einem kritischen Punkt offenunklarSOC-2- und DSGVO-Angabe, Verschlüsselung und rollenbasierte Zugriffssteuerung; kein benannter Hostinganbieter, keine Region, kein ISO 27001Zur QuelleRollenbasierte Zugriffssteuerung sowie interne und externe Prüfungen sind genannt. Ob Kunden ein eigenes, auswertbares Protokoll über Zugriffe und Änderungen erhalten und in welchem Paket, steht nirgends öffentlich.Stand 2026-07-30 |
Was es wirklich kostet
Einstieg
Drei Pakete, alle mit dem Zusatz ab: Software Management ab 12.500 Euro im Jahr, Vendor Benchmarks ab 15.000 Euro, Expert Procurement ab 25.000 Euro. Kein Gratiszugang, kein Selbstbedienungstarif, der genaue Preis nur über ein Angebotsgespräch.Paketpreise ab 12.500, 15.000 und 25.000 Euro im Jahr, kein Gratistarif, Preis im Detail nur auf AnfrageZur Quelle
Stand 2026-07-30
Was teuer wird
Zwei Stellen. Erstens das Wörtchen ab: Was der Vertrag am Ende kostet, ist auf der Preisseite nicht ableitbar, und weder Mindestlaufzeit noch Kündigungsfrist noch Verlängerungsmechanik stehen dort. Zweitens der Aufstieg von der reinen Übersicht zur begleiteten Verhandlung, der den Einstieg verdoppelt. Dazu kommt der stille Posten, den niemand einpreist: Ohne eine Person, die den Bestand pflegt und den Meldungen nachgeht, produziert das Werkzeug ein sauberes Register und keine Ersparnis.
Was es verdrängt
- Softwarebestand als gepflegte Tabelle
- Kündigungsfristen als Kalendereinträge ohne Zuständigen
- Preisverhandlung nach Bauchgefühl ohne Vergleichswert
Schnittstellen
- Anbindung an zentrale Anmeldung und Identitätsanbieter, unter anderem Okta
- Anbindung an Buchhaltungs- und Ausgabenwerkzeuge, unter anderem DATEV, Pleo, Moss, Ramp und Spendesk
- Sammelimport von Bestands- und Ausgabendaten als XLSX, CSV, TSV, XML oder JSON
- Dokumenteneinlieferung per Weiterleitung an eine E-Mail-Adresse
- Benachrichtigung nach Slack
- Keine öffentlich dokumentierte Programmierschnittstelle für den Datenabruf nach außen
Passende Methoden
- Value-Creation-Plan (Hebel-Kategorien + Umsetzungsquote)Der Plan verlangt benannte Aktionspunkte mit Umsetzungsquote, und Vertragsdaten mit Kündigungsfristen und Preisvergleich liefern die Punkte auf der Kostenseite in prüfbarer Form.
- Rule of 40 (zu 60)Die Kennzahl zwingt zur Abwägung zwischen Wachstum und Ergebnis, und der Softwarebestand ist eine der wenigen Kostenpositionen, an denen sich das Ergebnis heben lässt, ohne Wachstum zu opfern.
- Operating-Model-Raster (Standardisierung und Integration)Das Raster fragt, wie viel Vereinheitlichung mehrere Einheiten wirklich brauchen, und ein gemeinsames Register aus Bestand, Nutzung und Verträgen ist die Datengrundlage, ohne die diese Frage nach Meinung entschieden wird.
Quellen
- 1.Paketpreise ab 12.500, 15.000 und 25.000 Euro im Jahr, kein Gratistarif, Preis im Detail nur auf Anfrage (öffnet in neuem Tab)sastrify.com/pricing · Stand 2026-07-30
- 2.Rechtsperson Sastrify GmbH, Köln, Amtsgericht Köln HRB 102066, Geschäftsführer Lackinger und Messing (öffnet in neuem Tab)sastrify.com/imprint · Stand 2026-07-30
- 3.Ursprungsfirmierung Sastrix GmbH, eingetragen am 22.06.2020, Umbenennung zu Sastrify GmbH per Beschluss vom 27.08.2021 unter derselben Registernummer (öffnet in neuem Tab)online-handelsregister.de/…/Sastrix-GmbH · Stand 2026-07-30
- 4.Übernahme durch Deel, Abschluss Ende April 2026, Bekanntgabe Anfang Mai 2026, Konditionen nicht offengelegt, gesamtes Team wechselt (öffnet in neuem Tab)reworked.co/…/deel-buys-sastrify-to-tame-saas-spend · Stand 2026-07-30
- 5.SOC-2- und DSGVO-Angabe, Verschlüsselung und rollenbasierte Zugriffssteuerung; kein benannter Hostinganbieter, keine Region, kein ISO 27001 (öffnet in neuem Tab)sastrify.com/data-protection · Stand 2026-07-30
- 6.Verantwortliche Stelle, Subunternehmer der Website, Standardvertragsklauseln und Aufbewahrungsfristen (öffnet in neuem Tab)sastrify.com/privacy-policy · Stand 2026-07-30
- 7.Serie B über 32 Mio. US-Dollar im August 2023, Investoren Endeit Capital, HV Capital, FirstMark, Simon Capital, TriplePoint (öffnet in neuem Tab)prnewswire.com/… · Stand 2026-07-30
- 8.Jahresabschluss zum 31.01.2025 offengelegt am 24.02.2026, Stammkapital 61.534 Euro, Gesellschaft aktiv (öffnet in neuem Tab)northdata.com/Sastrify%20GmbH,%20K%C3%B6ln/HRB%20102066 · Stand 2026-07-30
- 9.orrick.com/en/News/2026/05/Deel-Acquires-Sastrify (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-07-30
Zuletzt geprüft: 2026-07-30 von Dr. Oliver Gausmann, Convios GmbH
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