Personio
Personio SE & Co. KG, München ·www.personio.de· Stand: 2026-08-10
Dieses Werkzeug mit KI durchgehen
Unser Urteil
Ab etwa hundert Beschäftigten hört die Tabellenkalkulation auf zu tragen. Arbeitszeiten müssen erfasst werden, Personaldaten brauchen ein Rechtemodell, Gehaltsänderungen und Abwesenheiten brauchen einen nachvollziehbaren Verlauf. Wer das löst, steht auf Augenhöhe mit dem Rest seines Marktes und keinen Schritt davor. 16.000 Unternehmen mit zusammen 1,5 Millionen Beschäftigten arbeiten nach Angabe des Anbieters vom 22.04.2026 auf derselben Grundlage, und der Wettbewerb kann dieselbe Lizenz am selben Tag kaufen. Deshalb steht das Urteil auf Rückstand verhindern. Die KI-Funktionen ändern daran vorerst wenig. Sie sitzen auf demselben zugekauften Fundament, und der eine Ort, an dem sie verbindlich geregelt wären, schweigt: In den AGB und im Addendum zur Datenverarbeitung, zusammen 87.362 Zeichen am 10.08.2026, kommen die Wörter KI, AI, Training und Modell kein einziges Mal vor.
Belege:Rechtsform, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registergericht und Registernummer, persönlich haftende Gesellschafterin, Vorstand und AufsichtsratsvorsitzenderZur QuelleRegisterhistorie beider Gesellschaften: Eintragung der Personio SE & Co. KG am 18.03.2022, Ausgliederung aus der Personio GmbH im Juni 2022, Ursprung Bladebyte UG seit 26.07.2014, Formwechsel zur Personio Group SE am 13.01.2023, konsolidierte Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 und 31.12.2024Zur QuelleAGB und Addendum zur Datenverarbeitung im Volltext: Verfügbarkeit 99 Prozent im Jahresmittel (4.1), Rechte an anonymisierten Daten (6.3), Kündigungsfristen 15 Tage und 90 Tage (7.2 und 7.3), Nutzerzahl nur erhöhbar (8.2), Rollen und Einbeziehung des Addendums seit 01.09.2024 (11.1), Verarbeitung in EU, EWR und Angemessenheitsstaaten (1.2.4), Prüfrechte (5.2), Unterauftragnehmer und 14-Tage-Frist (7.1 bis 7.3), Aufbewahrung 30 Tage nach Vertragsende (10.2 bis 10.4)Zur QuelleDatenschutzhinweise: Geltung für die Website und ausdrücklich nicht für die Verarbeitung in der Software, dazu der Satz zur Speicherung aller von Kunden in Personio erfassten personenbezogenen Daten in der Europäischen UnionZur QuellePreise je Monat und Kopf: ab 50 Beschäftigten HR ab 7,60 Euro und Payroll ab 5 Euro, bis 49 Beschäftigte HR und Payroll ab 14 Euro, einmalige Einrichtungsgebühr nach Unternehmensgröße, Eignung für 10 bis 10.000 Beschäftigte, über 200 Integrationen, Leistungsumfang von Core und Core Pro einschließlich Okta und Microsoft Entra ID sowie der E-Signatur-Deckelung bei 8 Prozent der BeschäftigtenZur QuelleHilfeartikel zum Personio Assistant, Stand 30.04.2026: Einstufung als Limited Risk AI System, Ausschluss der Trainingsnutzung von Ein- und Ausgaben, Speicherung zur Qualitätssicherung mit Widerspruch auf Anfrage, Hosting des Sprachmodells über AWS Bedrock in der eigenen AWS-Umgebung, Standardvertragsklauseln mit der AWS Sarl, Weitergabe der Betreiberpflichten an den KundenZur QuelleHilfeartikel zum Audit Log, Stand 29.07.2026: Zugang allein für Administratoren, Änderungen und Lesezugriffe, unveränderliche Einträge, CSV-Export in den Personio-Posteingang, keine IP-Adressen, Erfassung der An- und Abmeldungen von Support-Mitarbeitenden, aus dem Recruiting allein das Löschen einer Bewerbung, dokumentierter Fehler in der Spalte der handelnden PersonZur QuelleVertrauensportal auf SafeBase: DSGVO, ISO/IEC 27001:2022, Erklärung zur Anwendbarkeit und ISO/IEC 27017:2015 als Compliance-Einträge, Penetrationstestbericht und technische und organisatorische Maßnahmen hinter der Abfrage einer Arbeits-E-Mail-Adresse, kein SOC-2-Bericht geführtZur QuelleDeutsche Sicherheitsseite: Verweis auf das Trust Center, ISO-27001-Zertifizierung mit jährlicher Überprüfung durch eine unabhängige externe Prüfungsgesellschaft, Liste der Auftragsverarbeiter im Kundenkonto, Grundsätze für verantwortungsvolle KIZur QuellePressemeldung vom 22.04.2026: erstes profitables Quartal, Übernahme des Münchner Recruiting-KI-Anbieters aurio mit automatischer Kandidatensuche sowie Bewertung und Priorisierung eingehender Bewerbungen, 16.000 Kunden mit 1,5 Millionen Beschäftigten, Payroll mit 80 Prozent Jahreswachstum und mehr als 1.500 Kunden, über 300 neue Funktionen im VorjahrZur QuellePressemeldung vom 26.06.2026: Judith Dada und Darragh Curran treten in den Aufsichtsrat ein, Bestätigung der im ersten Quartal 2026 erreichten ProfitabilitätZur QuellePressemeldung vom 22.06.2022: zweiter Abschluss der Series E über 200 Millionen US-Dollar unter Führung von Greenoaks, zusammen 470 Millionen US-Dollar, genannte Bewertung 8,5 Milliarden US-Dollar, davor Übernahme von BackZur QuelleEntwicklerportal: öffentliche Programmierschnittstelle mit eigener Dokumentation, Webhooks für die Person-Entität für alle Kunden mit Zugang zur Public APIZur QuelleVerordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Anhang III zu Beschäftigung und Personalmanagement als Grundlage der Hochrisiko-Einstufung von Auswahl- und Bewertungssystemen im RecruitingZur QuellePreisseite von Deel, Stand 10.08.2026: Equip mit 14 US-Dollar je Person und Monat, Contractor mit 49 US-Dollar, Employer of Record mit 599 US-Dollar je Beschäftigtem und MonatZur Quelle
Für wen es taugt
Solopreneur
nicht geeignet
Personio nennt zehn Beschäftigte als Untergrenze, und darunter trägt die Rechnung nicht. Zum Monatspreis je Kopf kommt eine einmalige Einrichtungsgebühr, deren Höhe von der Unternehmensgröße abhängt, und der Jahresvertrag bindet mindestens zwölf Monate. Für eine Handvoll Personalakten steht dem ein Aufwand gegenüber, den die Zeitersparnis nicht einholt.
KMU
geeignet
Dafür ist das Produkt gebaut. Ab fünfzig Beschäftigten beginnen die HR-Lösungen bei 7,60 Euro je Monat und Kopf, Payroll bei 5 Euro, beides Stand 10.08.2026. Der Einstiegsplan Core deckt Personalakte, Abwesenheiten, Zeiterfassung, Genehmigungswege und Berichte ab. Wer Positionsmanagement, Personalplanung oder E-Signaturen jenseits der Deckelung auf acht Prozent der Beschäftigten braucht, landet bei Core Pro.
Konzern
bedingt geeignet
Bis zehntausend Beschäftigte nennt der Anbieter als Obergrenze, drei Punkte entscheiden die Frage aber vorher. Okta und Microsoft Entra ID liegen erst in Core Pro, im Einstiegsplan gibt es allein die Anmeldung über Google. Die Verfügbarkeitszusage steht bei 99 Prozent im Jahresmittel, rechnerisch rund dreieinhalb Ausfalltage im Jahr. Und das Prüfprotokoll verlässt Personio als CSV-Datei in den eigenen Posteingang; eine Ausleitung in ein Sicherheitsmonitoring beschreibt die öffentliche Hilfe am 10.08.2026 nicht.
Kaufen, wechseln oder bauen
Standardprodukt
Die Konzern-Suite nehmen, die HR am Kern führt
SAP SuccessFactors und Workday sind die Namen, die ab einigen tausend Beschäftigten zuerst fallen, im deutschen Mittelstand daneben die Personalwirtschaft von DATEV, weil die Lohnabrechnung ohnehin dort liegt. Konzerne bleiben aus drei Gründen dabei. Das Rechte- und Rollenmodell reicht tiefer, die Trennung über Landesgesellschaften und Tarifwerke ist eingebaut, und die Nachweise, die eine Konzernrevision sehen will, liegen als Dokument vor und nicht hinter der Abfrage einer Arbeits-E-Mail-Adresse. Bezahlt wird das mit Einführungsprojekten, die in Personenjahren gerechnet werden, und mit einer Konfiguration, die ohne eigene Fachleute nicht gepflegt wird.
KI-nativ
Den HR-Bestand aus spezialisierten Anbietern zusammensetzen
Deel und Remote decken Beschäftigung über Ländergrenzen samt Abrechnung ab und haben die Personalakte darum herum gebaut. Billiger wird es dabei selten. Deel führt sein Recruiting-Modul Equip am 10.08.2026 mit 14 US-Dollar je Person und Monat, was allein für die Bewerberstrecke etwa das Doppelte dessen ist, was Personio für die HR-Grundlage nimmt. Der eigentliche Preis ist ein anderer: Sobald Stammdaten, Abwesenheiten und Abrechnung in drei Verträgen liegen, gibt es keinen Ort mehr, an dem der Personalstand von selbst stimmt, und die Abstimmung wandert zurück in eine Tabelle. Für die Bewerberstrecke ist die Rechnung am ehesten offen, und Personio hat sie mit dem Zukauf von aurio für sich selbst beantwortet.
Eigenbau
Die Schicht um die Personalakte selbst bauen
Die Personalakte selbst zu bauen, lohnt nicht. Was sich baut, ist die Schicht darum. n8n verkettet Eintritt, Konten, Hardware und Austritt über die öffentliche Schnittstelle von Personio, die auch Webhooks für die Person-Entität führt. Sanity trägt Vorlagen und Richtlinien, Ory liefert Anmeldung und Rollen, wenn eigene Anwendungen dieselben Rechte brauchen, Infisical hält die Zugangsdaten der Kette. Bei der Lohnabrechnung endet der Eigenbau, weil die Meldewege an Sozialversicherung und Finanzamt zertifizierungspflichtig sind. Gescheitert wird selten am ersten Bau. Es scheitert am Betrieb: Wer die Kette gebaut hat, geht irgendwann, und dann steht zwischen Eintritt und Gehaltslauf ein System ohne Bereitschaft und ohne Wartung. Dazu kommen die Nachweispflichten, die im Eigenbau niemand mitliefert, vom Rechtemodell über das Protokoll der Lesezugriffe auf Gehaltsdaten bis zum Löschkonzept. Als Annahme für die Rechnung: fünfzehn bis fünfundzwanzig Personentage für eine belastbare Ein- und Austrittskette, danach laufend ein bis zwei Tage im Monat für Pflege (Schätzung).
Unser Rat
- Solopreneur: Erst ab etwa zehn Beschäftigten sinnvoll. Darunter Abwesenheiten und Zeiterfassung in dem Werkzeug führen, das ohnehin läuft.
- KMU: Kaufen, und vor der Unterschrift zwei Zahlen bewusst setzen: die Nutzerzahl, weil sie während der Laufzeit nur nach oben geht, und den Kündigungstermin, weil neunzig Tage vor der Verlängerung schnell verpasst sind.
- Konzern: Vor der Auswahl die Liste der Unterauftragnehmer und die technischen und organisatorischen Maßnahmen schriftlich anfordern, beides steht allein im Produkt. Danach Anmeldung und Protokollausleitung gegen Core Pro prüfen, bevor der Preis je Kopf verhandelt wird.
Wer dahinter steht
Tragfähigkeit: Etabliert
Der Ursprung steht seit dem 26.07.2014 im Handelsregister, damals als Bladebyte UG, ab dem 03.03.2016 als Personio GmbH und seit dem 13.01.2023 als Personio Group SE. Wer den Vertrag prüft, sollte trotzdem zwei Nummern kennen: Vertragspartner ist die Personio SE & Co. KG unter HRA 115934, im Register erst am 18.03.2022 eingetragen und im Juni 2022 aus der Personio GmbH ausgegliedert. Die Personio Group SE ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin und alleinige Gesellschafterin.
- Register und Herkunft: Personio SE & Co. KG, Amtsgericht München HRA 115934, eingetragen am 18.03.2022; persönlich haftende Gesellschafterin Personio Group SE, Amtsgericht München HRB 281581, deren Vorgängerin Bladebyte UG seit dem 26.07.2014 eingetragen istRegisterhistorie beider Gesellschaften: Eintragung der Personio SE & Co. KG am 18.03.2022, Ausgliederung aus der Personio GmbH im Juni 2022, Ursprung Bladebyte UG seit 26.07.2014, Formwechsel zur Personio Group SE am 13.01.2023, konsolidierte Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 und 31.12.2024Zur Quelle · Stand 2026-08-10
- Finanzierung: zweiter Abschluss der Series E über 200 Millionen US-Dollar unter Führung von Greenoaks, bekannt gegeben am 22.06.2022, zusammen mit der Runde vom Oktober 2021 damit 470 Millionen US-Dollar bei einer genannten Bewertung von 8,5 Milliarden US-DollarPressemeldung vom 22.06.2022: zweiter Abschluss der Series E über 200 Millionen US-Dollar unter Führung von Greenoaks, zusammen 470 Millionen US-Dollar, genannte Bewertung 8,5 Milliarden US-Dollar, davor Übernahme von BackZur Quelle · Stand 2026-08-10
- Ergebnislage: erstes profitables Quartal, nach eigener Angabe im ersten Quartal 2026 erreicht und am 22.04.2026 zusammen mit der Übernahme des Münchner Recruiting-KI-Anbieters aurio bekannt gegeben; Payroll wächst laut derselben Meldung um 80 Prozent im Jahr bei mehr als 1.500 KundenPressemeldung vom 22.04.2026: erstes profitables Quartal, Übernahme des Münchner Recruiting-KI-Anbieters aurio mit automatischer Kandidatensuche sowie Bewertung und Priorisierung eingehender Bewerbungen, 16.000 Kunden mit 1,5 Millionen Beschäftigten, Payroll mit 80 Prozent Jahreswachstum und mehr als 1.500 Kunden, über 300 neue Funktionen im VorjahrZur Quelle · Stand 2026-08-10
- Aufsicht und Leitung: Vorstand Hanno Renner, Aufsichtsratsvorsitzender Roman Schumacher laut Impressum; der Aufsichtsrat wurde am 26.06.2026 um Judith Dada und Darragh Curran erweitert, eine Aufsichtsratsliste wurde am 11.07.2026 bekanntgemachtPressemeldung vom 26.06.2026: Judith Dada und Darragh Curran treten in den Aufsichtsrat ein, Bestätigung der im ersten Quartal 2026 erreichten ProfitabilitätZur Quelle · Stand 2026-08-10
- Rechnungslegung: konsolidierter Jahresabschluss zum 31.12.2024 am 26.02.2026 bekanntgemacht, der zum 31.12.2023 am 30.04.2025; das Kapital der Personio Group SE wurde zuletzt am 13.08.2025 mit 224.544 Euro eingetragenRegisterhistorie beider Gesellschaften: Eintragung der Personio SE & Co. KG am 18.03.2022, Ausgliederung aus der Personio GmbH im Juni 2022, Ursprung Bladebyte UG seit 26.07.2014, Formwechsel zur Personio Group SE am 13.01.2023, konsolidierte Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 und 31.12.2024Zur Quelle · Stand 2026-08-10
- Verbreitung: 16.000 Unternehmen mit zusammen 1,5 Millionen Beschäftigten, nach Angabe des Anbieters vom 22.04.2026; im selben Zeitraum über 300 neue Funktionen und eine Verdopplung der Support-Kapazität, ebenfalls nach eigener AngabePressemeldung vom 22.04.2026: erstes profitables Quartal, Übernahme des Münchner Recruiting-KI-Anbieters aurio mit automatischer Kandidatensuche sowie Bewertung und Priorisierung eingehender Bewerbungen, 16.000 Kunden mit 1,5 Millionen Beschäftigten, Payroll mit 80 Prozent Jahreswachstum und mehr als 1.500 Kunden, über 300 neue Funktionen im VorjahrZur Quelle · Stand 2026-08-10
Ausstiegskosten: Hoch
Die Stammdaten kommen heraus. Ziffer 10 des Addendums räumt dreißig Tage nach Vertragsende ein, in denen der Kunde die Herausgabe in maschinenlesbarem Format verlangen oder die Daten selbst herunterladen kann; danach löscht Personio, und die Verantwortung für den rechtzeitigen Export liegt ausdrücklich beim Kunden. Was den Export nicht übersteht, ist die Mechanik darum herum: Arbeitszeitmodelle, Abwesenheitsregeln, Genehmigungswege, Dokumentvorlagen, Rollen und Rechte, bei Payroll dazu die laufende Abrechnungshistorie mit den Jahreswerten. Der Ausstieg beginnt außerdem früher, als die Kündigung vermuten lässt. Der Jahresvertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht neunzig Tage vor dem Verlängerungsdatum gekündigt wurde, und die vereinbarte Nutzerzahl lässt sich während der Laufzeit nur erhöhen.
Regulatorik und Daten
| Auftragsverarbeitungbelegt, ohne Auflage: Auftragsverarbeitungsvertrag öffentlich abrufbar und ohne weitere Bedingung Bestandteil des Vertrags; oder er entfällt nachvollziehbar begründet, weil kein Anbieter Kundendaten verarbeitet.belegt, an eine Auflage gebunden: Vertrag existiert, ist aber an einen Tarif gebunden, nur nach Anfrage einsehbar oder allein in den Nutzungsbedingungen geregelt statt als eigenes Dokument.belegt, aber ungünstig: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag im üblichen Sinn: entweder weil der Anbieter für das Kerngeschäft eigenständig Verantwortlicher ist und stattdessen eine andere Konstruktion gilt, oder weil öffentlich offen bleibt, ob überhaupt einer angeboten wird.an einem kritischen Punkt offen: Weder ein Vertrag noch ein dokumentierter Weg zu einem Vertrag; der Einkauf hätte nichts, worauf er sich stützen kann. | belegt, ohne AuflageAddendum zur Datenverarbeitung öffentlich im Volltext abrufbar und seit dem 01.09.2024 ohne weitere Bedingung Bestandteil des VertragsAGB und Addendum zur Datenverarbeitung im Volltext: Verfügbarkeit 99 Prozent im Jahresmittel (4.1), Rechte an anonymisierten Daten (6.3), Kündigungsfristen 15 Tage und 90 Tage (7.2 und 7.3), Nutzerzahl nur erhöhbar (8.2), Rollen und Einbeziehung des Addendums seit 01.09.2024 (11.1), Verarbeitung in EU, EWR und Angemessenheitsstaaten (1.2.4), Prüfrechte (5.2), Unterauftragnehmer und 14-Tage-Frist (7.1 bis 7.3), Aufbewahrung 30 Tage nach Vertragsende (10.2 bis 10.4)Zur QuelleZiffer 11.1 der AGB legt die Rollen fest: Personio ist Auftragsverarbeiter für die in der Software gespeicherten Kundendaten, der Kunde ist Verantwortlicher. Wer vor dem 01.09.2024 einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen hat, behält ihn; für alle anderen wird das Addendum von der Website automatisch einbezogen. Bei Widersprüchen geht es den AGB vor. Beide Texte stehen ohne Anmeldung auf derselben Seite, und das ist der Unterschied zu vielen Anbietern in diesem Cluster.Stand 2026-08-10 |
|---|---|
| Speicherortbelegt, ohne Auflage: EU-Speicherort ohne Zusatzkosten und ohne Tarifbindung, oder der Ort ist vollständig selbst bestimmbar, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: EU-Speicherort möglich, aber an einen Tarif, einen gesondert zu aktivierenden Zusatz oder einen Umzug in eine getrennte Umgebung gebunden; oder die EU-Region ist nicht die Voreinstellung.belegt, aber ungünstig: Kein EU-Speicherort, der Ort ist aber eindeutig benannt, sodass die Folgen bewertbar sind.an einem kritischen Punkt offen: Der Speicherort ist öffentlich nicht benannt oder vom Kunden nicht steuerbar, sodass sich die Verarbeitung nicht verorten lässt. | belegt, ohne AuflageSpeicherung der Kundendaten in der Europäischen Union, ohne Tarifbindung und ohne AufpreisDatenschutzhinweise: Geltung für die Website und ausdrücklich nicht für die Verarbeitung in der Software, dazu der Satz zur Speicherung aller von Kunden in Personio erfassten personenbezogenen Daten in der Europäischen UnionZur QuelleDie Datenschutzhinweise sagen den einen Satz, der über die Kundeninhalte spricht und nicht über die Website: Alle durch Kunden in Personio erfassten personenbezogenen Daten werden in der Europäischen Union gespeichert. Das Addendum ist an dieser Stelle weiter gefasst, Ziffer 1.2.4 erlaubt neben der EU und dem EWR auch Staaten mit Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 DSGVO. Beide Angaben stehen nebeneinander, und die vertraglich bindende ist die weitere.Stand 2026-08-10 |
| Subunternehmerbelegt, ohne Auflage: Vollständige öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land; oder es gibt keine, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Liste existiert und ist benannt, aber nur nach Anfrage oder nach Zugang zu einem Vertrauensportal einsehbar, oder sie nennt Zweck und Land nicht vollständig.belegt, aber ungünstig: Keine geführte Liste; namentlich stehen nur einzelne Dienste in der Datenschutzerklärung, überwiegend solche der eigenen Website.an einem kritischen Punkt offen: Weder eine Liste noch eine Nennung der Verarbeiter des Produkts, und kein dokumentierter Weg, sie zu erfahren. | belegt, an eine Auflage gebundengeführte Liste vorhanden und im Vertrag benannt, ohne Zugang zum Produkt oder zum Vertrauensportal aber nicht lesbarAGB und Addendum zur Datenverarbeitung im Volltext: Verfügbarkeit 99 Prozent im Jahresmittel (4.1), Rechte an anonymisierten Daten (6.3), Kündigungsfristen 15 Tage und 90 Tage (7.2 und 7.3), Nutzerzahl nur erhöhbar (8.2), Rollen und Einbeziehung des Addendums seit 01.09.2024 (11.1), Verarbeitung in EU, EWR und Angemessenheitsstaaten (1.2.4), Prüfrechte (5.2), Unterauftragnehmer und 14-Tage-Frist (7.1 bis 7.3), Aufbewahrung 30 Tage nach Vertragsende (10.2 bis 10.4)Zur QuelleZiffer 7.1 des Addendums verweist für die Liste in die Software, Pfad Einstellungen, Support, Abonnement und Rechnung, Datenschutzinformationen. Für die technischen und organisatorischen Maßnahmen gilt nach Ziffer 6.1 derselbe Weg. Im Vertrauensportal steht der Eintrag Subprocessors unter Legal und öffnet eine Abfrage der Arbeits-E-Mail-Adresse, geprüft am 10.08.2026. Wer vor der Unterschrift wissen will, wer mitverarbeitet, erfährt es öffentlich nicht. Beim Wechsel gilt Ziffer 7.3: Ankündigung per E-Mail, Schweigen über vierzehn Tage zählt als Zustimmung, und wenn nach einem Widerspruch keine Einigung zustande kommt, darf Personio mit sofortiger Wirkung kündigen.Stand 2026-08-10 |
| Drittlandübermittlungbelegt, ohne Auflage: Keine Übermittlung in ein Drittland, oder die Übermittlung findet statt und die Grundlage ist benannt und im Vertrag verankert, etwa Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss oder EU-US-Datenschutzrahmen.belegt, an eine Auflage gebunden: Übermittlung findet statt, eine Grundlage ist genannt, aber ohne Zuordnung, welcher Empfänger auf welcher Grundlage arbeitet.belegt, aber ungünstig: Übermittlung findet statt und die eigenen Unterlagen widersprechen sich, oder die genannte Grundlage bezieht sich erkennbar nur auf einen Randbereich wie die Marketing-Website.an einem kritischen Punkt offen: Übermittlung findet erkennbar statt und eine Grundlage wird nirgends genannt. | belegt, ohne AuflageVerarbeitung auf EU, EWR und Staaten mit Angemessenheitsbeschluss begrenzt, die Grundlage steht im AddendumHilfeartikel zum Personio Assistant, Stand 30.04.2026: Einstufung als Limited Risk AI System, Ausschluss der Trainingsnutzung von Ein- und Ausgaben, Speicherung zur Qualitätssicherung mit Widerspruch auf Anfrage, Hosting des Sprachmodells über AWS Bedrock in der eigenen AWS-Umgebung, Standardvertragsklauseln mit der AWS Sarl, Weitergabe der Betreiberpflichten an den KundenZur QuelleZiffer 1.2.4 begrenzt die vertraglich vereinbarte Verarbeitung auf EU, EWR und Staaten mit Angemessenheitsbeschluss, Ziffer 1.2.5 verlangt für jede Übermittlung darüber hinaus die Schutzmaßnahmen der DSGVO. Für den Assistant benennt Personio den Weg genauer als üblich: Das Sprachmodell läuft über AWS Bedrock in einer eigenen AWS-Umgebung von Personio, in derselben Region wie der übrige Betrieb, abgedeckt durch die bestehenden Standardvertragsklauseln mit der AWS Sarl. Eine gesonderte Ankündigung nach Ziffer 7.3 hielt Personio dafür nicht für nötig, weil AWS bereits als Unterauftragnehmer geführt wird.Stand 2026-08-10 |
| Training mit Kundendatenbelegt, ohne Auflage: Vertraglich oder in der Datenschutzerklärung ausdrücklich ausgeschlossen, mit Erstreckung auf die eingesetzten Modellanbieter; oder es gibt keine Datenübertragung an einen Anbieter.belegt, an eine Auflage gebunden: Ausschluss ab einem bestimmten Tarif, oder die Zusage steht nur auf einer Dokumentationsseite statt im Vertrag, oder die Frage stellt sich für das Werkzeug sachlich kaum und der Anbieter schweigt dazu.belegt, aber ungünstig: Nutzung ist die Voreinstellung und nur ein Widerspruch beendet sie; oder der Anbieter trainiert eigene Modelle auf bereinigten Kundendaten.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage, obwohl das Werkzeug KI-Funktionen auf Kundeninhalten betreibt. | belegt, an eine Auflage gebundenTraining auf Kundeninhalten ausgeschlossen, die Zusage steht allerdings in einem Hilfeartikel und nicht im VertragHilfeartikel zum Personio Assistant, Stand 30.04.2026: Einstufung als Limited Risk AI System, Ausschluss der Trainingsnutzung von Ein- und Ausgaben, Speicherung zur Qualitätssicherung mit Widerspruch auf Anfrage, Hosting des Sprachmodells über AWS Bedrock in der eigenen AWS-Umgebung, Standardvertragsklauseln mit der AWS Sarl, Weitergabe der Betreiberpflichten an den KundenZur QuelleDer Hilfeartikel zum Assistant, Stand 30.04.2026, ist eindeutig: Weder Eingaben noch Ausgaben der Kunden werden von Personio oder einem Dritten zum Training verwendet. Gespeichert werden beide trotzdem, für Qualitätssicherung und Produktverbesserung, mit einem Widerspruch auf Anfrage. Im Vertrag steht davon nichts. In den AGB und im Addendum, zusammen 87.362 Zeichen am 10.08.2026, kommen die Wörter KI, AI, Training und Modell kein einziges Mal vor. Was dort steht, ist Ziffer 6.3 der AGB: Personio darf die in der Software gespeicherten Daten anonymisieren, hält alle Rechte an diesen anonymen Daten und darf sie in beliebiger Weise für Entwicklung, Diagnose, Sicherheit und Marketing verwenden. Ein Widerspruch dagegen ist nicht vorgesehen.Stand 2026-08-10 |
| Aufbewahrung und Löschungbelegt, ohne Auflage: Löschfristen nach Vertragsende beziffert und die Löschung oder Rückgabe zugesagt; oder die Fristen bestimmt der Betreiber selbst, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Löschung ist zugesagt, die Fristen sind aber nur teilweise beziffert, oder Sicherungskopien sind ausdrücklich ausgenommen.belegt, aber ungünstig: Nur der Grundsatz der Erforderlichkeit ohne jede Frist nach Vertragsende, oder Fristen sind allein für Randbereiche wie Website-Protokolle genannt.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage zu Aufbewahrung und Löschung. | belegt, ohne Auflagedreißig Tage Aufbewahrung nach Vertragsende, danach Löschung, Herausgabe in maschinenlesbarem Format auf VerlangenAGB und Addendum zur Datenverarbeitung im Volltext: Verfügbarkeit 99 Prozent im Jahresmittel (4.1), Rechte an anonymisierten Daten (6.3), Kündigungsfristen 15 Tage und 90 Tage (7.2 und 7.3), Nutzerzahl nur erhöhbar (8.2), Rollen und Einbeziehung des Addendums seit 01.09.2024 (11.1), Verarbeitung in EU, EWR und Angemessenheitsstaaten (1.2.4), Prüfrechte (5.2), Unterauftragnehmer und 14-Tage-Frist (7.1 bis 7.3), Aufbewahrung 30 Tage nach Vertragsende (10.2 bis 10.4)Zur QuelleZiffer 10 des Addendums beziffert die Frist, und das ist in diesem Cluster die Ausnahme. Personio bewahrt die eingebrachten personenbezogenen Daten dreißig Tage nach Vertragsende auf. Innerhalb dieser Frist kann der Verantwortliche die Herausgabe in maschinenlesbarem Format oder die Löschung verlangen oder die Daten direkt aus der Software laden; verlangt er nichts, löscht Personio nach Ablauf. Eine frühere Löschung auf Weisung ist möglich, ausgenommen sind Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht. Der rechtzeitige Export liegt nach Ziffer 10.2 allein beim Kunden.Stand 2026-08-10 |
| Zertifikatebelegt, ohne Auflage: Mehrere anerkannte Nachweise, benannt mit Norm, Fassung und Geltungsbereich, und bezogen auf den Anbieter selbst.belegt, an eine Auflage gebunden: Ein anerkannter Nachweis für den Anbieter belegt, der Bericht aber nur auf Anfrage, oder der Nachweis hängt an einem Tarif, oder der Geltungsbereich bleibt teilweise offen.belegt, aber ungünstig: Nur pauschale Nennung ohne Norm-Fassung und Geltungsbereich, oder bloße Selbstauskunft, oder die Nachweise gehören dem Infrastrukturanbieter statt dem Anbieter, oder der Prüfzeitraum ist erkennbar veraltet, oder die eigenen Angaben widersprechen sich.an einem kritischen Punkt offen: Kein Nachweis genannt und keine Sicherheits- oder Vertrauensseite vorhanden. | belegt, an eine Auflage gebundenISO/IEC 27001:2022 und ISO/IEC 27017:2015 im Vertrauensportal geführt, die Urkunden und der Prüfbericht liegen hinter einer AnmeldungVertrauensportal auf SafeBase: DSGVO, ISO/IEC 27001:2022, Erklärung zur Anwendbarkeit und ISO/IEC 27017:2015 als Compliance-Einträge, Penetrationstestbericht und technische und organisatorische Maßnahmen hinter der Abfrage einer Arbeits-E-Mail-Adresse, kein SOC-2-Bericht geführtZur QuelleDas Vertrauensportal läuft auf SafeBase und führt unter Compliance die DSGVO, ISO/IEC 27001:2022, die zugehörige Erklärung zur Anwendbarkeit und ISO/IEC 27017:2015. Die deutsche Seite nennt dazu eine jährliche Überprüfung durch eine unabhängige externe Prüfungsgesellschaft. Lesbar sind die Nachweise damit noch nicht: Zertifikat, Erklärung zur Anwendbarkeit, Penetrationstestbericht und die technischen und organisatorischen Maßnahmen stehen hinter Get access und verlangen eine Arbeits-E-Mail-Adresse, geprüft am 10.08.2026. Ein Bericht nach SOC 2 wird im Portal nicht geführt. Für Schwachstellenmeldungen betreibt Personio ein Programm bei Intigriti.Stand 2026-08-10 |
| EU-KI-Verordnung, Artikel 50belegt, ohne Auflage: Der Anbieter macht eine belegte Aussage, die die eigene Pflicht trägt, etwa Modelldokumentation und Zertifizierung nach ISO/IEC 42001; oder das Werkzeug enthält nachvollziehbar begründet kein KI-System im Sinne der Verordnung.belegt, an eine Auflage gebunden: Der Anbieter äußert sich zur Verordnung oder ordnet die eigene Funktion ein, eine benannte Zusage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 fehlt aber; oder das Werkzeug enthält kein KI-System, das gegenüber Menschen auftritt, und der Anbieter schweigt.belegt, aber ungünstig: Das Produkt enthält KI-Funktionen, der Anbieter schweigt dazu oder trägt ein Selbstetikett ohne Nachweis; die Kennzeichnung ist vom Betreiber aber selbst setzbar.an einem kritischen Punkt offen: KI spricht im Produkt unmittelbar mit Endkunden und der Anbieter sagt zu Artikel 50 nichts; die Kennzeichnung lässt sich ohne Zusage des Anbieters nicht sicher setzen. | belegt, aber ungünstigSelbsteinstufung des Assistenten als System mit begrenztem Risiko, für die Recruiting-KI fehlt eine öffentliche EinordnungHilfeartikel zum Personio Assistant, Stand 30.04.2026: Einstufung als Limited Risk AI System, Ausschluss der Trainingsnutzung von Ein- und Ausgaben, Speicherung zur Qualitätssicherung mit Widerspruch auf Anfrage, Hosting des Sprachmodells über AWS Bedrock in der eigenen AWS-Umgebung, Standardvertragsklauseln mit der AWS Sarl, Weitergabe der Betreiberpflichten an den KundenZur QuellePersonio ordnet den Assistant im Hilfeartikel als Limited Risk AI System ein, verneint Hochrisiko und nennt die Transparenzpflichten als das, was zu erfüllen ist; das Sprachmodell stamme von einem Dritten und werde von Personio lediglich angepasst. Die Einstufung ist eine Selbstauskunft ohne Nachweis, und sie deckt genau eine Funktion ab. Für die Recruiting-KI, die seit der Übernahme von aurio am 22.04.2026 Profile sucht und eingehende Bewerbungen automatisch bewertet und priorisiert, fehlt eine entsprechende Einordnung. Genau diese Funktion beschreibt Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 für den Bereich Beschäftigung; nach dem geltenden Fristenstand greift er ab dem 02.12.2027. Die Pflichten des Betreibers reicht der Hilfeartikel ausdrücklich an den Kunden weiter: eigene Nutzungsrichtlinien, Transparenz- und Erklärhinweise, erforderliche Einwilligungen und ausreichende menschliche Aufsicht.Stand 2026-08-10 |
| Protokollierungbelegt, ohne Auflage: Nachvollziehbares Protokoll über Zugriffe und Änderungen in allen Tarifen enthalten, mit benannter Frist und Ausleitung in eigene Systeme; oder die Nachvollziehbarkeit liegt vollständig in eigener Hand, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Protokoll vorhanden, aber an einen höheren Tarif oder einen kostenpflichtigen Zusatz gebunden, oder die Ausleitung fehlt in den unteren Stufen; Reichweite und Frist sind benannt.belegt, aber ungünstig: Protokolle sind nur anbieterseitig beschrieben, oder Reichweite und Frist bleiben offen, sodass sich Nachweispflichten nicht planen lassen.an einem kritischen Punkt offen: Öffentlich nicht belegt, ob der Kunde überhaupt ein auswertbares Protokoll erhält. | belegt, an eine Auflage gebundenPrüfprotokoll über Änderungen und Lesezugriffe, Ausleitung allein als CSV-Export, ein Anzeigefehler bei der handelnden Person ist vom Anbieter dokumentiertHilfeartikel zum Audit Log, Stand 29.07.2026: Zugang allein für Administratoren, Änderungen und Lesezugriffe, unveränderliche Einträge, CSV-Export in den Personio-Posteingang, keine IP-Adressen, Erfassung der An- und Abmeldungen von Support-Mitarbeitenden, aus dem Recruiting allein das Löschen einer Bewerbung, dokumentierter Fehler in der Spalte der handelnden PersonZur QuelleDas Audit Log führt Änderungen und Lesezugriffe und nennt handelnde Person, betroffene Person, Aktionstyp und Zeitstempel; Einträge lassen sich nicht ändern, und die Hilfe listet den Umfang im Einzelnen auf, von Gehalts- und Vergütungsänderungen über Dokumente und Löschregeln bis zu An- und Abmeldungen, ausdrücklich auch denen von Personio-Support-Mitarbeitenden. Drei Grenzen stehen daneben. IP-Adressen enthält das Protokoll nicht. Aus dem Recruiting wird allein das Löschen einer Bewerbung erfasst. Und Personio führt selbst einen Fehler auf, durch den bei einem kleinen Teil der Einträge dauerhaft offen bleibt, wer gehandelt hat. Der Export geht als CSV-Datei in den Personio-Posteingang; eine Ausleitung in ein eigenes Sicherheitsmonitoring beschreibt die öffentliche Hilfe am 10.08.2026 nicht.Stand 2026-08-10 |
Was es wirklich kostet
Einstieg
Ab fünfzig Beschäftigten beginnen die HR-Lösungen bei 7,60 Euro je Monat und Kopf, Payroll bei 5 Euro. Bis neunundvierzig Beschäftigte nennt Personio 14 Euro je Monat und Kopf für HR und Payroll zusammen. Dazu kommt eine einmalige Gebühr für die Ersteinrichtung, deren Höhe von der Unternehmensgröße abhängt. Der Testzeitraum läuft vierzehn Tage, danach wird das Konto gesperrt. Alle Angaben Stand 10.08.2026.Preise je Monat und Kopf: ab 50 Beschäftigten HR ab 7,60 Euro und Payroll ab 5 Euro, bis 49 Beschäftigte HR und Payroll ab 14 Euro, einmalige Einrichtungsgebühr nach Unternehmensgröße, Eignung für 10 bis 10.000 Beschäftigte, über 200 Integrationen, Leistungsumfang von Core und Core Pro einschließlich Okta und Microsoft Entra ID sowie der E-Signatur-Deckelung bei 8 Prozent der BeschäftigtenZur Quelle
Stand 2026-08-10
Was teuer wird
Der Preis hängt am Kopf, und die vereinbarte Nutzerzahl lässt sich während der Laufzeit allein erhöhen. Wer im Januar für vierhundert Köpfe unterschreibt und im Juni bei dreihundertfünfzig steht, zahlt weiter für vierhundert; Ziffer 8.2 der AGB lässt nur den Weg nach oben zu, für Herabstufungen und abbestellte Apps gelten die Kündigungsfristen, und einen Anspruch auf anteilige Rückerstattung gibt es nach Ziffer 3.4 nicht. Der zweite Treiber ist der Sprung von Core auf Core Pro, den man selten wegen einer einzelnen Funktion macht: Okta und Microsoft Entra ID, eigene Integrationen, Positionsmanagement, Personalplanung, unbegrenzte Gesellschaften und die E-Signatur ohne Deckelung liegen alle dort. Stellenanzeigen auf kostenpflichtigen Portalen laufen zusätzlich über die Software.
Was es verdrängt
- Personalakten in Papier und Ablagen auf einem Netzlaufwerk
- Urlaubs- und Abwesenheitsanträge per E-Mail und Formular
- Zeiterfassung in Tabellen und auf Stundenzetteln
- Bewerberlisten neben dem Postfach der Personalabteilung
- Monatliche Übergabelisten an die Lohnabrechnung
Schnittstellen
- Öffentliche Programmierschnittstelle mit eigener Dokumentation, samt Webhooks für die Person-Entität
- Marketplace mit über 200 Anbindungen, nach Angabe des Anbieters
- DATEV-Anbindung für die Lohnabrechnung, im Prüfprotokoll eigens erfasst
- Anmeldung über Google Single Sign-on in allen Plänen, über Okta und Microsoft Entra ID ab Core Pro
- CSV-Export des Prüfprotokolls in den Personio-Posteingang
Passende Methoden
- Value-Metric-PricingDie Preiseinheit ist der Kopf, und sie ist einseitig verzahnt: Ziffer 8.2 der AGB lässt die vereinbarte Nutzerzahl während der Laufzeit allein steigen, was zeigt, wie eine Wertmetrik zum Sperrklinkenmechanismus wird.
- Regulatorik-Dichte-TestPersonaldaten sind der am dichtesten regulierte Bestand im Unternehmen, und die Recruiting-KI trifft ab dem 02.12.2027 auf Anhang III der KI-Verordnung, was den Test an einem konkreten Fall durchspielbar macht.
- Datenmonetarisierung: verbessern, umhüllen, verkaufenZiffer 6.3 der AGB ist ein Lehrstück für die Stufe „verbessern": Der Anbieter anonymisiert Kundendaten, hält alle Rechte daran und darf sie für die Produktentwicklung verwenden, ohne dass ein Widerspruch vorgesehen wäre.
- RPV-Organisationsfit-Test (Ressourcen, Prozesse, Werte)Ressourcen, Prozesse und Werte erklären, warum ein für zehn bis zehntausend Beschäftigte gebautes Produkt im Konzern an Anmeldung, Protokollausleitung und Nachweisen anstößt und nicht an der Funktionsliste.
Alternativen
Quellen
- 1.Rechtsform, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registergericht und Registernummer, persönlich haftende Gesellschafterin, Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender (öffnet in neuem Tab)personio.de/impressum · Stand 2026-08-10
- 2.Registerhistorie beider Gesellschaften: Eintragung der Personio SE & Co. KG am 18.03.2022, Ausgliederung aus der Personio GmbH im Juni 2022, Ursprung Bladebyte UG seit 26.07.2014, Formwechsel zur Personio Group SE am 13.01.2023, konsolidierte Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 und 31.12.2024 (öffnet in neuem Tab)northdata.de/Personio+Group+SE,+M%C3%BCnchen/HRB+281581 · Stand 2026-08-10
- 3.AGB und Addendum zur Datenverarbeitung im Volltext: Verfügbarkeit 99 Prozent im Jahresmittel (4.1), Rechte an anonymisierten Daten (6.3), Kündigungsfristen 15 Tage und 90 Tage (7.2 und 7.3), Nutzerzahl nur erhöhbar (8.2), Rollen und Einbeziehung des Addendums seit 01.09.2024 (11.1), Verarbeitung in EU, EWR und Angemessenheitsstaaten (1.2.4), Prüfrechte (5.2), Unterauftragnehmer und 14-Tage-Frist (7.1 bis 7.3), Aufbewahrung 30 Tage nach Vertragsende (10.2 bis 10.4) (öffnet in neuem Tab)personio.de/agb · Stand 2026-08-10
- 4.Datenschutzhinweise: Geltung für die Website und ausdrücklich nicht für die Verarbeitung in der Software, dazu der Satz zur Speicherung aller von Kunden in Personio erfassten personenbezogenen Daten in der Europäischen Union (öffnet in neuem Tab)personio.de/datenschutzerklaerung · Stand 2026-08-10
- 5.Preise je Monat und Kopf: ab 50 Beschäftigten HR ab 7,60 Euro und Payroll ab 5 Euro, bis 49 Beschäftigte HR und Payroll ab 14 Euro, einmalige Einrichtungsgebühr nach Unternehmensgröße, Eignung für 10 bis 10.000 Beschäftigte, über 200 Integrationen, Leistungsumfang von Core und Core Pro einschließlich Okta und Microsoft Entra ID sowie der E-Signatur-Deckelung bei 8 Prozent der Beschäftigten (öffnet in neuem Tab)personio.de/preise · Stand 2026-08-10
- 6.Hilfeartikel zum Personio Assistant, Stand 30.04.2026: Einstufung als Limited Risk AI System, Ausschluss der Trainingsnutzung von Ein- und Ausgaben, Speicherung zur Qualitätssicherung mit Widerspruch auf Anfrage, Hosting des Sprachmodells über AWS Bedrock in der eigenen AWS-Umgebung, Standardvertragsklauseln mit der AWS Sarl, Weitergabe der Betreiberpflichten an den Kunden (öffnet in neuem Tab)support.personio.de/… · Stand 2026-08-10
- 7.Hilfeartikel zum Audit Log, Stand 29.07.2026: Zugang allein für Administratoren, Änderungen und Lesezugriffe, unveränderliche Einträge, CSV-Export in den Personio-Posteingang, keine IP-Adressen, Erfassung der An- und Abmeldungen von Support-Mitarbeitenden, aus dem Recruiting allein das Löschen einer Bewerbung, dokumentierter Fehler in der Spalte der handelnden Person (öffnet in neuem Tab)support.personio.de/…/18906413010589-Use-the-Personio-Audit-Log · Stand 2026-08-10
- 8.Vertrauensportal auf SafeBase: DSGVO, ISO/IEC 27001:2022, Erklärung zur Anwendbarkeit und ISO/IEC 27017:2015 als Compliance-Einträge, Penetrationstestbericht und technische und organisatorische Maßnahmen hinter der Abfrage einer Arbeits-E-Mail-Adresse, kein SOC-2-Bericht geführt (öffnet in neuem Tab)trust.personio.com · Stand 2026-08-10
- 9.Deutsche Sicherheitsseite: Verweis auf das Trust Center, ISO-27001-Zertifizierung mit jährlicher Überprüfung durch eine unabhängige externe Prüfungsgesellschaft, Liste der Auftragsverarbeiter im Kundenkonto, Grundsätze für verantwortungsvolle KI (öffnet in neuem Tab)personio.de/datenschutz · Stand 2026-08-10
- 10.Pressemeldung vom 22.04.2026: erstes profitables Quartal, Übernahme des Münchner Recruiting-KI-Anbieters aurio mit automatischer Kandidatensuche sowie Bewertung und Priorisierung eingehender Bewerbungen, 16.000 Kunden mit 1,5 Millionen Beschäftigten, Payroll mit 80 Prozent Jahreswachstum und mehr als 1.500 Kunden, über 300 neue Funktionen im Vorjahr (öffnet in neuem Tab)personio.de/…/personio-wird-profitabel-und-erwirbt-aurio · Stand 2026-08-10
- 11.Pressemeldung vom 26.06.2026: Judith Dada und Darragh Curran treten in den Aufsichtsrat ein, Bestätigung der im ersten Quartal 2026 erreichten Profitabilität (öffnet in neuem Tab)personio.de/… · Stand 2026-08-10
- 12.Pressemeldung vom 22.06.2022: zweiter Abschluss der Series E über 200 Millionen US-Dollar unter Führung von Greenoaks, zusammen 470 Millionen US-Dollar, genannte Bewertung 8,5 Milliarden US-Dollar, davor Übernahme von Back (öffnet in neuem Tab)personio.com/…/personio-raises-200m-second-series-e · Stand 2026-08-10
- 13.Entwicklerportal: öffentliche Programmierschnittstelle mit eigener Dokumentation, Webhooks für die Person-Entität für alle Kunden mit Zugang zur Public API (öffnet in neuem Tab)developer.personio.de · Stand 2026-08-10
- 14.Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Anhang III zu Beschäftigung und Personalmanagement als Grundlage der Hochrisiko-Einstufung von Auswahl- und Bewertungssystemen im Recruiting (öffnet in neuem Tab)eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj · Stand 2026-08-10
- 15.Preisseite von Deel, Stand 10.08.2026: Equip mit 14 US-Dollar je Person und Monat, Contractor mit 49 US-Dollar, Employer of Record mit 599 US-Dollar je Beschäftigtem und Monat (öffnet in neuem Tab)deel.com/pricing · Stand 2026-08-10
Zuletzt geprüft: 2026-08-10 von Dr. Oliver Gausmann, Convios GmbH
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