Framer
Framer B.V. ·www.framer.com· Stand: 2026-08-12
Dieses Werkzeug mit KI durchgehen
Unser Urteil
Eine Seite schneller online zu bringen spart dem Marketing die Wartezeit auf einen Entwicklungstermin. Verteidigen lässt sich damit nichts: dasselbe Abonnement kostet den Wettbewerb dreißig Dollar im Monat. Was Kunden überzeugt, steht auf der Seite selbst; das Werkzeug dahinter sehen sie nie. Der Gewinn ist echt und bleibt auf eine Funktion begrenzt. Was er kostet, zeigt die Ausstiegsfrage.
Belege:Speicherort, Zertifizierung, Verschlüsselung, Privacy ShieldZur QuelleAuftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, Drittlandübermittlung, LöschungZur QuelleTraining auf Kundeneingaben, Einordnung zur KI-VerordnungZur QuelleTarife, Guthabenpunkte, Bearbeiterpreise, ZusatzleistungenZur QuelleKein HTML-Export zum SelbstbetriebZur QuelleAnmeldung über den Verzeichnisdienst, SCIM und Rollen im Enterprise-TarifZur QuelleCode-Export bei Webflow ab dem Lite-TarifZur Quelle
Für wen es taugt
Solopreneur
geeignet
Der kostenlose Tarif trägt eine Seite unter einer Framer-Adresse. Ab zehn Dollar im Monat kommen eigene Domain und zwei Inhaltssammlungen dazu.
KMU
geeignet
Dreißig Dollar im Monat plus zwanzig je weiterem Bearbeiter bleibt planbar, solange die Redaktion klein bleibt und niemand die Seite in zwanzig Sprachen braucht.
Konzern
bedingt geeignet
Anmeldung über den Unternehmensverzeichnisdienst, Nutzerbereitstellung über SCIM und der Ausschluss vom Modelltraining hängen alle am Enterprise-Tarif, für den kein Listenpreis veröffentlicht ist. Ein auswertbares Zugriffsprotokoll ist in keinem Tarif öffentlich belegt.
Kaufen, wechseln oder bauen
Standardprodukt
Webflow und die Baukästen der ersten Generation
Webflow ist das etablierte Gegenstück in derselben Klasse und trägt den einen Unterschied, der in Beschaffungen zählt: Der Anbieter lässt Kunden ab dem Lite-Tarif den erzeugten Code herausziehen und woanders betreiben. Damit wird der Ausstieg zu einer Rechnung, die sich vor der Unterschrift aufmachen lässt. Ältere Häuser bleiben aus demselben Grund bei WordPress: Inhalte und Auslieferung liegen auf Infrastruktur, über die sie selbst verfügen, und für den Betrieb gibt es einen breiten Markt an Dienstleistern.
KI-nativ
Lovable und die erzeugenden Werkzeuge
Wer den Aufbau ganz an ein Modell übergeben will, landet bei Werkzeugen wie Lovable. Der Preisunterschied ist klein, der Unterschied im Ergebnis groß: dort entsteht Anwendungscode, den man in ein eigenes Verzeichnis schieben kann, hier eine gestaltete Seite auf fremder Infrastruktur. Aufgegeben wird die Oberfläche, an der eine Marketingkraft ohne Programmierkenntnis eine Sektion umstellt, und genau diese Oberfläche ist der Grund, warum diese Klasse überhaupt gekauft wird.
Eigenbau
Statischer Bau aus dem eigenen Katalog
Der ernsthafte Eigenbau setzt Astro als Bauwerkzeug, Sanity als Inhaltsquelle und Cloudflare Pages als Auslieferung zusammen. Angenommen fünf bis fünfzehn Personentage Aufbau bei 1.200 Euro Tagessatz, sind das 6.000 bis 18.000 Euro einmalig, danach unter zehn Euro im Monat Infrastruktur, und die Seiten liegen als Dateien im eigenen Verzeichnis. Gescheitert wird an anderer Stelle als am Bau: jede neue Seitenform bleibt ein Entwicklungsticket, weil das Redaktionssystem Texte liefert und keine Layouts. Dazu kommt die Wartung, sobald die Person weg ist, die es gebaut hat.
Unser Rat
- Solopreneur: Kaufen. Zehn Dollar im Monat schlagen jeden Eigenbau.
- KMU: Kaufen, solange die Seite Marketing ist. Wird sie Teil des Produkts, vorher den Ausstieg rechnen.
- Konzern: Vor der Unterschrift den Enterprise-Tarif verlangen. Darunter räumt der Vertrag dem Anbieter das Training auf Ihren Inhalten ein, und die Anmeldung über den Verzeichnisdienst fehlt.
Wem das Gebaute gehört
an die Plattform gebunden · nicht portierbar
Was entsteht, bleibt beim Anbieter. Der Hilfeartikel vom 07.08.2026 sagt, dass es keinen HTML-Export zum Selbstbetrieb gibt und die Seiten auf plattformeigenen Diensten aufsetzen. Der Anbieter zieht die Grenze selbst und schreibt, wer vollständige Kontrolle über die Infrastruktur oder einen Export des Quelltextes brauche, sei mit diesem Weg falsch beraten.Kein HTML-Export zum SelbstbetriebZur Quelle
Wer dahinter steht
Tragfähigkeit: Etabliert
Framer B.V. ist im niederländischen Handelsregister eingetragen, tritt eigenständig auf und ist mit datierten Belegen seit mindestens acht Jahren am Markt. Die jüngste Runde ist benannt und datiert, die Produktentwicklung läuft mit belegter Frequenz, und die Rechtsdokumente wurden im Juni 2026 neu gefasst. Die Aussage, im Jahr vor der Runde kostendeckend gearbeitet zu haben, stammt vom Unternehmen selbst und steht hier als Anbieterangabe.
- Rechtsform und Registereintrag: Framer B.V., niederländische Besloten Vennootschap, eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter der Nummer 59920637, Sitz Rozengracht 207-B, 1016 LZ Amsterdam. Das Unternehmen nennt diese Angaben selbst in Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsvertrag und KI-Erklärung; sie stimmen mit dem öffentlichen Registerabzug überein. Ein Konzernverbund ist dort nicht ausgewiesen.framer.com/legal/privacy-statementZur Quelle · Stand 2026-08-12
- Belegte Marktpräsenz: Am 12.11.2018 wurde eine Series B über 24 Mio. US-Dollar unter Führung von Atomico gemeldet. Framer erklärt zudem auf der eigenen Sicherheitsseite, sich seit dem 16.07.2020 nicht mehr auf das Privacy Shield als Übermittlungsgrundlage zu stützen und Pflichten aus der bestehenden Zertifizierung weiter zu erfüllen. Beides datiert die Marktpräsenz auf mindestens acht Jahre.techcrunch.com/2018/11/12/framer-series-bZur Quelle · Stand 2018-11-12
- Jüngste Finanzierungsrunde (Series D): 100 Mio. US-Dollar, angekündigt am 28.08.2025 auf dem eigenen Blog, Bewertung 2 Mrd. US-Dollar, geführt von Meritech und Atomico mit Beteiligung von WiL und HV. Nach eigener Angabe arbeitete das Unternehmen im Jahr vor der Runde kostendeckend und wurde von den bestehenden Investoren auf die Runde angesprochen. Ebenfalls Anbieterangabe: mehr als eine halbe Million monatlich Nutzende und mehrere hunderttausend betriebene Seiten.framer.com/blog/series-dZur Quelle · Stand 2025-08-28
- Frequenz der Produktentwicklung: Das öffentliche Änderungsprotokoll für Entwickler führt datierte Einträge von Oktober 2024 bis zum 04.08.2026, zuletzt in Abständen von wenigen Wochen. Am 16.06.2026 stellte der Anbieter Tarife und Abrechnung auf ein Guthabenmodell für KI-Funktionen um und senkte den Preis je zusätzlichem Bearbeiter.framer.com/developers/changelogZur Quelle · Stand 2026-08-12
- Pflegestand der Rechtsdokumente und Umgang mit Störungen: Auftragsverarbeitungsvertrag in Fassung 2.0 und KI-Erklärung in Fassung 1.1, beide gültig ab 16.06.2026, Sicherheitsseite gültig ab 06.02.2026. Eine öffentliche Störungsseite führt Vorfälle mit Zeitstempel und bietet RSS, JSON und Webhook an. Der jüngste Vorfall betraf am 22.06.2026 die Erfassung von Nutzungs- und Auswertungsdaten und wurde am 24.06.2026 geschlossen, nachdem die Lücke von 18:30 bis 21:30 Uhr nachgebucht war.framerstatus.comZur Quelle · Stand 2026-08-12
Ausstiegskosten: Hoch
Der Anbieter beantwortet die Frage in einem eigenen Hilfeartikel, Stand 07.08.2026: einen HTML-Export zum Selbstbetrieb gibt es nicht, und wer Kontrolle über Infrastruktur oder Quelltext braucht, sei hier falsch. Bilder und Vektoren lassen sich aus dem Editor ziehen; für die Inhaltssammlungen dokumentiert das Verzeichnis der 277 Hilfeartikel einen CSV-Import, für den Rückweg findet sich dort nichts. Ein Wechsel heißt, die Seite ein zweites Mal zu bauen.
Regulatorik und Daten
| Auftragsverarbeitungbelegt, ohne Auflage: Auftragsverarbeitungsvertrag öffentlich abrufbar und ohne weitere Bedingung Bestandteil des Vertrags; oder er entfällt nachvollziehbar begründet, weil kein Anbieter Kundendaten verarbeitet.belegt, an eine Auflage gebunden: Vertrag existiert, ist aber an einen Tarif gebunden, nur nach Anfrage einsehbar oder allein in den Nutzungsbedingungen geregelt statt als eigenes Dokument.belegt, aber ungünstig: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag im üblichen Sinn: entweder weil der Anbieter für das Kerngeschäft eigenständig Verantwortlicher ist und stattdessen eine andere Konstruktion gilt, oder weil öffentlich offen bleibt, ob überhaupt einer angeboten wird.an einem kritischen Punkt offen: Weder ein Vertrag noch ein dokumentierter Weg zu einem Vertrag; der Einkauf hätte nichts, worauf er sich stützen kann. | belegt, ohne Auflageöffentlicher Auftragsverarbeitungsvertrag, Fassung 2.0, Bestandteil des VertragsAuftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, Drittlandübermittlung, LöschungZur QuelleFassung 2.0, gültig ab 16.06.2026, als eigenes Dokument abrufbar und über die Nutzungsbedingungen einbezogen; in der Rangfolge der Vertragsdokumente steht sie über den Nutzungsbedingungen. Zuständige Aufsicht ist die niederländische Datenschutzbehörde, Gerichtsstand Amsterdam. Meldung eines Datenschutzvorfalls binnen 72 Stunden ist zugesagt.Stand 2026-08-12 |
|---|---|
| Speicherortbelegt, ohne Auflage: EU-Speicherort ohne Zusatzkosten und ohne Tarifbindung, oder der Ort ist vollständig selbst bestimmbar, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: EU-Speicherort möglich, aber an einen Tarif, einen gesondert zu aktivierenden Zusatz oder einen Umzug in eine getrennte Umgebung gebunden; oder die EU-Region ist nicht die Voreinstellung.belegt, aber ungünstig: Kein EU-Speicherort, der Ort ist aber eindeutig benannt, sodass die Folgen bewertbar sind.an einem kritischen Punkt offen: Der Speicherort ist öffentlich nicht benannt oder vom Kunden nicht steuerbar, sodass sich die Verarbeitung nicht verorten lässt. | belegt, aber ungünstigVereinigte Staaten, AWS, keine EU-Region im AngebotSpeicherort, Zertifizierung, Verschlüsselung, Privacy ShieldZur QuelleDie Sicherheitsseite sagt in einem Satz, dass sämtliche Dienste in AWS-Rechenzentren in den Vereinigten Staaten laufen. Eine EU-Region, eine Wahlmöglichkeit oder eine getrennte Umgebung für europäische Kunden nennt keine der geprüften Seiten, das Enterprise-Angebot eingeschlossen. Der Anbieter sitzt in Amsterdam, die Daten liegen dort nicht.Stand 2026-08-12 |
| Subunternehmerbelegt, ohne Auflage: Vollständige öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land; oder es gibt keine, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Liste existiert und ist benannt, aber nur nach Anfrage oder nach Zugang zu einem Vertrauensportal einsehbar, oder sie nennt Zweck und Land nicht vollständig.belegt, aber ungünstig: Keine geführte Liste; namentlich stehen nur einzelne Dienste in der Datenschutzerklärung, überwiegend solche der eigenen Website.an einem kritischen Punkt offen: Weder eine Liste noch eine Nennung der Verarbeiter des Produkts, und kein dokumentierter Weg, sie zu erfahren. | belegt, an eine Auflage gebundenListe geführt, nur über ein Vertrauensportal einsehbarAuftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, Drittlandübermittlung, LöschungZur QuelleDer Auftragsverarbeitungsvertrag macht die Liste zur Anlage III der Standardvertragsklauseln, sagt 30 Tage Vorlauf vor Änderungen zu und räumt ein Widerspruchsrecht ein, dessen einzige Folge die Kündigung der betroffenen Leistung ist. Die Liste selbst liegt auf dem Vertrauensportal eines Drittanbieters, das am 12.08.2026 keinen auslesbaren Text lieferte und auf noindex steht. Auf framer.com führt das Seitenverzeichnis keine eigene Unterauftragnehmer-Seite.Stand 2026-08-12 |
| Drittlandübermittlungbelegt, ohne Auflage: Keine Übermittlung in ein Drittland, oder die Übermittlung findet statt und die Grundlage ist benannt und im Vertrag verankert, etwa Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss oder EU-US-Datenschutzrahmen.belegt, an eine Auflage gebunden: Übermittlung findet statt, eine Grundlage ist genannt, aber ohne Zuordnung, welcher Empfänger auf welcher Grundlage arbeitet.belegt, aber ungünstig: Übermittlung findet statt und die eigenen Unterlagen widersprechen sich, oder die genannte Grundlage bezieht sich erkennbar nur auf einen Randbereich wie die Marketing-Website.an einem kritischen Punkt offen: Übermittlung findet erkennbar statt und eine Grundlage wird nirgends genannt. | belegt, an eine Auflage gebundenÜbermittlung in die USA, Grundlagen benannt, Zuordnung je Empfänger nicht öffentlichAuftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, Drittlandübermittlung, LöschungZur QuelleAnhang 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags legt eine Rangfolge fest: zuerst der EU-US-Datenschutzrahmen, wo der Empfänger zertifiziert ist, dann die Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 mit den Modulen zwei bis vier, dann das britische Addendum in Fassung B1.0 und die schweizerische Anpassung. Welcher Empfänger auf welcher Grundlage arbeitet, steht in der Unterauftragnehmer-Liste, und die ist öffentlich nicht lesbar.Stand 2026-08-12 |
| Training mit Kundendatenbelegt, ohne Auflage: Vertraglich oder in der Datenschutzerklärung ausdrücklich ausgeschlossen, mit Erstreckung auf die eingesetzten Modellanbieter; oder es gibt keine Datenübertragung an einen Anbieter.belegt, an eine Auflage gebunden: Ausschluss ab einem bestimmten Tarif, oder die Zusage steht nur auf einer Dokumentationsseite statt im Vertrag, oder die Frage stellt sich für das Werkzeug sachlich kaum und der Anbieter schweigt dazu.belegt, aber ungünstig: Nutzung ist die Voreinstellung und nur ein Widerspruch beendet sie; oder der Anbieter trainiert eigene Modelle auf bereinigten Kundendaten.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage, obwohl das Werkzeug KI-Funktionen auf Kundeninhalten betreibt. | belegt, aber ungünstigEingaben und Ausgaben werden in allen Tarifen außer Enterprise für das Training eigener Modelle lizenziertTraining auf Kundeneingaben, Einordnung zur KI-VerordnungZur QuelleAbschnitt 7.1 der KI-Erklärung, gültig ab 16.06.2026: Kunden ohne Enterprise-Vertrag räumen dem Anbieter ein weltweites, unwiderrufliches Recht ein, ihre Eingaben und Ausgaben in anonymisierter Form zum Training eigener KI-Modelle zu nutzen. Für Enterprise-Kunden ist das ausgeschlossen. Den eingebundenen Modellanbietern ist das Training vertraglich untersagt, dem Anbieter selbst gerade nicht. Ein Widerspruch unterhalb von Enterprise ist im Dokument nicht vorgesehen. Derselbe Text untersagt Kunden in Abschnitt 4.2, überhaupt personenbezogene Daten in die KI-Funktionen zu geben.Stand 2026-08-12 |
| Aufbewahrung und Löschungbelegt, ohne Auflage: Löschfristen nach Vertragsende beziffert und die Löschung oder Rückgabe zugesagt; oder die Fristen bestimmt der Betreiber selbst, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Löschung ist zugesagt, die Fristen sind aber nur teilweise beziffert, oder Sicherungskopien sind ausdrücklich ausgenommen.belegt, aber ungünstig: Nur der Grundsatz der Erforderlichkeit ohne jede Frist nach Vertragsende, oder Fristen sind allein für Randbereiche wie Website-Protokolle genannt.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage zu Aufbewahrung und Löschung. | belegt, an eine Auflage gebundenLöschung auf schriftliche Anforderung, Sicherungskopien ausgenommenAuftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, Drittlandübermittlung, LöschungZur QuelleAbschnitt 10.1 des Auftragsverarbeitungsvertrags sagt Löschung auf schriftliche Anforderung zu und nimmt gesetzliche Aufbewahrung sowie Sicherungskopien aus, in denen die Daten nicht gesondert zugänglich sind. Eine Frist nach Vertragsende ist an keiner Stelle beziffert. Für Inhalte im Werkzeug nennt der Anbieter eine Versionshistorie über 30 Tage.Stand 2026-08-12 |
| Zertifikatebelegt, ohne Auflage: Mehrere anerkannte Nachweise, benannt mit Norm, Fassung und Geltungsbereich, und bezogen auf den Anbieter selbst.belegt, an eine Auflage gebunden: Ein anerkannter Nachweis für den Anbieter belegt, der Bericht aber nur auf Anfrage, oder der Nachweis hängt an einem Tarif, oder der Geltungsbereich bleibt teilweise offen.belegt, aber ungünstig: Nur pauschale Nennung ohne Norm-Fassung und Geltungsbereich, oder bloße Selbstauskunft, oder die Nachweise gehören dem Infrastrukturanbieter statt dem Anbieter, oder der Prüfzeitraum ist erkennbar veraltet, oder die eigenen Angaben widersprechen sich.an einem kritischen Punkt offen: Kein Nachweis genannt und keine Sicherheits- oder Vertrauensseite vorhanden. | belegt, an eine Auflage gebundenISO 27001:2022 und SOC 2 Type 2 beim Anbieter, Nachweise nur für Enterprise-KundenSpeicherort, Zertifizierung, Verschlüsselung, Privacy ShieldZur QuelleDer Auftragsverarbeitungsvertrag nennt beide Nachweise mit Norm und Fassung, der SOC-2-Bericht deckt laut Sicherheitsseite die Kriterien Sicherheit und Verfügbarkeit ab. Zertifikat, Anwendbarkeitserklärung und Prüfbericht gibt der Anbieter nur Enterprise-Kunden auf Anfrage heraus. Der Prüfzeitraum des Berichts ist öffentlich nicht genannt.Stand 2026-08-12 |
| EU-KI-Verordnung, Artikel 50belegt, ohne Auflage: Der Anbieter macht eine belegte Aussage, die die eigene Pflicht trägt, etwa Modelldokumentation und Zertifizierung nach ISO/IEC 42001; oder das Werkzeug enthält nachvollziehbar begründet kein KI-System im Sinne der Verordnung.belegt, an eine Auflage gebunden: Der Anbieter äußert sich zur Verordnung oder ordnet die eigene Funktion ein, eine benannte Zusage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 fehlt aber; oder das Werkzeug enthält kein KI-System, das gegenüber Menschen auftritt, und der Anbieter schweigt.belegt, aber ungünstig: Das Produkt enthält KI-Funktionen, der Anbieter schweigt dazu oder trägt ein Selbstetikett ohne Nachweis; die Kennzeichnung ist vom Betreiber aber selbst setzbar.an einem kritischen Punkt offen: KI spricht im Produkt unmittelbar mit Endkunden und der Anbieter sagt zu Artikel 50 nichts; die Kennzeichnung lässt sich ohne Zusage des Anbieters nicht sicher setzen. | belegt, an eine Auflage gebundeneigene KI-Erklärung mit Bezug auf die KI-Verordnung, Artikel 50 nicht beim Namen genanntTraining auf Kundeneingaben, Einordnung zur KI-VerordnungZur QuelleDie KI-Erklärung in Fassung 1.1 nennt als Bezugsrahmen ausdrücklich die Verordnung (EU) 2024/1689, ordnet die eigenen Funktionen als nicht hochriskant ein, sagt Transparenz über KI-Erzeugtes zu und verlangt menschliche Kontrolle über die Ausgaben. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind an keiner Stelle beim Namen genannt. Auf der veröffentlichten Website setzt die Kennzeichnung ohnehin der Betreiber.Stand 2026-08-12 |
| Protokollierungbelegt, ohne Auflage: Nachvollziehbares Protokoll über Zugriffe und Änderungen in allen Tarifen enthalten, mit benannter Frist und Ausleitung in eigene Systeme; oder die Nachvollziehbarkeit liegt vollständig in eigener Hand, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Protokoll vorhanden, aber an einen höheren Tarif oder einen kostenpflichtigen Zusatz gebunden, oder die Ausleitung fehlt in den unteren Stufen; Reichweite und Frist sind benannt.belegt, aber ungünstig: Protokolle sind nur anbieterseitig beschrieben, oder Reichweite und Frist bleiben offen, sodass sich Nachweispflichten nicht planen lassen.an einem kritischen Punkt offen: Öffentlich nicht belegt, ob der Kunde überhaupt ein auswertbares Protokoll erhält. | belegt, aber ungünstigVersionshistorie über 30 Tage, auswertbares Zugriffsprotokoll nicht belegtAnmeldung über den Verzeichnisdienst, SCIM und Rollen im Enterprise-TarifZur QuelleAnbieterseitig beschreibt die Sicherheitsseite zentrale Protokollierung, Prüfpfade und ein SIEM. Was der Kunde davon auswerten kann, bleibt offen: Das Enterprise-Angebot nennt Anmeldung über den Verzeichnisdienst, SCIM und Rollen, ein Zugriffs- oder Änderungsprotokoll mit Reichweite, Frist und Ausleitung führt es nicht. Öffentlich belegt ist allein eine Versionshistorie über 30 Tage.Stand 2026-08-12 |
Was es wirklich kostet
Einstieg
Kostenlos mit 500 Guthabenpunkten und einer Framer-Adresse. Basic kostet 10 US-Dollar im Monat mit 1.000 Punkten, eigener Domain und zwei Inhaltssammlungen, Pro 30 US-Dollar mit 3.000 Punkten und zehn Sammlungen.Tarife, Guthabenpunkte, Bearbeiterpreise, ZusatzleistungenZur Quelle
Stand 2026-08-12
Was teuer wird
Der Tarifpreis ist der kleinste Posten. 20 US-Dollar je weiterem Bearbeiter im Monat, 20 US-Dollar je Sprache für die Lokalisierung bis zu zwanzig Sprachen, 50 US-Dollar je 500.000 Ereignissen für A/B-Tests, 200 US-Dollar einmalig für erweitertes Hosting, dazu Guthabenpakete, sobald Agenten ganze Seiten erzeugen. Anmeldung über den Verzeichnisdienst, SCIM und der Ausschluss vom Modelltraining liegen im Enterprise-Tarif, für den kein Listenpreis veröffentlicht ist.
Was es verdrängt
- Entwicklungsticket für eine Marketing-Seite
- Baukasten mit Themes und Erweiterungen
Schnittstellen
- CSV-Import in die Inhaltssammlungen
- Server-Schnittstelle zum Schreiben und Veröffentlichen
- Erweiterungen über die Plugin-Schnittstelle
- Webhook für Formulare
Passende Methoden
- Demand Creation vs. Demand CaptureNachfrage erzeugen heißt regelmäßig veröffentlichen, und dieses Werkzeug nimmt der Marketingseite die Abhängigkeit vom Entwicklungstermin, sodass die Kadenz an der Redaktion hängt.
- 70/20/10 Creative-ReskinningDie Methode vervielfältigt, was nachweislich wirkt; eine visuelle Oberfläche mit A/B-Zusatz macht aus einer Variante eine Stunde Arbeit.
- Regulatorik-Dichte-TestDer Test fragt, wie dicht die Regulatorik am Einsatzfall liegt; hier entscheidet er den Kauf, weil Speicherort und Trainingslizenz das Werkzeug in regulierten Branchen ausschließen.
Quellen
- 1.Speicherort, Zertifizierung, Verschlüsselung, Privacy Shield (öffnet in neuem Tab)framer.com/legal/security · Stand 2026-08-12
- 2.Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, Drittlandübermittlung, Löschung (öffnet in neuem Tab)framer.com/legal/data-processing-addendum · Stand 2026-08-12
- 3.Training auf Kundeneingaben, Einordnung zur KI-Verordnung (öffnet in neuem Tab)framer.com/legal/ai-notice · Stand 2026-08-12
- 4.Tarife, Guthabenpunkte, Bearbeiterpreise, Zusatzleistungen (öffnet in neuem Tab)framer.com/pricing · Stand 2026-08-12
- 5.Kein HTML-Export zum Selbstbetrieb (öffnet in neuem Tab)framer.com/…/can-i-export-my-website-to-html-and-self-host-it · Stand 2026-08-07
- 6.Anmeldung über den Verzeichnisdienst, SCIM und Rollen im Enterprise-Tarif (öffnet in neuem Tab)framer.com/enterprise · Stand 2026-08-12
- 7.Code-Export bei Webflow ab dem Lite-Tarif (öffnet in neuem Tab)webflow.com/updates/export-clean-html5-and-css3 · Stand 2026-08-12
- 8.framer.com/legal/privacy-statement (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-08-12
- 9.techcrunch.com/2018/11/12/framer-series-b (öffnet in neuem Tab)Stand 2018-11-12
- 10.framer.com/blog/series-d (öffnet in neuem Tab)Stand 2025-08-28
- 11.framer.com/developers/changelog (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-08-12
- 12.framerstatus.com (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-08-12
Zuletzt geprüft: 2026-08-12 von Dr. Oliver Gausmann, Convios GmbH
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