Effizienz im EinzelfallBauwerkzeugKI-nativ

Lovable

Lovable Labs Inc. ·lovable.dev· Stand: 2026-07-30

Erzeugt aus einer Beschreibung eine lauffähige Web-Anwendung samt Oberfläche, Datenhaltung und Anmeldung, ohne dass Programmcode geschrieben wird.

Dieses Werkzeug mit KI durchgehen

Unser Urteil

Es verkürzt den Weg vom Gedanken zum Sichtbaren auf Stunden, und das ist real. Was danach kommt, ändert es nicht: Betrieb, Rechte, Nachweise und Wartung bleiben Arbeit. Als Vorsprung taugt es nicht, weil dieselbe Abkürzung jedem offensteht. Als Beweismittel im eigenen Haus taugt es sehr wohl, und genau dafür würden wir es empfehlen.

Belege:Stand 2026-07-30Tarife, Preise, Zuordnung von Anmeldung, Protokollierung und Nutzerverwaltung zu den Tarifen, Aussage zum Eigentum am CodeZur QuelleStand 2026-04-14Speicherung auf Supabase, Unterauftragnehmer mit Verweis auf das Trust Center, Übermittlung in die USA über Standardvertragsklauseln samt britischem und Schweizer Zusatz, Aufbewahrungs- und Löschfristen, jährliche Prüfung nach SOC 2 Typ IIZur QuelleStand 2025-11-06Geltung des Auftragsverarbeitungsvertrags ab dem Business-Tarif, Standardvertragsklauseln Modul zwei und drei, Widerspruchsfrist von 20 Werktagen gegen neue Unterauftragnehmer, Ende der Verarbeitung binnen 30 Kalendertagen, Ausschluss des Modelltrainings mit personenbezogenen KundendatenZur QuelleStand 2026-07-30Regionales Hosting in der EU, den USA und Australien, Zusage zum Verbleib der Daten in der gewählten Region, Aussage, dass Eingaben, Code und Arbeitsbereichsdaten nicht für das Training der eigenen Modelle genutzt werdenZur QuelleStand 2026-06-16Vertragspartner Lovable Labs Incorporated, Recht des US-Bundesstaats Delaware, Vorbehalt zur Nutzung von Kundendaten für Entwicklung und Training von Modellen samt jederzeitigem, kostenfreiem WiderspruchZur QuelleStand 2026-07-30Drei wählbare Regionen Amerika, Europa und Asien-Pazifik, länderscharfe Regionen nur im Unternehmenstarif auf Anfrage, Supabase als Grundlage der eingebauten Datenhaltung und AnmeldungZur QuelleStand 2026-07-30Vollständige Übersicht der Rechtsdokumente des Anbieters; kein Dokument zum KI-Gesetz der Union und keine Aussage zur Kennzeichnung erzeugter InhalteZur Quelle

Für wen es taugt

Solopreneur

geeignet

Kostenlos beginnen, 25 Dollar im Monat für ernsthafte Nutzung. Für eine Person, die etwas beweisen will, ist das der kürzeste Weg.

KMU

bedingt geeignet

Bedingt: die Anmeldung über den eigenen Identitätsanbieter liegt erst im Business-Tarif für 50 Dollar im Monat. Wer sie braucht, zahlt sie nicht wegen der Funktion, sondern wegen der Freigabe.

Konzern

nicht geeignet

Protokollierung, Nutzerverwaltung über SCIM und Freigabekontrollen liegen erst im Unternehmenstarif mit Plattformgebühr. In den unteren Tarifen fällt das Werkzeug durch jede interne Prüfung, unabhängig davon, wie gut es baut.

Kaufen, wechseln oder bauen

Standardprodukt

Projekt mit Dienstleister

Verlässlich in Abnahme und Haftung, langsam im Anfang, teuer in der Änderung. Für eine Anwendung, deren Anforderungen noch wandern, ist es der falsche Vertrag.

KI-nativ

Dieses Werkzeug selbst

Hier ist das KI-native Produkt der schnellste Weg zu etwas Sichtbarem. Der Preis dafür steht in der Zeile zum Ergebnis: die Anwendung wohnt zunächst beim Anbieter.

Eigenbau

Coding-Agent auf eigenen Bausteinen

Ein Agent im eigenen Verzeichnis plus Datenbank, Anmeldung und Hosting als getrennte Bausteine. Der Anfang ist langsamer und braucht jemanden, der lesen kann, was entsteht. Dafür liegt das Ergebnis von der ersten Minute an im eigenen Haus, und der Ausstieg entfällt, weil es keinen gibt.

Unser Rat

  • Solopreneur: Nehmen, um in einem Tag etwas zu beweisen. Für den Dauerbetrieb vorher klären, wohin es danach umzieht.
  • KMU: Für Prototypen ja, für ein System im Tagesgeschäft erst nach der Frage, wer es in zwei Jahren pflegt.
  • Konzern: Nicht in den unteren Tarifen. Ohne Protokollierung und Nutzerverwaltung ist es kein Kandidat, unabhängig von der Bauleistung.

Wem das Gebaute gehört

teils eigenes Verzeichnis, teils Plattform · nur bedingt portierbar

Der Anbieter sagt zu, dass die erstellten Projekte und der Code den Nutzenden gehören. Das ist etwas anderes als portierbar. Erzeugt wird eine Anwendung, die im Browser zusammengebaut wird; wer sie herausholt, nimmt die Struktur des Anbieters mit und baut sie um. Was wir dabei gemessen haben, steht eine Zeile weiter oben.Stand 2026-07-30Tarife, Preise, Zuordnung von Anmeldung, Protokollierung und Nutzerverwaltung zu den Tarifen, Aussage zum Eigentum am CodeZur Quelle

Wer dahinter steht

Tragfähigkeit: Finanziert

Lovable ist knapp drei Jahre alt und wird vollständig von Wagniskapital getragen: rund 545 Mio. USD in drei belegbaren Runden seit Februar 2025, zuletzt 330 Mio. USD bei 6,6 Mrd. USD Bewertung unter Führung von CapitalG und Menlo Ventures. Die Wachstumszahlen sind spektakulär, aber durchgehend Anbieterangaben ohne geprüften Abschluss, und die einzige belastbare Margenangabe stammt aus einem geleakten Pitch Deck mit rund 35 Prozent Bruttomarge und einem Ziel von 65 Prozent für das zweite Halbjahr 2026. Für den Kunden heißt das: Das Produkt ist finanziell gut unterfüttert und wird kurzfristig nicht verschwinden, aber die Ausdauer hängt am nächsten Kapitalzufluss und an Modellkosten, die Lovable nicht selbst kontrolliert. Auf dieser Bewertungsstufe ist außerdem ein Verkauf oder eine Konsolidierung ein realistisches Szenario, das eine Migration auslösen würde.

  • Rechtsträger und Vertragspartner: Anbieter der Leistung ist laut Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung die Lovable Labs Incorporated nach Recht des US-Bundesstaats Delaware. Als Anschrift wird die schwedische Betriebsgesellschaft genannt, Regeringsgatan 25, 111 53 Stockholm. Vertragspartner ist also eine US-Gesellschaft, operativ sitzt das Team in Schweden.Stand 2026-04-14Speicherung auf Supabase, Unterauftragnehmer mit Verweis auf das Trust Center, Übermittlung in die USA über Standardvertragsklauseln samt britischem und Schweizer Zusatz, Aufbewahrungs- und Löschfristen, jährliche Prüfung nach SOC 2 Typ IIZur Quelle · Stand 2026-04-14
  • Schwedische Betriebsgesellschaft im Register: Lovable Labs Sweden AB, Organisationsnummer 559506-1739, Sitz Stockholm, Regeringsgatan 25, Gegenstand KI- und Softwareentwicklung. Aktiebolag, also eine eingetragene Kapitalgesellschaft.Stand 2026-07-30allabolag.se/…/2KJ5L9NI5YFHLZur Quelle · Stand 2026-07-30
  • Gründung und Produktstart: Gegründet 2023 in Stockholm von Anton Osika und Fabian Hedin aus dem Open-Source-Projekt GPT Engineer. Das kommerzielle Produkt wurde im Dezember 2024 in Lovable umbenannt und startete rund acht Monate vor der Serie A im Juli 2025. Das Werkzeug ist damit gut anderthalb Jahre am Markt.Stand 2025-07-17techcrunch.com/…Zur Quelle · Stand 2025-07-17
  • Serie A und vorherige Runde: Februar 2025: 15 Mio. USD unter Führung von Creandum, bei 17 Mio. USD ARR und 30.000 zahlenden Kunden. Juli 2025: 200 Mio. USD Serie A unter Führung von Accel bei 1,8 Mrd. USD Bewertung, bei 75 Mio. USD ARR und mehr als 180.000 zahlenden Kunden.Stand 2025-07-17techcrunch.com/…Zur Quelle · Stand 2025-07-17
  • Serie B, 330 Mio. USD bei 6,6 Mrd. Bewertung: 330 Mio. USD unter Führung von CapitalG und dem Anthology-Fonds von Menlo Ventures. Beteiligt unter anderem NVentures (Nvidia), Salesforce Ventures, Databricks Ventures, T.Capital (Deutsche Telekom), Atlassian Ventures, HubSpot Ventures, Khosla Ventures, DST Global, EQT Growth sowie die Bestandsinvestoren Accel und Creandum. Damit summieren sich die belegten Runden auf rund 545 Mio. USD.Stand 2025-12-18lovable.dev/blog/series-bZur Quelle · Stand 2025-12-18
  • Weitere Runde in Verhandlung, nicht abgeschlossen: Berichtete Gespräche über 300 Mio. USD bei 13,2 Mrd. USD Bewertung, voraussichtlich unter Führung von Menlo Ventures. Das Unternehmen bestätigt laut Bericht keine finalen Konditionen. Stand 30.07.2026 ist diese Runde nicht als geschlossen belegt und darf nicht als Eigenkapital gerechnet werden.Stand 2026-07-08techcrunch.com/…Zur Quelle · Stand 2026-07-08
  • Umsatz als Anbieterangabe, nicht geprüft: 500 Mio. USD ARR im Juni 2026, hochgerechnet aus dem laufenden Monatsumsatz. Vorlauf laut Unternehmen: 100 Mio. (Juli 2025), 200 Mio. (November 2025), 300 Mio. (Januar 2026), 400 Mio. (Februar 2026). Die berichtende Redaktion weist ausdrücklich darauf hin, dass die Daten selbst gemeldet und nicht durch Abschlüsse bestätigt sind.Stand 2026-06-09thenextweb.com/news/lovable-build-economy-500m-arr-vibe-codingZur Quelle · Stand 2026-06-09
  • Mitarbeiterzahl: 146 Vollzeitkräfte, genannt vom eigenen CRO Ryan Meadows, bei damals 400 Mio. USD ARR und 70 offenen Stellen sowie einem Stockholmer Büro für 300 Plätze. Datenbanken nennen deutlich höhere Zahlen, die Auftragnehmer und Agenturen einschließen und nicht mit Quelle belegt sind.Stand 2026-03-11techcrunch.com/…Zur Quelle · Stand 2026-03-11
  • Bruttomarge und Kostenabhängigkeit: Rund 35 Prozent Bruttomarge, Ziel 65 Prozent im zweiten Halbjahr 2026, laut einem geleakten Pitch Deck. Ursache ist die Abhängigkeit von fremden Modellanbietern, deren Preise Lovable nicht kontrolliert. Eine Profitabilitätsaussage des Unternehmens liegt nicht vor.Stand 2025-12-03sifted.eu/articles/lovable-margins-leaked-pitch-deckZur Quelle · Stand 2025-12-03

Ausstiegskosten: Mittel

Wir haben diesen Weg selbst gegangen. Die vollständige Ablösung von convios.com auf einen statischen Bau war rund zwei Wochen Arbeit, kein Export. Das ist kein Vorwurf an das Werkzeug, sondern der Preis dafür, dass eine erzeugte Anwendung auf den Bausteinen des Anbieters steht.

Regulatorik und Daten

Wie die Ampel zu lesen istWie die Ampel zu lesen istDie Ampel bewertet den Belegstand je Regulatorik-Punkt, nicht die Qualität des Werkzeugs. Grundlage ist ausschließlich der im Profil hinterlegte wert samt notiz und quelle in toolboxDetail.json, Stand 30.07.2026. Wo eine Angabe fehlt, bewertet die Ampel das Fehlen, nicht eine Vermutung. Ein sauber begründetes „unklar" an einem für das Werkzeug nachrangigen Punkt ist gelb. Ein fehlender Beleg an einem Punkt, der über die Einsetzbarkeit entscheidet, ist rot.belegt, ohne Auflagebelegt, an eine Auflage gebundenbelegt, aber ungünstigan einem kritischen Punkt offen
AuftragsverarbeitungMaßstab für diesen Punkt: Auftragsverarbeitungbelegt, ohne Auflage: Auftragsverarbeitungsvertrag öffentlich abrufbar und ohne weitere Bedingung Bestandteil des Vertrags; oder er entfällt nachvollziehbar begründet, weil kein Anbieter Kundendaten verarbeitet.belegt, an eine Auflage gebunden: Vertrag existiert, ist aber an einen Tarif gebunden, nur nach Anfrage einsehbar oder allein in den Nutzungsbedingungen geregelt statt als eigenes Dokument.belegt, aber ungünstig: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag im üblichen Sinn: entweder weil der Anbieter für das Kerngeschäft eigenständig Verantwortlicher ist und stattdessen eine andere Konstruktion gilt, oder weil öffentlich offen bleibt, ob überhaupt einer angeboten wird.an einem kritischen Punkt offen: Weder ein Vertrag noch ein dokumentierter Weg zu einem Vertrag; der Einkauf hätte nichts, worauf er sich stützen kann.belegt, an eine Auflage gebundenöffentlicher Auftragsverarbeitungsvertrag, wirksam ab 06.11.2025, gilt ab dem Business-TarifStand 2025-11-06Geltung des Auftragsverarbeitungsvertrags ab dem Business-Tarif, Standardvertragsklauseln Modul zwei und drei, Widerspruchsfrist von 20 Werktagen gegen neue Unterauftragnehmer, Ende der Verarbeitung binnen 30 Kalendertagen, Ausschluss des Modelltrainings mit personenbezogenen KundendatenZur QuelleDer Vertrag liegt frei unter lovable.dev/data-processing-agreement, zusätzlich als bereits unterzeichnete Fassung zum Herunterladen. Er bindet die EU-Standardvertragsklauseln ein, räumt 20 Werktage Widerspruchsfrist gegen neue Unterauftragnehmer ein und beendet die Verarbeitung binnen 30 Kalendertagen nach Vertragsende. Die Datenschutzerklärung ordnet ihn ausdrücklich den Tarifen Business und Enterprise zu. Wer im Pro-Tarif arbeitet, hat ihn also nicht.Stand 2025-11-06
SpeicherortMaßstab für diesen Punkt: Speicherortbelegt, ohne Auflage: EU-Speicherort ohne Zusatzkosten und ohne Tarifbindung, oder der Ort ist vollständig selbst bestimmbar, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: EU-Speicherort möglich, aber an einen Tarif, einen gesondert zu aktivierenden Zusatz oder einen Umzug in eine getrennte Umgebung gebunden; oder die EU-Region ist nicht die Voreinstellung.belegt, aber ungünstig: Kein EU-Speicherort, der Ort ist aber eindeutig benannt, sodass die Folgen bewertbar sind.an einem kritischen Punkt offen: Der Speicherort ist öffentlich nicht benannt oder vom Kunden nicht steuerbar, sodass sich die Verarbeitung nicht verorten lässt.belegt, an eine Auflage gebundenRegion wählbar zwischen Amerika, Europa und Asien-Pazifik; Lovable Cloud läuft auf SupabaseStand 2026-07-30Regionales Hosting in der EU, den USA und Australien, Zusage zum Verbleib der Daten in der gewählten Region, Aussage, dass Eingaben, Code und Arbeitsbereichsdaten nicht für das Training der eigenen Modelle genutzt werdenZur QuelleDie Sicherheitsseite sagt zu, dass Lovable Cloud regionales Hosting in der EU, den USA und Australien unterstützt und dass Kundendaten in der gewählten Region bleiben und nicht von selbst in andere Regionen wandern. Das Handbuch nennt dieselben drei Regionen als Amerika, Europa und Asien-Pazifik und ergänzt, dass länderscharfe Regionen wie Deutschland nur im Unternehmenstarif und nur auf Anfrage möglich sind. Die Datenschutzerklärung nennt Supabase als tragende Infrastruktur für Kundendaten, gehostete Anwendungen, Dateien und erzeugte Ausgaben. Eine EU-Region muss man aktiv wählen, sie ist nicht der Vorgabewert.Stand 2026-07-30
SubunternehmerMaßstab für diesen Punkt: Subunternehmerbelegt, ohne Auflage: Vollständige öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land; oder es gibt keine, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Liste existiert und ist benannt, aber nur nach Anfrage oder nach Zugang zu einem Vertrauensportal einsehbar, oder sie nennt Zweck und Land nicht vollständig.belegt, aber ungünstig: Keine geführte Liste; namentlich stehen nur einzelne Dienste in der Datenschutzerklärung, überwiegend solche der eigenen Website.an einem kritischen Punkt offen: Weder eine Liste noch eine Nennung der Verarbeiter des Produkts, und kein dokumentierter Weg, sie zu erfahren.belegt, ohne Auflageöffentliche Liste im Trust Center, Widerspruchsfrist 20 WerktageStand 2026-04-14Speicherung auf Supabase, Unterauftragnehmer mit Verweis auf das Trust Center, Übermittlung in die USA über Standardvertragsklauseln samt britischem und Schweizer Zusatz, Aufbewahrungs- und Löschfristen, jährliche Prüfung nach SOC 2 Typ IIZur QuelleDie Datenschutzerklärung verweist für die geltende Liste auf trust.lovable.dev und sagt zu, dass dort je Eintrag Name, Standort und Verarbeitungszweck stehen. Die Rechtsübersicht führt die Liste unter lovable.dev/subprocessors mit Stand 14.01.2026. Die Seite selbst wird über Vanta ausgeliefert und ist nur im Browser lesbar, ohne Anmeldung aber frei zugänglich. Namentlich nennt die Datenschutzerklärung unter anderem Supabase für Speicherung und Datenbanken, Stripe für Zahlungen, GitHub für die Anbindung sowie OpenAI, Google Gemini und OpenRouter als Modellanbieter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag unter lovable.dev/data-processing-agreement gibt 20 Werktage Widerspruchsfrist gegen neue Unterauftragnehmer, mit Kündigung als einzigem Rechtsbehelf.Stand 2026-04-14
DrittlandübermittlungMaßstab für diesen Punkt: Drittlandübermittlungbelegt, ohne Auflage: Keine Übermittlung in ein Drittland, oder die Übermittlung findet statt und die Grundlage ist benannt und im Vertrag verankert, etwa Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss oder EU-US-Datenschutzrahmen.belegt, an eine Auflage gebunden: Übermittlung findet statt, eine Grundlage ist genannt, aber ohne Zuordnung, welcher Empfänger auf welcher Grundlage arbeitet.belegt, aber ungünstig: Übermittlung findet statt und die eigenen Unterlagen widersprechen sich, oder die genannte Grundlage bezieht sich erkennbar nur auf einen Randbereich wie die Marketing-Website.an einem kritischen Punkt offen: Übermittlung findet erkennbar statt und eine Grundlage wird nirgends genannt.belegt, ohne AuflageÜbermittlung in die USA, gestützt auf die EU-StandardvertragsklauselnStand 2026-04-14Speicherung auf Supabase, Unterauftragnehmer mit Verweis auf das Trust Center, Übermittlung in die USA über Standardvertragsklauseln samt britischem und Schweizer Zusatz, Aufbewahrungs- und Löschfristen, jährliche Prüfung nach SOC 2 Typ IIZur QuelleVertragspartner ist eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, damit findet eine Übermittlung in die USA statt. Die Datenschutzerklärung benennt als Grundlage die EU-Standardvertragsklauseln in Modul zwei für das Verhältnis Verantwortlicher zu Auftragsverarbeiter nach dem Beschluss 2021/914, dazu das britische Zusatzblatt in der Fassung B1.0 nach Paragraf 119A des britischen Datenschutzgesetzes 2018 und einen Schweizer Zusatz, der den eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten als zuständige Behörde benennt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ergänzt Modul drei für die Kette zu den Unterauftragnehmern. Eine Selbstzertifizierung im EU-US-Datenschutzrahmen wird an keiner der geprüften Stellen behauptet.Stand 2026-04-14
Training mit KundendatenMaßstab für diesen Punkt: Training mit Kundendatenbelegt, ohne Auflage: Vertraglich oder in der Datenschutzerklärung ausdrücklich ausgeschlossen, mit Erstreckung auf die eingesetzten Modellanbieter; oder es gibt keine Datenübertragung an einen Anbieter.belegt, an eine Auflage gebunden: Ausschluss ab einem bestimmten Tarif, oder die Zusage steht nur auf einer Dokumentationsseite statt im Vertrag, oder die Frage stellt sich für das Werkzeug sachlich kaum und der Anbieter schweigt dazu.belegt, aber ungünstig: Nutzung ist die Voreinstellung und nur ein Widerspruch beendet sie; oder der Anbieter trainiert eigene Modelle auf bereinigten Kundendaten.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage, obwohl das Werkzeug KI-Funktionen auf Kundeninhalten betreibt.belegt, aber ungünstigWiderspruch jederzeit möglich, die eigenen Unterlagen widersprechen sichStand 2026-06-16Vertragspartner Lovable Labs Incorporated, Recht des US-Bundesstaats Delaware, Vorbehalt zur Nutzung von Kundendaten für Entwicklung und Training von Modellen samt jederzeitigem, kostenfreiem WiderspruchZur QuelleDie Sicherheitsseite sagt ohne Einschränkung, dass Eingaben, Code und Arbeitsbereichsdaten der Kunden nicht zum Training der eigenen Modelle verwendet werden. Die Nutzungsbedingungen behalten sich das Gegenteil vor, nämlich die Nutzung von Kundendaten für Entwicklung und Training von Modellen, und stellen dem einen jederzeitigen, kostenfreien Widerspruch für die Zukunft gegenüber. Die Datenschutzerklärung nennt einen dritten Stand: Kein Training mit rohen oder identifizierbaren Daten, aber Nutzung anonymisierter oder zusammengefasster Daten zur Verbesserung der eigenen Modelle, mit Widerspruch über privacy@lovable.dev oder über den Business-Tarif. Klar ausgeschlossen ist das Training mit personenbezogenen Kundendaten nur im Auftragsverarbeitungsvertrag, und der greift erst ab dem Business-Tarif. Wer sich darauf verlassen muss, braucht die Zusage schriftlich.Stand 2026-06-16
Aufbewahrung und LöschungMaßstab für diesen Punkt: Aufbewahrung und Löschungbelegt, ohne Auflage: Löschfristen nach Vertragsende beziffert und die Löschung oder Rückgabe zugesagt; oder die Fristen bestimmt der Betreiber selbst, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Löschung ist zugesagt, die Fristen sind aber nur teilweise beziffert, oder Sicherungskopien sind ausdrücklich ausgenommen.belegt, aber ungünstig: Nur der Grundsatz der Erforderlichkeit ohne jede Frist nach Vertragsende, oder Fristen sind allein für Randbereiche wie Website-Protokolle genannt.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage zu Aufbewahrung und Löschung.belegt, ohne AuflageLöschung binnen 30 Tagen nach Vertragsende, Sicherungen bis 90 TageStand 2026-04-14Speicherung auf Supabase, Unterauftragnehmer mit Verweis auf das Trust Center, Übermittlung in die USA über Standardvertragsklauseln samt britischem und Schweizer Zusatz, Aufbewahrungs- und Löschfristen, jährliche Prüfung nach SOC 2 Typ IIZur QuelleDie Datenschutzerklärung beziffert drei Fristen. Protokolldaten werden bis zu 90 Tage vorgehalten, soweit nicht gesetzlich länger verlangt. Nach Kündigung oder Ablauf des Kontos werden personenbezogene Daten binnen 30 Tagen gelöscht, ausgenommen Daten für Betrugsabwehr, gesetzliche Pflichten und Rechtsverteidigung. Sicherungen können die Daten weitere 90 Tage enthalten. Kennungen aus Analyse-Cookies laufen spätestens nach 13 Monaten ab. Der Auftragsverarbeitungsvertrag setzt dieselbe Linie und beendet die Verarbeitung binnen 30 Kalendertagen nach Vertragsende, behält sich aber vor, Ausfuhr oder Löschung von Hand ab zwei Personenstunden gesondert zu berechnen.Stand 2026-04-14
ZertifikateMaßstab für diesen Punkt: Zertifikatebelegt, ohne Auflage: Mehrere anerkannte Nachweise, benannt mit Norm, Fassung und Geltungsbereich, und bezogen auf den Anbieter selbst.belegt, an eine Auflage gebunden: Ein anerkannter Nachweis für den Anbieter belegt, der Bericht aber nur auf Anfrage, oder der Nachweis hängt an einem Tarif, oder der Geltungsbereich bleibt teilweise offen.belegt, aber ungünstig: Nur pauschale Nennung ohne Norm-Fassung und Geltungsbereich, oder bloße Selbstauskunft, oder die Nachweise gehören dem Infrastrukturanbieter statt dem Anbieter, oder der Prüfzeitraum ist erkennbar veraltet, oder die eigenen Angaben widersprechen sich.an einem kritischen Punkt offen: Kein Nachweis genannt und keine Sicherheits- oder Vertrauensseite vorhanden.belegt, an eine Auflage gebundenSOC 2 Typ II beim Anbieter, Berichte nur auf Anfrage; ISO 27001 belegt nur für die RechenzentrenStand 2026-04-14Speicherung auf Supabase, Unterauftragnehmer mit Verweis auf das Trust Center, Übermittlung in die USA über Standardvertragsklauseln samt britischem und Schweizer Zusatz, Aufbewahrungs- und Löschfristen, jährliche Prüfung nach SOC 2 Typ IIZur QuelleDie Datenschutzerklärung nennt jährliche Prüfungen nach SOC 2 Typ II für den Anbieter selbst. Im selben Abschnitt steht ISO 27001, dort aber bezogen auf die genutzten Rechenzentren, nicht auf Lovable. Die Sicherheitsseite spricht allgemein von SOC 2 und Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, ohne Typ und ohne Geltungsbereich. Das Trust Center läuft über Vanta und gibt die Berichte erst nach Anfrage, Freigabe und Vertraulichkeitszusage heraus. Ein eigenes ISO-27001-Zertifikat des Anbieters haben wir auf den Rechtsseiten, der Sicherheitsseite und im Trust Center nicht im Volltext belegt gefunden. Vor einer Freigabe sollte der Bericht angefordert und der Geltungsbereich geprüft werden.Stand 2026-04-14
EU-KI-Verordnung, Artikel 50Maßstab für diesen Punkt: EU-KI-Verordnung, Artikel 50belegt, ohne Auflage: Der Anbieter macht eine belegte Aussage, die die eigene Pflicht trägt, etwa Modelldokumentation und Zertifizierung nach ISO/IEC 42001; oder das Werkzeug enthält nachvollziehbar begründet kein KI-System im Sinne der Verordnung.belegt, an eine Auflage gebunden: Der Anbieter äußert sich zur Verordnung oder ordnet die eigene Funktion ein, eine benannte Zusage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 fehlt aber; oder das Werkzeug enthält kein KI-System, das gegenüber Menschen auftritt, und der Anbieter schweigt.belegt, aber ungünstig: Das Produkt enthält KI-Funktionen, der Anbieter schweigt dazu oder trägt ein Selbstetikett ohne Nachweis; die Kennzeichnung ist vom Betreiber aber selbst setzbar.an einem kritischen Punkt offen: KI spricht im Produkt unmittelbar mit Endkunden und der Anbieter sagt zu Artikel 50 nichts; die Kennzeichnung lässt sich ohne Zusage des Anbieters nicht sicher setzen.belegt, aber ungünstigunklarStand 2026-07-30Vollständige Übersicht der Rechtsdokumente des Anbieters; kein Dokument zum KI-Gesetz der Union und keine Aussage zur Kennzeichnung erzeugter InhalteZur QuelleWer mit dem Werkzeug eine Anwendung baut, in der KI antwortet, trägt die Transparenzpflicht aus Artikel 50 selbst. Geprüft haben wir die Rechtsübersicht unter lovable.dev/legal mit allen dort gelisteten Dokumenten, darunter Nutzungsbedingungen, Produktbedingungen, Auftragsverarbeitungsvertrag, Begriffsbestimmungen, Unterauftragnehmerliste, DORA-Zusatz und Änderungsverzeichnis, dazu die Datenschutzerklärung, die Sicherheitsseite und das Trust Center. Eine Aussage zum KI-Gesetz der Union oder zur Kennzeichnung erzeugter Inhalte steht an keiner dieser Stellen. Die Pflicht bleibt damit vollständig beim Betreiber der gebauten Anwendung.Stand 2026-07-30
ProtokollierungMaßstab für diesen Punkt: Protokollierungbelegt, ohne Auflage: Nachvollziehbares Protokoll über Zugriffe und Änderungen in allen Tarifen enthalten, mit benannter Frist und Ausleitung in eigene Systeme; oder die Nachvollziehbarkeit liegt vollständig in eigener Hand, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Protokoll vorhanden, aber an einen höheren Tarif oder einen kostenpflichtigen Zusatz gebunden, oder die Ausleitung fehlt in den unteren Stufen; Reichweite und Frist sind benannt.belegt, aber ungünstig: Protokolle sind nur anbieterseitig beschrieben, oder Reichweite und Frist bleiben offen, sodass sich Nachweispflichten nicht planen lassen.an einem kritischen Punkt offen: Öffentlich nicht belegt, ob der Kunde überhaupt ein auswertbares Protokoll erhält.belegt, an eine Auflage gebundenerst im UnternehmenstarifStand 2026-07-30Tarife, Preise, Zuordnung von Anmeldung, Protokollierung und Nutzerverwaltung zu den Tarifen, Aussage zum Eigentum am CodeZur QuelleProtokolle und Freigabekontrollen sind dem Unternehmenstarif zugeordnet.Stand 2026-07-30

Was es wirklich kostet

Einstieg

Kostenlos mit begrenzten Bau-Einheiten. Pro kostet 25 Dollar im Monat mit 100 Einheiten, Business 50 Dollar im Monat, Unternehmenstarif mit Plattformgebühr und mengenabhängigen Einheiten.Stand 2026-07-30Tarife, Preise, Zuordnung von Anmeldung, Protokollierung und Nutzerverwaltung zu den Tarifen, Aussage zum Eigentum am CodeZur Quelle

Stand 2026-07-30

Was teuer wird

Die Einheiten. Jeder Bauschritt zählt, und bei einer Anwendung, die man mehrfach umbaut, ist nicht der Tarif die Rechnung, sondern das Nachkaufen. Dazu kommt der Sprung in den Business-Tarif, sobald Anmeldung über den eigenen Identitätsanbieter verlangt wird.

Was es verdrängt

  • Prototyp aus Bildschirmentwürfen
  • Kleines Zulieferprojekt für einen Machbarkeitsnachweis

Schnittstellen

  • Git-Anbindung
  • Datenhaltung und Anmeldung des Anbieters
  • Eigene Domänen

Passende Methoden

  • Need-to-believes minimierenDie Methode zählt die Annahmen, die ein Käufer auf gut Glück akzeptieren muss, und ein in Stunden gebauter, bedienbarer Entwurf streicht die Annahme, dass das Gemeinte überhaupt so aussieht wie beschrieben.
  • Discovery-Driven Planning / Umgekehrte ErgebnisrechnungDie Planung gibt Geld nur bis zum nächsten Prüfpunkt frei, und Lovable senkt die Kosten dieses ersten Prüfpunkts so weit, dass eine Annahme am Sichtbaren getestet wird statt in der Tabelle.

Alternativen

Quellen

  1. 1.Tarife, Preise, Zuordnung von Anmeldung, Protokollierung und Nutzerverwaltung zu den Tarifen, Aussage zum Eigentum am Code (öffnet in neuem Tab)lovable.dev/pricing · Stand 2026-07-30
  2. 2.Speicherung auf Supabase, Unterauftragnehmer mit Verweis auf das Trust Center, Übermittlung in die USA über Standardvertragsklauseln samt britischem und Schweizer Zusatz, Aufbewahrungs- und Löschfristen, jährliche Prüfung nach SOC 2 Typ II (öffnet in neuem Tab)lovable.dev/privacy · Stand 2026-04-14
  3. 3.Geltung des Auftragsverarbeitungsvertrags ab dem Business-Tarif, Standardvertragsklauseln Modul zwei und drei, Widerspruchsfrist von 20 Werktagen gegen neue Unterauftragnehmer, Ende der Verarbeitung binnen 30 Kalendertagen, Ausschluss des Modelltrainings mit personenbezogenen Kundendaten (öffnet in neuem Tab)lovable.dev/data-processing-agreement · Stand 2025-11-06
  4. 4.Regionales Hosting in der EU, den USA und Australien, Zusage zum Verbleib der Daten in der gewählten Region, Aussage, dass Eingaben, Code und Arbeitsbereichsdaten nicht für das Training der eigenen Modelle genutzt werden (öffnet in neuem Tab)lovable.dev/security · Stand 2026-07-30
  5. 5.Vertragspartner Lovable Labs Incorporated, Recht des US-Bundesstaats Delaware, Vorbehalt zur Nutzung von Kundendaten für Entwicklung und Training von Modellen samt jederzeitigem, kostenfreiem Widerspruch (öffnet in neuem Tab)lovable.dev/terms · Stand 2026-06-16
  6. 6.Drei wählbare Regionen Amerika, Europa und Asien-Pazifik, länderscharfe Regionen nur im Unternehmenstarif auf Anfrage, Supabase als Grundlage der eingebauten Datenhaltung und Anmeldung (öffnet in neuem Tab)docs.lovable.dev/features/cloud · Stand 2026-07-30
  7. 7.Vollständige Übersicht der Rechtsdokumente des Anbieters; kein Dokument zum KI-Gesetz der Union und keine Aussage zur Kennzeichnung erzeugter Inhalte (öffnet in neuem Tab)lovable.dev/legal · Stand 2026-07-30
  8. 8.allabolag.se/…/2KJ5L9NI5YFHL (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-07-30
  9. 9.techcrunch.com/… (öffnet in neuem Tab)Stand 2025-07-17
  10. 10.lovable.dev/blog/series-b (öffnet in neuem Tab)Stand 2025-12-18
  11. 11.techcrunch.com/… (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-07-08
  12. 12.thenextweb.com/news/lovable-build-economy-500m-arr-vibe-coding (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-06-09
  13. 13.techcrunch.com/… (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-03-11
  14. 14.sifted.eu/articles/lovable-margins-leaked-pitch-deck (öffnet in neuem Tab)Stand 2025-12-03

Zuletzt geprüft: 2026-07-30 von Dr. Oliver Gausmann, Convios GmbH

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