Verhindert RückstandFertigproduktEtabliert, KI nachgerüstet

Docusign

Docusign, Inc. ·www.docusign.com· Stand: 2026-08-11

Versendet Dokumente zur Unterschrift, führt die Empfänger durch die Signaturstrecke, prüft auf Wunsch deren Identität und legt zu jedem Vorgang einen Prüfpfad an, der die Unterschrift später belegen soll.

Dieses Werkzeug mit KI durchgehen

Unser Urteil

Ein Vertrag, der zur Unterschrift ausgedruckt wird, kostet Tage, die der Wettbewerb nicht mehr verliert. Wer elektronisch unterschreiben lässt, holt diese Tage zurück, und dieselbe Funktion liegt bei einem Dutzend Anbietern. Im Einkauf zählt deshalb die Signaturstufe, die der eigene Fall verlangt: Die einfache Signatur liegt in jedem Tarif, die qualifizierte kostet 10 Euro je Empfänger zusätzlich, und nur sie trägt dort, wo das Gesetz Schriftform verlangt. Diese Stufe entscheidet über den Preis und über die Beweislage, und sie steht in keiner Funktionsübersicht ganz oben.

Belege:Stand 2026-08-11Rechtsperson, Anschrift, Geschäftsführer, Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 111200 und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der deutschen GesellschaftZur QuelleStand 2026-08-11Eintragung der Docusign Germany GmbH am 12. März 2018, vormalige Firmierung mertus 416. GmbH, Stammkapital 25.000 Euro und hinterlegte Jahresabschlüsse bis zum Geschäftsjahr mit Stichtag 31. Januar 2025Zur QuelleStand 2026-08-11Auftragsverarbeitungsvereinbarung in deutscher Sprache mit Versionsdatum 1. Dezember 2022, Rangfolge der Dokumente, Einbindung der Standardvertragsklauseln nach Beschluss (EU) 2021/914, Vorlauffrist von dreißig Tagen bei neuen Unterauftragsverarbeitern und der Ausschluss eines Massenabrufs bei Vertragsende in Ziffer 10Zur QuelleStand 2026-08-11KI-Anhang mit Versionsdatum 8. Juli 2026: Zuordnung der Trainingszustimmung je Produkt und Vertragsart, Stichtag 8. Juli 2026 für über die Website gekaufte eSignature-Lizenzen, unbefristete und unwiderrufliche Lizenz, Fortgeltung nach Vertragsende und Widerspruchsrecht mit Wirkung nach vornZur QuelleStand 2026-08-11Dauerhafte Aufbewahrung der Transaktionsdaten über das Abonnement hinaus und die Aussage, dass sie auch auf Verlangen des Kunden weder gelöscht noch ausgeleitet werden können, dazu Inhalt und Zweck des AbschlusszertifikatsZur QuelleStand 2026-08-11Fünf Rechenzentrumsregionen, Verfügbarkeit der europäischen Region für eSignature, IAM und CLM, Festlegung bei Kontoanlage und die benannten Daten, die die Region planmäßig verlassen, Stand der Seite 14. April 2026Zur QuelleStand 2026-08-11Öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land, Konzerngesellschaften mit Ländern, Aufsicht der ANSSI über Docusign France SAS als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und Abonnement für ÄnderungenZur QuelleStand 2026-08-11Meldung vom 5. August 2026 mit den namentlich benannten KI-Zulieferern Microsoft Azure AI Services, Google Vertex AI und DocuSmart, Inc. dba Lexion sowie der Aufnahme von Sierra Technologies, Inc. für einen Unterstützungsdialog im ProduktZur QuelleStand 2026-08-11Nachweise mit Norm und Fassung, darunter ISO 27001:2022, ISO 27017:2015, ISO 27018:2019, C5 Type II des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, SOC 1 und SOC 2 Type II sowie PCI DSS 4.0, dazu die Genehmigung der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften am 16. März 2018 in beiden RollenZur QuelleStand 2026-08-11Tarifpreise von 9, 23 und 38 Euro, Umschlagkontingente von fünf Umschlägen im Monat und 100 je Nutzer und Jahr, die qualifizierte Signatur als Zusatz zu 10 Euro je Empfänger und die Zuordnung von SSO, fortgeschrittener Signatur und eigenen Limits zur VertriebsstufeZur QuelleStand 2026-08-11Quartalsmeldung vom 4. Juni 2026 mit Umsatz von 830,2 Mio. US-Dollar, einem Plus von 9 Prozent, freiem Cashflow von 289,4 Mio. US-Dollar, Aktienrückkäufen von 317,5 Mio. US-Dollar und der Angabe von knapp 1,9 Millionen KundenZur QuelleStand 2026-08-11Partnerschaft mit D-Trust aus der Bundesdruckerei-Gruppe für die qualifizierte elektronische Signatur in Deutschland seit 2018 und Erläuterung der Rolle eines qualifizierten VertrauensdiensteanbietersZur QuelleStand 2026-08-11Einordnung der KI-Verordnung durch den Anbieter mit Risikostufen und Fristen nach dem Stand von 2024, ohne Aussage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 für die eigene KI-SchichtZur Quelle

Für wen es taugt

Solopreneur

geeignet

Der Personal-Tarif kostet 9 Euro im Monat bei Jahreszahlung und erlaubt fünf Umschläge je Monat. Für eine Person, die ein paar Aufträge im Monat unterschreiben lässt, reicht das. Wer eine qualifizierte Signatur braucht, zahlt 10 Euro je Empfänger obendrauf und liegt damit schnell über dem Grundpreis.

KMU

geeignet

Standard kostet 23 Euro, Business Pro 38 Euro je Nutzer und Monat bei Jahreszahlung. Die Grenze zieht das Umschlagkontingent, lange bevor der Preis wehtut: 100 Umschläge je Nutzer und Jahr, in beiden Tarifen gleich. Ein Vertrieb, der wöchentlich Angebote unterschreiben lässt, ist damit im Oktober durch. Eigene Limits gibt es erst im Tarif auf Anfrage, und dort liegt auch die Anmeldung über SSO.

Konzern

geeignet

Für die Lieferantenprüfung liegt hier ungewöhnlich viel bereit: ein C5-Testat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, verbindliche interne Datenschutzvorschriften als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher, ein deutschsprachiger Auftragsverarbeitungsvertrag und eine EU-Region für alle drei Hauptprodukte. Vor der Unterschrift bleiben zwei Punkte: das KI-Training auf den eigenen Vertragsdaten ist bei IAM voreingestellt und muss aktiv abbestellt werden, und einen Massenabruf der eigenen Daten schließt der Auftragsverarbeitungsvertrag ausdrücklich aus.

Kaufen, wechseln oder bauen

Standardprodukt

Adobe Acrobat Sign, oder was im Rahmenvertrag schon liegt

Adobe Acrobat Sign deckt dieselbe Aufgabe ab und liegt in vielen Häusern bereits im Rahmenvertrag für die Dokumentenwerkzeuge, womit die Beschaffung eine Runde kürzer wird. Konzerne bleiben aus einem zweiten Grund, der wenig mit Funktionen zu tun hat: Die Beweiskette hängt am Anbieter, der die Unterschrift erzeugt hat. Verträge mit langer Laufzeit werden Jahre später angefochten, und wer den Anbieter gewechselt hat, muss den Prüfpfad aus zwei Quellen zusammenlegen. Diese Trägheit ist hier eine sachliche Vorsicht.

KI-nativ

Die Signatur bei einem europäischen Vertrauensdienst kaufen

Wer vor allem die qualifizierte Signatur braucht, kann sie in Europa direkt einkaufen, etwa bei Skribble aus der Schweiz oder Yousign aus Frankreich, beide mit Abrechnung nach Signatur statt nach Nutzerplatz. Für die Auswertungsschicht darüber gibt es mit Ironclad ein Gegenstück, das den Vertrag als Datensatz behandelt und nicht als Dokument. Aufgegeben wird dabei die Bündelung: Signatur, Ablage, Auswertung und Prüfpfad liegen dann bei zwei oder drei Anbietern mit je eigenem Vertrag, eigenem Auftragsverarbeitungsvertrag und eigener Naht dazwischen. Die Preise dieser Anbieter gehören vor der Entscheidung selbst geprüft, weil sie sich mit dem Signaturaufkommen anders verhalten als ein Preis je Platz.

Eigenbau

Die Strecke selbst bauen, die Signatur zukaufen

Die Signaturstrecke selbst zu bauen ist machbar, die qualifizierte Signatur selbst herzustellen ist es nicht: Sie darf nur von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter stammen, in Deutschland etwa von D-Trust mit sign-me, in der Schweiz von Swisscom Trust Services. Was bleibt, ist die Strecke darum herum, und die ist überschaubar: Anmeldung über Ory, Auslieferung über Cloudflare Pages, Schlüssel und Zugänge in Infisical, gebaut mit Claude Code. Zwei bis drei Personentage bis zur ersten Unterschrift sind für den einfachen Fall realistisch. Die Rechnung stellt danach die Beweisführung. Ein Prüfpfad, der vor Gericht trägt, muss lückenlos, fälschungssicher und über Jahre lesbar sein, auch wenn die Datenbank dreimal umgezogen ist. Genau daran scheitert der Eigenbau, und er scheitert spät: Der Mangel zeigt sich erst in dem einen Streitfall, in dem die Unterschrift bestritten wird.

Unser Rat

  • Solopreneur: Personal nehmen und vorher nachrechnen, wie oft eine qualifizierte Signatur wirklich nötig ist.
  • KMU: Kaufen, aber das Umschlagkontingent vor dem Tarif prüfen.
  • Konzern: Kaufen, und vor der Unterschrift das KI-Training abbestellen sowie den Weg zum Datenexport schriftlich klären.

Wer dahinter steht

Tragfähigkeit: Etabliert

Der Anbieter ist seit 2003 am Markt, seit April 2018 börsennotiert und legt vierteljährlich Zahlen vor. Die deutsche Gesellschaft ist seit März 2018 eingetragen und hinterlegt seither Jahresabschlüsse. Die Entwicklung läuft sichtbar weiter, zuletzt am Ausbau der KI-Schicht, die über zugekaufte Technik und über Modelle von Microsoft und Google betrieben wird.

  • Rechtsperson in Deutschland: Docusign Germany GmbH, Mies-van-der-Rohe-Straße 4, 80807 München, Geschäftsführer Hugo De La Torre, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 111200, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE815769757; das Register führt die Gesellschaft seit dem 12. März 2018, vormals firmierend als mertus 416. GmbH, Stammkapital 25.000 EuroStand 2026-08-11Rechtsperson, Anschrift, Geschäftsführer, Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 111200 und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der deutschen GesellschaftZur Quelle · Stand 2026-08-11
  • Konzern und Börsennotierung: Docusign, Inc. wurde 2003 gegründet und ist seit dem 27. April 2018 an der Nasdaq unter dem Kürzel DOCU notiertStand 2026-08-11en.wikipedia.org/wiki/DocusignZur Quelle · Stand 2026-08-11
  • Geschäftszahlen des ersten Quartals: Meldung vom 4. Juni 2026 zum ersten Quartal des Geschäftsjahrs 2027: Umsatz 830,2 Mio. US-Dollar und damit 9 Prozent über dem Vorjahresquartal, freier Cashflow 289,4 Mio. US-Dollar, Aktienrückkäufe 317,5 Mio. US-Dollar, nach eigener Angabe knapp 1,9 Millionen Kunden; die Kennzahl Billings wird ab diesem Quartal nicht mehr berichtetStand 2026-08-11Quartalsmeldung vom 4. Juni 2026 mit Umsatz von 830,2 Mio. US-Dollar, einem Plus von 9 Prozent, freiem Cashflow von 289,4 Mio. US-Dollar, Aktienrückkäufen von 317,5 Mio. US-Dollar und der Angabe von knapp 1,9 Millionen KundenZur Quelle · Stand 2026-08-11
  • Zukauf der KI-Schicht: Im Mai 2024 kündigte der Anbieter die Übernahme von Lexion für 165 Mio. US-Dollar in bar an; die Gesellschaft steht heute als DocuSmart, Inc. dba Lexion in der Liste der Unterauftragnehmer unter den KI-ZulieferernStand 2026-08-11Meldung vom 5. August 2026 mit den namentlich benannten KI-Zulieferern Microsoft Azure AI Services, Google Vertex AI und DocuSmart, Inc. dba Lexion sowie der Aufnahme von Sierra Technologies, Inc. für einen Unterstützungsdialog im ProduktZur Quelle · Stand 2026-08-11
  • Stellung als Vertrauensdiensteanbieter: Docusign France SAS ist als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 in der französischen Trusted List geführt und steht unter Aufsicht der ANSSI; zwei eigene Fernsignatureinheiten sind in der Aufstellung der Mitgliedstaaten über qualifizierte Signaturerstellungseinheiten aufgeführt. Für die deutsche qualifizierte Signatur arbeitet der Anbieter seit 2018 mit D-Trust aus der Bundesdruckerei-Gruppe zusammen, für Österreich mit A-TrustStand 2026-08-11Nachweise mit Norm und Fassung, darunter ISO 27001:2022, ISO 27017:2015, ISO 27018:2019, C5 Type II des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, SOC 1 und SOC 2 Type II sowie PCI DSS 4.0, dazu die Genehmigung der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften am 16. März 2018 in beiden RollenZur Quelle · Stand 2026-08-11

Ausstiegskosten: Hoch

Die Dokumente selbst kommen heraus, einzeln und über die Programmierschnittstelle. Drei Dinge bleiben zurück. Erstens sagt der Auftragsverarbeitungsvertrag in Ziffer 10 ausdrücklich, dass zur Rückgabe kein Massenabruf angeboten wird und der Kunde dafür Professional Services oder den Kundensupport gegen Entgelt beauftragen muss. Zweitens erklärt der Anbieter für die Transaktionsdaten und den Abschlusszertifikat-Nachweis, dass er sie auch auf Verlangen des Kunden weder löschen noch ausleiten kann, weil das System dafür nicht gebaut ist. Genau diese Daten tragen aber die Beweiskraft der Unterschrift. Drittens hängen Vorlagen, Signaturreihenfolgen und die in Portale und E-Mails eingebetteten Strecken an der Adresse des Anbieters. Wer wechselt, nimmt seine Dokumente mit und lässt den Nachweis darüber zurück, wie sie zustande kamen.

Regulatorik und Daten

Wie die Ampel zu lesen istWie die Ampel zu lesen istDie Ampel bewertet den Belegstand je Regulatorik-Punkt, nicht die Qualität des Werkzeugs. Grundlage ist ausschließlich der im Profil hinterlegte wert samt notiz und quelle in toolboxDetail.json, Stand 30.07.2026. Wo eine Angabe fehlt, bewertet die Ampel das Fehlen, nicht eine Vermutung. Ein sauber begründetes „unklar" an einem für das Werkzeug nachrangigen Punkt ist gelb. Ein fehlender Beleg an einem Punkt, der über die Einsetzbarkeit entscheidet, ist rot.belegt, ohne Auflagebelegt, an eine Auflage gebundenbelegt, aber ungünstigan einem kritischen Punkt offen
AuftragsverarbeitungMaßstab für diesen Punkt: Auftragsverarbeitungbelegt, ohne Auflage: Auftragsverarbeitungsvertrag öffentlich abrufbar und ohne weitere Bedingung Bestandteil des Vertrags; oder er entfällt nachvollziehbar begründet, weil kein Anbieter Kundendaten verarbeitet.belegt, an eine Auflage gebunden: Vertrag existiert, ist aber an einen Tarif gebunden, nur nach Anfrage einsehbar oder allein in den Nutzungsbedingungen geregelt statt als eigenes Dokument.belegt, aber ungünstig: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag im üblichen Sinn: entweder weil der Anbieter für das Kerngeschäft eigenständig Verantwortlicher ist und stattdessen eine andere Konstruktion gilt, oder weil öffentlich offen bleibt, ob überhaupt einer angeboten wird.an einem kritischen Punkt offen: Weder ein Vertrag noch ein dokumentierter Weg zu einem Vertrag; der Einkauf hätte nichts, worauf er sich stützen kann.belegt, ohne Auflageeigenes Dokument, deutschsprachig, öffentlich abrufbarStand 2026-08-11Auftragsverarbeitungsvereinbarung in deutscher Sprache mit Versionsdatum 1. Dezember 2022, Rangfolge der Dokumente, Einbindung der Standardvertragsklauseln nach Beschluss (EU) 2021/914, Vorlauffrist von dreißig Tagen bei neuen Unterauftragsverarbeitern und der Ausschluss eines Massenabrufs bei Vertragsende in Ziffer 10Zur QuelleDie Auftragsverarbeitungsvereinbarung liegt als eigenes Dokument in deutscher Sprache vor, trägt das Versionsdatum 1. Dezember 2022 und ist nach ihrem eigenen Wortlaut Bestandteil der Vereinbarung, ohne dass es einer weiteren Bedingung bedarf. Sie legt eine Rangfolge fest, in der die verbindlichen internen Datenschutzvorschriften vor den Standardvertragsklauseln und diese vor dem Hauptteil stehen. Neben der deutschen Fassung führt der Anbieter eigene Fassungen für Frankreich und Brasilien.Stand 2026-08-11
SpeicherortMaßstab für diesen Punkt: Speicherortbelegt, ohne Auflage: EU-Speicherort ohne Zusatzkosten und ohne Tarifbindung, oder der Ort ist vollständig selbst bestimmbar, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: EU-Speicherort möglich, aber an einen Tarif, einen gesondert zu aktivierenden Zusatz oder einen Umzug in eine getrennte Umgebung gebunden; oder die EU-Region ist nicht die Voreinstellung.belegt, aber ungünstig: Kein EU-Speicherort, der Ort ist aber eindeutig benannt, sodass die Folgen bewertbar sind.an einem kritischen Punkt offen: Der Speicherort ist öffentlich nicht benannt oder vom Kunden nicht steuerbar, sodass sich die Verarbeitung nicht verorten lässt.belegt, an eine Auflage gebundenEU-Region für alle drei Hauptprodukte, Prüfpfad und Kenndaten verlassen sieStand 2026-08-11Fünf Rechenzentrumsregionen, Verfügbarkeit der europäischen Region für eSignature, IAM und CLM, Festlegung bei Kontoanlage und die benannten Daten, die die Region planmäßig verlassen, Stand der Seite 14. April 2026Zur QuelleDer Anbieter führt fünf Regionen: Vereinigte Staaten, Kanada, Europa, Australien und Japan. Die europäische Region steht für eSignature, IAM und CLM zur Verfügung, die Rechenzentren liegen laut Anbieter in Amsterdam, Frankfurt und Paris. Zwei Einschränkungen stehen auf derselben Seite mit Stand 14. April 2026: Die Region wird bei der Anlage des Kontos festgelegt, und ein Teil der Daten verlässt sie planmäßig. Genannt sind Namen und E-Mail-Adressen von Absendern und Unterzeichnern zur Authentifizierung sowie Metadaten des Prüfpfads mit Kennungen und IP-Adressen. Der Support arbeitet nach dem Grundsatz der wandernden Sonne, sodass Beschäftigte aus anderen Regionen auf Transaktionsdaten zugreifen können; die Inhalte der Dokumente bleiben davon nach Anbieterangabe ausgenommen und verschlüsselt.Stand 2026-08-11
SubunternehmerMaßstab für diesen Punkt: Subunternehmerbelegt, ohne Auflage: Vollständige öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land; oder es gibt keine, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Liste existiert und ist benannt, aber nur nach Anfrage oder nach Zugang zu einem Vertrauensportal einsehbar, oder sie nennt Zweck und Land nicht vollständig.belegt, aber ungünstig: Keine geführte Liste; namentlich stehen nur einzelne Dienste in der Datenschutzerklärung, überwiegend solche der eigenen Website.an einem kritischen Punkt offen: Weder eine Liste noch eine Nennung der Verarbeiter des Produkts, und kein dokumentierter Weg, sie zu erfahren.belegt, ohne Auflageöffentliche Liste mit Zweck und Land, Änderungen datiert gemeldetStand 2026-08-11Öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land, Konzerngesellschaften mit Ländern, Aufsicht der ANSSI über Docusign France SAS als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und Abonnement für ÄnderungenZur QuelleDie Liste liegt als frei abrufbares Dokument vor und führt die Unterauftragnehmer je mit Namen, Zweck und Land, getrennt nach Infrastruktur, Plattform und Kundenbetreuung. Änderungen werden datiert im Meldebereich veröffentlicht und lassen sich abonnieren; der Auftragsverarbeitungsvertrag sagt in Ziffer 7 eine Vorlauffrist von dreißig Tagen und ein Widerspruchsrecht zu. Aus der Meldung vom 5. August 2026 geht hervor, wer die KI-Schicht betreibt: Microsoft mit den Azure AI Services, Google mit Vertex AI und die zugekaufte DocuSmart, Inc. dba Lexion; neu aufgenommen wurde Sierra Technologies, Inc. für einen KI-gestützten Unterstützungsdialog im Produkt. Zwei Beobachtungen für die Lieferantenprüfung: Das Dokument liegt außerhalb der Anbieterdomäne bei einem Auslieferungsdienst, und die am 11. August 2026 verlinkte Fassung trägt im Dateititel den Zusatz Draft.Stand 2026-08-11
DrittlandübermittlungMaßstab für diesen Punkt: Drittlandübermittlungbelegt, ohne Auflage: Keine Übermittlung in ein Drittland, oder die Übermittlung findet statt und die Grundlage ist benannt und im Vertrag verankert, etwa Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss oder EU-US-Datenschutzrahmen.belegt, an eine Auflage gebunden: Übermittlung findet statt, eine Grundlage ist genannt, aber ohne Zuordnung, welcher Empfänger auf welcher Grundlage arbeitet.belegt, aber ungünstig: Übermittlung findet statt und die eigenen Unterlagen widersprechen sich, oder die genannte Grundlage bezieht sich erkennbar nur auf einen Randbereich wie die Marketing-Website.an einem kritischen Punkt offen: Übermittlung findet erkennbar statt und eine Grundlage wird nirgends genannt.belegt, ohne Auflageverbindliche interne Datenschutzvorschriften als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher, dazu StandardvertragsklauselnStand 2026-08-11Auftragsverarbeitungsvereinbarung in deutscher Sprache mit Versionsdatum 1. Dezember 2022, Rangfolge der Dokumente, Einbindung der Standardvertragsklauseln nach Beschluss (EU) 2021/914, Vorlauffrist von dreißig Tagen bei neuen Unterauftragsverarbeitern und der Ausschluss eines Massenabrufs bei Vertragsende in Ziffer 10Zur QuelleDie europäischen Aufsichtsbehörden haben die verbindlichen internen Datenschutzvorschriften am 16. März 2018 in beiden Rollen genehmigt, als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher. Der Auftragsverarbeitungsvertrag bindet zusätzlich die Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 ein, Modul 2 für die Übermittlung vom Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter und Modul 3 für die Kette darunter, mit allgemeiner schriftlicher Genehmigung nach Klausel 9. Für das Vereinigte Königreich gilt das Addendum der dortigen Aufsichtsbehörde, für die Schweiz sind die Abweichungen einzeln benannt. Damit ist für jede Empfängergruppe eine Grundlage zugeordnet.Stand 2026-08-11
Training mit KundendatenMaßstab für diesen Punkt: Training mit Kundendatenbelegt, ohne Auflage: Vertraglich oder in der Datenschutzerklärung ausdrücklich ausgeschlossen, mit Erstreckung auf die eingesetzten Modellanbieter; oder es gibt keine Datenübertragung an einen Anbieter.belegt, an eine Auflage gebunden: Ausschluss ab einem bestimmten Tarif, oder die Zusage steht nur auf einer Dokumentationsseite statt im Vertrag, oder die Frage stellt sich für das Werkzeug sachlich kaum und der Anbieter schweigt dazu.belegt, aber ungünstig: Nutzung ist die Voreinstellung und nur ein Widerspruch beendet sie; oder der Anbieter trainiert eigene Modelle auf bereinigten Kundendaten.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage, obwohl das Werkzeug KI-Funktionen auf Kundeninhalten betreibt.belegt, aber ungünstigvoreingestellt für IAM und CLM, Widerspruch möglich, ein Stichtag entscheidetStand 2026-08-11KI-Anhang mit Versionsdatum 8. Juli 2026: Zuordnung der Trainingszustimmung je Produkt und Vertragsart, Stichtag 8. Juli 2026 für über die Website gekaufte eSignature-Lizenzen, unbefristete und unwiderrufliche Lizenz, Fortgeltung nach Vertragsende und Widerspruchsrecht mit Wirkung nach vornZur QuelleDer KI-Anhang mit Versionsdatum 8. Juli 2026 regelt das in einer Tabelle, und die ist der wertvollste Fund im ganzen Dokumentenbestand. Für IAM und CLM stimmt der Kunde dem Training auf den eigenen Vertragsdaten mit dem Vertrag zu. Für eSignature allein gilt das nicht, solange ein Rahmenvertrag besteht. Bei den über die Website gekauften Tarifen entscheidet dagegen ein Stichtag: Wer eSignature vor dem 8. Juli 2026 lizenziert hat, stimmt nicht zu, wer danach kauft, stimmt zu. Zwei Punkte prägen das Bild. Die eingeräumte Lizenz ist unbefristet und unwiderruflich, sie überdauert das Vertragsende, und der Anbieter ist nicht verpflichtet, bereits erzeugte Verbesserungsdaten danach zu löschen. Der Widerspruch ist jederzeit über eine Schaltfläche im Produkt möglich, wirkt aber nur nach vorn. Vor der Verwendung werden Kundendaten nach Anbieterangabe anonymisiert und zusammengefasst.Stand 2026-08-11
Aufbewahrung und LöschungMaßstab für diesen Punkt: Aufbewahrung und Löschungbelegt, ohne Auflage: Löschfristen nach Vertragsende beziffert und die Löschung oder Rückgabe zugesagt; oder die Fristen bestimmt der Betreiber selbst, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Löschung ist zugesagt, die Fristen sind aber nur teilweise beziffert, oder Sicherungskopien sind ausdrücklich ausgenommen.belegt, aber ungünstig: Nur der Grundsatz der Erforderlichkeit ohne jede Frist nach Vertragsende, oder Fristen sind allein für Randbereiche wie Website-Protokolle genannt.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage zu Aufbewahrung und Löschung.belegt, an eine Auflage gebundenLöschung auf Verlangen zugesagt, ohne Frist; Transaktionsdaten dauerhaftStand 2026-08-11Dauerhafte Aufbewahrung der Transaktionsdaten über das Abonnement hinaus und die Aussage, dass sie auch auf Verlangen des Kunden weder gelöscht noch ausgeleitet werden können, dazu Inhalt und Zweck des AbschlusszertifikatsZur QuelleZiffer 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags sagt zu, personenbezogene Daten auf Verlangen des Kunden so schnell wie möglich zu löschen. Eine Frist in Tagen steht dort nicht, und archivierte Sicherungskopien sind ausdrücklich ausgenommen; sie werden stattdessen isoliert und vor weiterer Verarbeitung geschützt. Davon getrennt zu lesen ist die Aussage zu den Transaktionsdaten: Diese bewahrt der Anbieter über das Ende des Abonnements hinaus auf, dauerhaft und nach eigener Darstellung auch dann, wenn der Kunde die Löschung verlangt. Er begründet das mit seiner Rolle als neutraler Dritter, der einen angefochtenen Vorgang später noch belegen können muss.Stand 2026-08-11
ZertifikateMaßstab für diesen Punkt: Zertifikatebelegt, ohne Auflage: Mehrere anerkannte Nachweise, benannt mit Norm, Fassung und Geltungsbereich, und bezogen auf den Anbieter selbst.belegt, an eine Auflage gebunden: Ein anerkannter Nachweis für den Anbieter belegt, der Bericht aber nur auf Anfrage, oder der Nachweis hängt an einem Tarif, oder der Geltungsbereich bleibt teilweise offen.belegt, aber ungünstig: Nur pauschale Nennung ohne Norm-Fassung und Geltungsbereich, oder bloße Selbstauskunft, oder die Nachweise gehören dem Infrastrukturanbieter statt dem Anbieter, oder der Prüfzeitraum ist erkennbar veraltet, oder die eigenen Angaben widersprechen sich.an einem kritischen Punkt offen: Kein Nachweis genannt und keine Sicherheits- oder Vertrauensseite vorhanden.belegt, ohne AuflageISO 27001:2022, 27017:2015 und 27018:2019, C5 Type II, SOC 1 und SOC 2 Type II, PCI DSS 4.0Stand 2026-08-11Nachweise mit Norm und Fassung, darunter ISO 27001:2022, ISO 27017:2015, ISO 27018:2019, C5 Type II des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, SOC 1 und SOC 2 Type II sowie PCI DSS 4.0, dazu die Genehmigung der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften am 16. März 2018 in beiden RollenZur QuelleDie Nachweise sind mit Norm und Fassung benannt und beziehen sich auf den Anbieter selbst. Für den deutschen Markt zählt vor allem das C5-Testat vom Typ 2 nach dem Kriterienkatalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, das auf das eSignature-Produkt bezogen ist. Dazu kommen eine Zulassung nach FedRAMP und GovRAMP für die Behördenausgabe sowie eine vorläufige Freigabe der DISA für die Stufe IL4. Die Prüfberichte selbst liegen im Vertrauensportal und setzen eine Anmeldung sowie eine unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung voraus, was bei Berichten dieser Art üblich ist. Die Zertifikatsliste führt keine ISO/IEC 42001 für Managementsysteme künstlicher Intelligenz.Stand 2026-08-11
EU-KI-Verordnung, Artikel 50Maßstab für diesen Punkt: EU-KI-Verordnung, Artikel 50belegt, ohne Auflage: Der Anbieter macht eine belegte Aussage, die die eigene Pflicht trägt, etwa Modelldokumentation und Zertifizierung nach ISO/IEC 42001; oder das Werkzeug enthält nachvollziehbar begründet kein KI-System im Sinne der Verordnung.belegt, an eine Auflage gebunden: Der Anbieter äußert sich zur Verordnung oder ordnet die eigene Funktion ein, eine benannte Zusage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 fehlt aber; oder das Werkzeug enthält kein KI-System, das gegenüber Menschen auftritt, und der Anbieter schweigt.belegt, aber ungünstig: Das Produkt enthält KI-Funktionen, der Anbieter schweigt dazu oder trägt ein Selbstetikett ohne Nachweis; die Kennzeichnung ist vom Betreiber aber selbst setzbar.an einem kritischen Punkt offen: KI spricht im Produkt unmittelbar mit Endkunden und der Anbieter sagt zu Artikel 50 nichts; die Kennzeichnung lässt sich ohne Zusage des Anbieters nicht sicher setzen.belegt, an eine Auflage gebundenausführliche Einordnung der Verordnung, keine Zusage zur eigenen RolleStand 2026-08-11Einordnung der KI-Verordnung durch den Anbieter mit Risikostufen und Fristen nach dem Stand von 2024, ohne Aussage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 für die eigene KI-SchichtZur QuelleDer Anbieter äußert sich ausführlich zur KI-Verordnung, allerdings als Anwendungsfall für das eigene Vertragsmanagement: Der deutschsprachige Beitrag erklärt die Risikostufen und empfiehlt, Lieferantenverträge und Nachweise über das eigene Produkt zu verwalten. Was fehlt, ist die Einordnung der eigenen Rolle. Zur KI-Schicht Iris, die Verträge auswertet und Risiken markiert, steht keine Zusage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, die seit August 2026 greifen. Der Beitrag legt zudem den Stand von 2024 zugrunde und nennt die damaligen Fristen. Weil Iris gegenüber den Beschäftigten des Kunden arbeitet und nicht gegenüber dessen Endkunden, lässt sich die Kennzeichnung im eigenen Haus setzen. Für den seit August 2026 neu aufgenommenen Unterstützungsdialog im Produkt gilt das nicht ohne Weiteres.Stand 2026-08-11
ProtokollierungMaßstab für diesen Punkt: Protokollierungbelegt, ohne Auflage: Nachvollziehbares Protokoll über Zugriffe und Änderungen in allen Tarifen enthalten, mit benannter Frist und Ausleitung in eigene Systeme; oder die Nachvollziehbarkeit liegt vollständig in eigener Hand, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Protokoll vorhanden, aber an einen höheren Tarif oder einen kostenpflichtigen Zusatz gebunden, oder die Ausleitung fehlt in den unteren Stufen; Reichweite und Frist sind benannt.belegt, aber ungünstig: Protokolle sind nur anbieterseitig beschrieben, oder Reichweite und Frist bleiben offen, sodass sich Nachweispflichten nicht planen lassen.an einem kritischen Punkt offen: Öffentlich nicht belegt, ob der Kunde überhaupt ein auswertbares Protokoll erhält.belegt, an eine Auflage gebundenPrüfpfad je Vorgang in allen Tarifen, kein MassenabrufStand 2026-08-11Dauerhafte Aufbewahrung der Transaktionsdaten über das Abonnement hinaus und die Aussage, dass sie auch auf Verlangen des Kunden weder gelöscht noch ausgeleitet werden können, dazu Inhalt und Zweck des AbschlusszertifikatsZur QuelleZu jedem Vorgang entsteht ein Abschlusszertifikat, das Beteiligte, Zeitpunkte, Zustimmungen und technische Kennungen wie IP-Adressen festhält und nach Darstellung des Anbieters vor Gericht verwendbar ist. Die Tarifübersicht führt das Protokoll in Echtzeit in allen vier Stufen als enthalten. Die Reichweite ist damit benannt, die Frist ebenfalls: dauerhaft. Was fehlt, ist die Ausleitung. Der Kunde kann Dokumente und Abschlusszertifikate während der Laufzeit einzeln herunterladen; einen Massenabruf schließt der Auftragsverarbeitungsvertrag aus und verweist auf kostenpflichtige Unterstützung. Wer Nachweispflichten in eigenen Systemen führen will, muss diesen Weg vor der Unterschrift klären.Stand 2026-08-11

Was es wirklich kostet

Einstieg

Die deutsche Preisseite führt drei Tarife mit Jahreszahlung: Personal für 9 Euro im Monat und 108 Euro im Jahr, Standard für 23 Euro je Nutzer und Monat und 276 Euro im Jahr, Business Pro für 38 Euro je Nutzer und Monat und 456 Euro im Jahr. Monatliche Zahlung ist nach Angabe des Umschalters bis zu 44 Prozent teurer. Die vierte Stufe läuft über den Vertrieb.Stand 2026-08-11Tarifpreise von 9, 23 und 38 Euro, Umschlagkontingente von fünf Umschlägen im Monat und 100 je Nutzer und Jahr, die qualifizierte Signatur als Zusatz zu 10 Euro je Empfänger und die Zuordnung von SSO, fortgeschrittener Signatur und eigenen Limits zur VertriebsstufeZur Quelle

Stand 2026-08-11

Was teuer wird

An drei Stellen, und keine davon steht im Grundpreis. Erstens bei der Signaturstufe: Die qualifizierte elektronische Signatur ist in den drei Web-Tarifen ein kostenpflichtiger Zusatz zu 10 Euro je Empfänger, die fortgeschrittene Signatur ist nur im Tarif auf Anfrage enthalten und sonst Verhandlungssache. Zweitens beim Umschlagkontingent: Personal erlaubt fünf Umschläge im Monat, Standard und Business Pro je 100 im Jahr und Nutzer, und ein eigenes Limit gibt es erst über den Vertrieb. Drittens bei der Verwaltung: Anmeldung über SSO, zentrale Organisationsverwaltung und Unterstützung rund um die Uhr hängen ebenfalls an der Vertriebsstufe. Identitätsprüfungen und Zustellung per SMS sind in Standard als einmalige Zugabe von je fünf Vorgängen ausgewiesen.

Was es verdrängt

  • Ausdrucken, unterschreiben, einscannen, zurücksenden
  • Postversand von Vertragsexemplaren zur Gegenzeichnung
  • Nachhalten von Hand, wer noch nicht unterschrieben hat

Schnittstellen

  • Programmierschnittstelle für Umschläge, Vorlagen und Empfänger, dazu Entwicklungspakete für gängige Sprachen
  • Webhooks über Connect bei Versand, Ansicht, Unterschrift und Abschluss
  • Eingebettetes Unterschreiben in eigenen Oberflächen
  • Anbindung an Salesforce, SAP, Microsoft 365 und Google Workspace
  • App Center mit nach Anbieterangabe über 1.000 vorgefertigten Anbindungen
  • Qualifizierte Signatur über D-Trust, A-Trust und Swisscom Trust Services
  • Zugang für KI-Werkzeuge über einen eigenen MCP-Server

Passende Methoden

  • MEDDIC / MEDDPICCDie Methode führt den Papierprozess als eigenen Prüfpunkt neben dem Entscheidungsprozess, weil Abschlüsse regelmäßig dort liegen bleiben; die Signaturstrecke ist die Stelle, an der sich dieser Punkt überhaupt beobachten lässt.
  • Bowtie-Funnel / Revenue ArchitectureDie Methode setzt die Verpflichtung als messbaren Übergang zwischen den beiden Hälften an, und die Unterschrift mit ihrem Zeitstempel ist der einzige Beleg dafür, der nicht geschätzt werden muss.
  • Regulatorik-Dichte-TestDie Methode fragt, wie viel Regulierung ein Markt trägt und wer daran verdient; die Stufen der eIDAS-Verordnung sind ein Lehrstück dafür, weil die höchste Stufe an eine staatlich beaufsichtigte Zulassung gebunden ist und deshalb nicht wegkonkurriert werden kann.

Quellen

  1. 1.Rechtsperson, Anschrift, Geschäftsführer, Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 111200 und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der deutschen Gesellschaft (öffnet in neuem Tab)docusign.com/de-de/unternehmen/impressum · Stand 2026-08-11
  2. 2.Eintragung der Docusign Germany GmbH am 12. März 2018, vormalige Firmierung mertus 416. GmbH, Stammkapital 25.000 Euro und hinterlegte Jahresabschlüsse bis zum Geschäftsjahr mit Stichtag 31. Januar 2025 (öffnet in neuem Tab)northdata.com/…/Amtsgericht+Frankfurt+am+Main+HRB+111200 · Stand 2026-08-11
  3. 3.Auftragsverarbeitungsvereinbarung in deutscher Sprache mit Versionsdatum 1. Dezember 2022, Rangfolge der Dokumente, Einbindung der Standardvertragsklauseln nach Beschluss (EU) 2021/914, Vorlauffrist von dreißig Tagen bei neuen Unterauftragsverarbeitern und der Ausschluss eines Massenabrufs bei Vertragsende in Ziffer 10 (öffnet in neuem Tab)docusign.com/…/germany · Stand 2026-08-11
  4. 4.KI-Anhang mit Versionsdatum 8. Juli 2026: Zuordnung der Trainingszustimmung je Produkt und Vertragsart, Stichtag 8. Juli 2026 für über die Website gekaufte eSignature-Lizenzen, unbefristete und unwiderrufliche Lizenz, Fortgeltung nach Vertragsende und Widerspruchsrecht mit Wirkung nach vorn (öffnet in neuem Tab)docusign.com/…/germany · Stand 2026-08-11
  5. 5.Dauerhafte Aufbewahrung der Transaktionsdaten über das Abonnement hinaus und die Aussage, dass sie auch auf Verlangen des Kunden weder gelöscht noch ausgeleitet werden können, dazu Inhalt und Zweck des Abschlusszertifikats (öffnet in neuem Tab)docusign.com/trust/security/transaction-data-use · Stand 2026-08-11
  6. 6.Fünf Rechenzentrumsregionen, Verfügbarkeit der europäischen Region für eSignature, IAM und CLM, Festlegung bei Kontoanlage und die benannten Daten, die die Region planmäßig verlassen, Stand der Seite 14. April 2026 (öffnet in neuem Tab)docusign.com/privacy/data-residency · Stand 2026-08-11
  7. 7.Öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land, Konzerngesellschaften mit Ländern, Aufsicht der ANSSI über Docusign France SAS als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und Abonnement für Änderungen (öffnet in neuem Tab)docusign.com/trust/privacy/subprocessors-list · Stand 2026-08-11
  8. 8.Meldung vom 5. August 2026 mit den namentlich benannten KI-Zulieferern Microsoft Azure AI Services, Google Vertex AI und DocuSmart, Inc. dba Lexion sowie der Aufnahme von Sierra Technologies, Inc. für einen Unterstützungsdialog im Produkt (öffnet in neuem Tab)docusign.com/… · Stand 2026-08-11
  9. 9.Nachweise mit Norm und Fassung, darunter ISO 27001:2022, ISO 27017:2015, ISO 27018:2019, C5 Type II des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, SOC 1 und SOC 2 Type II sowie PCI DSS 4.0, dazu die Genehmigung der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften am 16. März 2018 in beiden Rollen (öffnet in neuem Tab)docusign.com/trust/compliance/certifications · Stand 2026-08-11
  10. 10.Tarifpreise von 9, 23 und 38 Euro, Umschlagkontingente von fünf Umschlägen im Monat und 100 je Nutzer und Jahr, die qualifizierte Signatur als Zusatz zu 10 Euro je Empfänger und die Zuordnung von SSO, fortgeschrittener Signatur und eigenen Limits zur Vertriebsstufe (öffnet in neuem Tab)ecom.docusign.com/de-DE/plans-and-pricing/esignature · Stand 2026-08-11
  11. 11.Quartalsmeldung vom 4. Juni 2026 mit Umsatz von 830,2 Mio. US-Dollar, einem Plus von 9 Prozent, freiem Cashflow von 289,4 Mio. US-Dollar, Aktienrückkäufen von 317,5 Mio. US-Dollar und der Angabe von knapp 1,9 Millionen Kunden (öffnet in neuem Tab)investor.docusign.com/…/default.aspx · Stand 2026-08-11
  12. 12.Partnerschaft mit D-Trust aus der Bundesdruckerei-Gruppe für die qualifizierte elektronische Signatur in Deutschland seit 2018 und Erläuterung der Rolle eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters (öffnet in neuem Tab)docusign.com/…/partnerschaft-d-trust-und-docusign · Stand 2026-08-11
  13. 13.Einordnung der KI-Verordnung durch den Anbieter mit Risikostufen und Fristen nach dem Stand von 2024, ohne Aussage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 für die eigene KI-Schicht (öffnet in neuem Tab)docusign.com/… · Stand 2026-08-11
  14. 14.en.wikipedia.org/wiki/Docusign (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-08-11

Zuletzt geprüft: 2026-08-11 von Dr. Oliver Gausmann, Convios GmbH

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