Verhindert RückstandFertigproduktEtabliert, KI nachgerüstet

Semrush

Semrush Inc., Boston (Delaware), seit 28.04.2026 im Eigentum von Adobe ·www.semrush.com· Stand: 2026-08-18

Führt Suchbegriffe, Platzierungen, technische Seitenfehler und Verweise fremder Domains in einer Oberfläche zusammen und misst über die nachgerüsteten KI-Module zusätzlich, ob und wie eine Marke in den Antworten von KI-Systemen auftaucht.

Dieses Werkzeug mit KI durchgehen

Unser Urteil

Wer Platzierungen und Verweise nicht misst, merkt zu spät, dass ein Nachfragekanal wegbricht, und steuert Inhalte nach Gefühl. Wer misst, hat damit noch keine einzige zusätzliche Anfrage gewonnen. Die Daten stammen aus öffentlichen Quellen, die Oberfläche steht in fast jeder Marketingabteilung, und der Wettbewerb kauft dieselbe. Der Vorsprung entsteht erst aus dem, was danach an Inhalten und an der Quellenlage geändert wird. Seit dem Vollzug der Übernahme durch Adobe am 28.04.2026 kommt eine zweite Frage dazu, die auf keiner Funktionsliste steht: welche Teile des Angebots künftig eigenständig weiterentwickelt werden und welche in einer Konzern-Produktlinie aufgehen.

Belege:Stand 2026-08-18Tarifnamen, Monats- und Jahrespreise, Grenzen für Domains, Suchbegriffe und verfolgte Fragen, Zusatzpreise für weitere Zugänge und Berichte, Einmalanmeldung und Protokolle allein im Enterprise-AngebotZur QuelleStand 2026-08-18Vertragspartner Semrush Inc. mit Sitz in Boston, anwendbares Recht je nach Wohnsitz des Kunden, Verweis auf den Auftragsverarbeitungsvertrag, Frist von 30 Tagen zur Datensicherung im Fall einer Sperre, Stand 19.02.2026Zur QuelleStand 2026-08-18Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 Modul 2, britisches Datenübermittlungsabkommen A1.0, tschechisches Recht nach Klausel 17, Löschung oder Rückgabe auf Verlangen ohne Frist, Stand Juli 2025Zur QuelleStand 2026-08-18Neun genehmigte Unterauftragnehmer mit Dienst und Land, ohne einen einzigen KI-Anbieter, Stand November 2025Zur QuelleStand 2026-08-18Ausschluss des Modelltrainings auf Nutzereingaben mit Erstreckung auf die Fremdanbieter, Nutzungsrecht zur Verbesserung der Funktionen, Weitergabe an OpenAI, Stable Diffusion und Midjourney, Auflage zur KI-Verordnung an den Kunden, Dokument ohne DatumZur QuelleStand 2026-08-18Dienstdaten in Rechenzentren in den Vereinigten Staaten bei Amazon Web Services, Google Cloud Platform und Digital Realty, Verweis auf die Nachweise der Rechenzentrumsbetreiber statt auf eigeneZur QuelleStand 2026-08-18Bekanntgabe der Übernahme am 19.11.2025 mit 12,00 US-Dollar je Aktie und rund 1,9 Mrd. US-Dollar Eigenkapitalwert, Vollzug am 28.04.2026Zur QuelleStand 2026-08-18Datenschutzerklärung mit Aufbewahrung allein nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit, Stand 13.10.2025Zur Quelle

Für wen es taugt

Solopreneur

bedingt geeignet

Der Einstieg kostet 139 US-Dollar im Monat für fünf beobachtete Domains und 500 täglich verfolgte Suchbegriffe, bei Jahreszahlung 117,33. Das rechnet sich, sobald Suche überhaupt Anfragen bringt. Wer über Netzwerk und Empfehlung verkauft, bezahlt Berichte, die niemand in Arbeit übersetzt. Jeder weitere Zugang kostet ab 45 US-Dollar zusätzlich.

KMU

geeignet

Pro+ deckt für 299 US-Dollar 15 Domains und 1.500 Suchbegriffe ab, Advanced für 549 zusätzlich den Anteil an der Suchsichtbarkeit und die Datenschnittstelle. In dieser Größe gibt es meist jemanden, der die Zahlen in Redaktionsarbeit übersetzt. Fehlt diese Person, bleibt es ein Bericht. Die Zugangspreise je Kopf summieren sich schneller als der Sprung in den nächsten Tarif.

Konzern

geeignet

Einmalanmeldung, Rollenverwaltung und ein auswertbares Protokoll gibt es allein im Enterprise-Angebot, das keinen Listenpreis trägt und über den Vertrieb läuft. Die Sicherheitsseite nennt die Vereinigten Staaten als Ort der Dienstdaten, eine europäische Region wird nirgends angeboten. Für öffentliche Wettbewerbsdaten und eigene Suchbegriffe ist das tragbar. Für die angebundenen Analyse-Konten und die KI-Funktionen gehört es in die Lieferantenprüfung.

Kaufen, wechseln oder bauen

Standardprodukt

Ahrefs oder Sistrix

Ahrefs führt einen eigenen Verweis-Index, Sistrix einen eigenen Sichtbarkeitsindex mit Schwerpunkt im deutschsprachigen Raum. Beide beantworten dieselbe Frage mit anderen Zahlen, und darin liegt der Haken: Sichtbarkeitsindex, Verweiszahl und geschätztes Suchvolumen sind Messgrößen des jeweiligen Anbieters und stammen aus keiner gemeinsamen Quelle. Große Häuser bleiben meist genau deshalb, wo sie sind. Die Kennzahl steckt über Jahre in Berichten, Zielvereinbarungen und Agenturverträgen, und nach einem Wechsel kann zwei Quartale lang niemand belastbar sagen, ob es besser oder schlechter geworden ist.

KI-nativ

Peec AI und die anderen Messwerkzeuge für KI-Antworten

Die KI-nativen Anbieter dieser Klasse sind 2024 und 2025 entstanden und messen ausschließlich, ob eine Marke in Antworten vorkommt. Peec AI beginnt nach unserem Profil vom 30.07.2026 bei 85 Euro im Monat für 50 Fragen; hier kostet die erste Stufe mit KI-Sichtbarkeit 199 US-Dollar und bringt Suchbegriffe, Verweise und die Seitenprüfung mit. Wer allein die KI-Frage beantworten will, zahlt bei den Jungen weniger und bekommt mehr Modelle und Länder. Wer sie neben der klassischen Suche führen will, zahlt hier einmal und nimmt in Kauf, dass die junge Kennzahl direkt neben den eingeführten steht, was Verwechslungen begünstigt.

Eigenbau

Datenbezug einkaufen, Auswertung selbst bauen

Der Bau scheitert nicht an der Oberfläche. Platzierungen, Suchvolumen und Verweise kommen aus einem Datenbezug, den man einkauft, weil sich ein eigener Index nicht aufbauen lässt. Darauf schreibt man mit Claude Code einen Abrufdienst, der die Werte täglich in eine eigene Datenbank schreibt, stellt die Auswertung auf Cloudflare Pages und protokolliert die Läufe der KI-Abfragen mit Langfuse. Angenommen zwei Personentage für den ersten Lauf und ein Tagessatz von 1.200 Euro, sind das rund 2.400 Euro plus der laufende Datenbezug. Danach beginnt der Betrieb, und dort scheitert es üblicherweise: Der Datenbezug wird nach Abfragen abgerechnet und die Rechnung wächst mit jedem Land und jedem Gerät, die Zeitreihe muss über Jahre methodisch stabil bleiben, sonst misst man den eigenen Umbau, und nach dem Weggang des Erbauers pflegt niemand die Abfragelogik weiter. Lohnend erst, wenn die Messung selbst Teil des Produkts oder der Beratungsleistung ist.

Unser Rat

  • Solopreneur: Erst prüfen, ob Suche überhaupt Anfragen bringt.
  • KMU: Kaufen, aber vorher benennen, wer die Zahlen in Inhalte übersetzt.
  • Konzern: Kaufen, und Speicherort, Protokoll und die KI-Unterauftragnehmer vor der Ausweitung schriftlich klären.

Wer dahinter steht

Tragfähigkeit: Etabliert

Der Anbieter gehört seit dem 28.04.2026 vollständig zu Adobe und war bis dahin an der New Yorker Börse notiert. Konzern-Eigentum beantwortet die Frage nach der Dauer. Offen bleibt, welche Teile des Angebots eigenständig weiterentwickelt werden und welche in eine Konzern-Produktlinie wandern, und genau das ist bei einer vier Monate alten Übernahme der Punkt, den ein Einkauf schriftlich klären lässt.

  • Übernahmevereinbarung: Am 19.11.2025 bekannt gegeben, 12,00 US-Dollar je Aktie in bar, rund 1,9 Mrd. US-Dollar EigenkapitalwertStand 2026-08-18Bekanntgabe der Übernahme am 19.11.2025 mit 12,00 US-Dollar je Aktie und rund 1,9 Mrd. US-Dollar Eigenkapitalwert, Vollzug am 28.04.2026Zur Quelle · Stand 2026-08-18
  • Vollzug der Übernahme: Am 28.04.2026 abgeschlossen, Semrush firmiert seither als Adobe-Gesellschaft, der Anbieter kündigt fortgesetzte Entwicklung des Angebots anStand 2026-08-18news.adobe.com/news/2026/04/adobe-completes-semrush-acquisitionZur Quelle · Stand 2026-08-18
  • Vertragspartner und anwendbares Recht: Semrush Inc., Gesellschaft nach dem Recht von Delaware, Geschäftssitz 800 Boylston Street, Suite 2475, Boston; für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum gilt irisches Recht mit Gerichtsstand Dublin, Nutzungsbedingungen zuletzt am 19.02.2026 geändertStand 2026-08-18Vertragspartner Semrush Inc. mit Sitz in Boston, anwendbares Recht je nach Wohnsitz des Kunden, Verweis auf den Auftragsverarbeitungsvertrag, Frist von 30 Tagen zur Datensicherung im Fall einer Sperre, Stand 19.02.2026Zur Quelle · Stand 2026-08-18
  • Pflege der Rechtsdokumente: Datenschutzerklärung Stand 13.10.2025, Auftragsverarbeitungsvertrag Stand Juli 2025, Liste der Unterauftragnehmer Stand November 2025, Bedingungen für die KI-Funktionen ohne DatumStand 2026-08-18Neun genehmigte Unterauftragnehmer mit Dienst und Land, ohne einen einzigen KI-Anbieter, Stand November 2025Zur Quelle · Stand 2026-08-18

Ausstiegskosten: Mittel

Das Kündigen selbst ist einfach: ein Abonnement endet zum Ende des vorausbezahlten Zeitraums, vorausbezahlte Beträge werden nach den Nutzungsbedingungen dabei regelmäßig nicht erstattet. Teuer ist, was nach dem Export fehlt. Sichtbarkeitswerte, Positionsverläufe und die Verläufe der verfolgten KI-Fragen sind Messgrößen dieses Anbieters, und beim nächsten Werkzeug beginnt die Zeitreihe bei null. Dazu kommen die über Jahre gewachsenen Projekte, Berichtsvorlagen und die Verknüpfungen zu den Analyse-Konten. Für den Fall einer Sperre sagen die Bedingungen zahlenden Kunden 30 Tage zur Sicherung ihrer Daten zu; für die gewöhnliche Kündigung steht eine solche Frist dort nicht.

Regulatorik und Daten

Wie die Ampel zu lesen istWie die Ampel zu lesen istDie Ampel bewertet den Belegstand je Regulatorik-Punkt, nicht die Qualität des Werkzeugs. Grundlage ist ausschließlich der im Profil hinterlegte wert samt notiz und quelle in toolboxDetail.json, Stand 30.07.2026. Wo eine Angabe fehlt, bewertet die Ampel das Fehlen, nicht eine Vermutung. Ein sauber begründetes „unklar" an einem für das Werkzeug nachrangigen Punkt ist gelb. Ein fehlender Beleg an einem Punkt, der über die Einsetzbarkeit entscheidet, ist rot.belegt, ohne Auflagebelegt, an eine Auflage gebundenbelegt, aber ungünstigan einem kritischen Punkt offen
AuftragsverarbeitungMaßstab für diesen Punkt: Auftragsverarbeitungbelegt, ohne Auflage: Auftragsverarbeitungsvertrag öffentlich abrufbar und ohne weitere Bedingung Bestandteil des Vertrags; oder er entfällt nachvollziehbar begründet, weil kein Anbieter Kundendaten verarbeitet.belegt, an eine Auflage gebunden: Vertrag existiert, ist aber an einen Tarif gebunden, nur nach Anfrage einsehbar oder allein in den Nutzungsbedingungen geregelt statt als eigenes Dokument.belegt, aber ungünstig: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag im üblichen Sinn: entweder weil der Anbieter für das Kerngeschäft eigenständig Verantwortlicher ist und stattdessen eine andere Konstruktion gilt, oder weil öffentlich offen bleibt, ob überhaupt einer angeboten wird.an einem kritischen Punkt offen: Weder ein Vertrag noch ein dokumentierter Weg zu einem Vertrag; der Einkauf hätte nichts, worauf er sich stützen kann.belegt, ohne Auflageja, eigenes Dokument, Stand Juli 2025Stand 2026-08-18Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 Modul 2, britisches Datenübermittlungsabkommen A1.0, tschechisches Recht nach Klausel 17, Löschung oder Rückgabe auf Verlangen ohne Frist, Stand Juli 2025Zur QuelleEin eigener Auftragsverarbeitungsvertrag liegt vor und wird über die Nutzungsbedingungen Bestandteil des Vertrags, sobald Kundeninhalte personenbezogene Daten enthalten. Der Weg dorthin ist die Schwachstelle: Die Fußzeile führt allein Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen, und die 39 üblichen Adressen von /dpa bis /legal/dpa liefen am 18.08.2026 sämtlich ins Leere. Wer den Vertrag sucht, findet ihn über einen Verweis im Fließtext der Nutzungsbedingungen.Stand 2026-08-18
SpeicherortMaßstab für diesen Punkt: Speicherortbelegt, ohne Auflage: EU-Speicherort ohne Zusatzkosten und ohne Tarifbindung, oder der Ort ist vollständig selbst bestimmbar, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: EU-Speicherort möglich, aber an einen Tarif, einen gesondert zu aktivierenden Zusatz oder einen Umzug in eine getrennte Umgebung gebunden; oder die EU-Region ist nicht die Voreinstellung.belegt, aber ungünstig: Kein EU-Speicherort, der Ort ist aber eindeutig benannt, sodass die Folgen bewertbar sind.an einem kritischen Punkt offen: Der Speicherort ist öffentlich nicht benannt oder vom Kunden nicht steuerbar, sodass sich die Verarbeitung nicht verorten lässt.belegt, aber ungünstigVereinigte Staaten, keine europäische Region angebotenStand 2026-08-18Dienstdaten in Rechenzentren in den Vereinigten Staaten bei Amazon Web Services, Google Cloud Platform und Digital Realty, Verweis auf die Nachweise der Rechenzentrumsbetreiber statt auf eigeneZur QuelleDie Sicherheitsseite sagt, die Dienstdaten lägen in Rechenzentren in den Vereinigten Staaten, und nennt Amazon Web Services, Google Cloud Platform und Digital Realty als Betreiber. Eine europäische Region wird an keiner Stelle angeboten, auch im Enterprise-Angebot nicht. Die Liste der Unterauftragnehmer führt für Amazon Web Services zusätzlich Irland auf, ohne zu sagen, welche Verarbeitung dort stattfindet.Stand 2026-08-18
SubunternehmerMaßstab für diesen Punkt: Subunternehmerbelegt, ohne Auflage: Vollständige öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land; oder es gibt keine, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Liste existiert und ist benannt, aber nur nach Anfrage oder nach Zugang zu einem Vertrauensportal einsehbar, oder sie nennt Zweck und Land nicht vollständig.belegt, aber ungünstig: Keine geführte Liste; namentlich stehen nur einzelne Dienste in der Datenschutzerklärung, überwiegend solche der eigenen Website.an einem kritischen Punkt offen: Weder eine Liste noch eine Nennung der Verarbeiter des Produkts, und kein dokumentierter Weg, sie zu erfahren.belegt, an eine Auflage gebundenöffentliche Liste mit neun Einträgen, Stand November 2025Stand 2026-08-18Neun genehmigte Unterauftragnehmer mit Dienst und Land, ohne einen einzigen KI-Anbieter, Stand November 2025Zur QuelleDie Liste nennt je Eintrag Dienst und Land, darunter Amazon Web Services, Google Cloud Platform, Google BigQuery, Equinix, Amplitude, Intercom, Salesforce und Salesloft, bis auf einen Eintrag mit Ort in den Vereinigten Staaten. Auffällig ist, wer fehlt: Die Bedingungen für die KI-Funktionen nennen OpenAI, Stable Diffusion und Midjourney als Anbieter, an die Nutzereingaben weitergegeben werden. Auf der Liste der genehmigten Unterauftragnehmer steht keiner von ihnen. Die Liste ist damit öffentlich und datiert, aber erkennbar unvollständig.Stand 2026-08-18
DrittlandübermittlungMaßstab für diesen Punkt: Drittlandübermittlungbelegt, ohne Auflage: Keine Übermittlung in ein Drittland, oder die Übermittlung findet statt und die Grundlage ist benannt und im Vertrag verankert, etwa Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss oder EU-US-Datenschutzrahmen.belegt, an eine Auflage gebunden: Übermittlung findet statt, eine Grundlage ist genannt, aber ohne Zuordnung, welcher Empfänger auf welcher Grundlage arbeitet.belegt, aber ungünstig: Übermittlung findet statt und die eigenen Unterlagen widersprechen sich, oder die genannte Grundlage bezieht sich erkennbar nur auf einen Randbereich wie die Marketing-Website.an einem kritischen Punkt offen: Übermittlung findet erkennbar statt und eine Grundlage wird nirgends genannt.belegt, ohne Auflageja, in die Vereinigten Staaten, Standardvertragsklauseln im Vertrag verankertStand 2026-08-18Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 Modul 2, britisches Datenübermittlungsabkommen A1.0, tschechisches Recht nach Klausel 17, Löschung oder Rückgabe auf Verlangen ohne Frist, Stand Juli 2025Zur QuelleFür Übermittlungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz in die Vereinigten Staaten bindet der Vertrag die Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 in der Fassung von Modul 2 ein. Für Großbritannien gilt zusätzlich das International Data Transfer Agreement in der Fassung A1.0. Als Recht der Klauseln nach Klausel 17 ist tschechisches Recht gewählt.Stand 2026-08-18
Training mit KundendatenMaßstab für diesen Punkt: Training mit Kundendatenbelegt, ohne Auflage: Vertraglich oder in der Datenschutzerklärung ausdrücklich ausgeschlossen, mit Erstreckung auf die eingesetzten Modellanbieter; oder es gibt keine Datenübertragung an einen Anbieter.belegt, an eine Auflage gebunden: Ausschluss ab einem bestimmten Tarif, oder die Zusage steht nur auf einer Dokumentationsseite statt im Vertrag, oder die Frage stellt sich für das Werkzeug sachlich kaum und der Anbieter schweigt dazu.belegt, aber ungünstig: Nutzung ist die Voreinstellung und nur ein Widerspruch beendet sie; oder der Anbieter trainiert eigene Modelle auf bereinigten Kundendaten.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage, obwohl das Werkzeug KI-Funktionen auf Kundeninhalten betreibt.belegt, an eine Auflage gebundenvertraglich ausgeschlossen, Verbesserungsklausel im selben Dokument bleibt offenStand 2026-08-18Ausschluss des Modelltrainings auf Nutzereingaben mit Erstreckung auf die Fremdanbieter, Nutzungsrecht zur Verbesserung der Funktionen, Weitergabe an OpenAI, Stable Diffusion und Midjourney, Auflage zur KI-Verordnung an den Kunden, Dokument ohne DatumZur QuelleDie Bedingungen für die KI-Funktionen schließen aus, dass der Anbieter eigene Modelle auf Nutzereingaben trainiert, und erstrecken den Ausschluss ausdrücklich auf die eingesetzten Fremdanbieter. Im selben Dokument räumt der Kunde zwei Absätze später das Recht ein, Eingaben zur Verbesserung dieser Funktionen zu verwenden und an fremde KI-Anbieter weiterzugeben. Was Verbesserung ohne Training umfasst, bleibt offen, und diese Lücke kostet die Zusage ihre Eindeutigkeit. Das Dokument trägt kein Datum, sodass sich Änderungen daran von außen nicht datieren lassen.Stand 2026-08-18
Aufbewahrung und LöschungMaßstab für diesen Punkt: Aufbewahrung und Löschungbelegt, ohne Auflage: Löschfristen nach Vertragsende beziffert und die Löschung oder Rückgabe zugesagt; oder die Fristen bestimmt der Betreiber selbst, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Löschung ist zugesagt, die Fristen sind aber nur teilweise beziffert, oder Sicherungskopien sind ausdrücklich ausgenommen.belegt, aber ungünstig: Nur der Grundsatz der Erforderlichkeit ohne jede Frist nach Vertragsende, oder Fristen sind allein für Randbereiche wie Website-Protokolle genannt.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage zu Aufbewahrung und Löschung.belegt, aber ungünstigLöschung oder Rückgabe auf Verlangen zugesagt, ohne FristStand 2026-08-18Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 Modul 2, britisches Datenübermittlungsabkommen A1.0, tschechisches Recht nach Klausel 17, Löschung oder Rückgabe auf Verlangen ohne Frist, Stand Juli 2025Zur QuelleLöschung, Vernichtung oder Herausgabe personenbezogener Kundendaten nach Vertragsende sagt der Vertrag auf schriftliches Verlangen zu. Eine Frist steht dort nicht, und für die Rückgabe behält sich der Anbieter zusätzliche Kosten vor. Die Datenschutzerklärung nennt für die eigenen Daten allein den Grundsatz der Erforderlichkeit. Wer ein planbares Löschkonzept braucht, verhandelt die Frist in den Vertrag hinein.Stand 2026-08-18
ZertifikateMaßstab für diesen Punkt: Zertifikatebelegt, ohne Auflage: Mehrere anerkannte Nachweise, benannt mit Norm, Fassung und Geltungsbereich, und bezogen auf den Anbieter selbst.belegt, an eine Auflage gebunden: Ein anerkannter Nachweis für den Anbieter belegt, der Bericht aber nur auf Anfrage, oder der Nachweis hängt an einem Tarif, oder der Geltungsbereich bleibt teilweise offen.belegt, aber ungünstig: Nur pauschale Nennung ohne Norm-Fassung und Geltungsbereich, oder bloße Selbstauskunft, oder die Nachweise gehören dem Infrastrukturanbieter statt dem Anbieter, oder der Prüfzeitraum ist erkennbar veraltet, oder die eigenen Angaben widersprechen sich.an einem kritischen Punkt offen: Kein Nachweis genannt und keine Sicherheits- oder Vertrauensseite vorhanden.belegt, aber ungünstigkeiner für den Anbieter selbst genanntStand 2026-08-18Dienstdaten in Rechenzentren in den Vereinigten Staaten bei Amazon Web Services, Google Cloud Platform und Digital Realty, Verweis auf die Nachweise der Rechenzentrumsbetreiber statt auf eigeneZur QuelleAuf der Sicherheitsseite steht kein eigener Nachweis. Zu ISO/IEC 27001 und SOC 2 findet sich weder dort noch auf den Rechtsseiten noch in der Wissensdatenbank eine Angabe, geprüft am 18.08.2026. Die Seite sagt stattdessen, alle Rechenzentren verfügten über die einschlägigen Nachweise, und verlinkt die Seiten der drei Betreiber. Ein Zertifikat des Infrastrukturanbieters deckt die Verfahren des Anbieters nicht ab.Stand 2026-08-18
EU-KI-Verordnung, Artikel 50Maßstab für diesen Punkt: EU-KI-Verordnung, Artikel 50belegt, ohne Auflage: Der Anbieter macht eine belegte Aussage, die die eigene Pflicht trägt, etwa Modelldokumentation und Zertifizierung nach ISO/IEC 42001; oder das Werkzeug enthält nachvollziehbar begründet kein KI-System im Sinne der Verordnung.belegt, an eine Auflage gebunden: Der Anbieter äußert sich zur Verordnung oder ordnet die eigene Funktion ein, eine benannte Zusage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 fehlt aber; oder das Werkzeug enthält kein KI-System, das gegenüber Menschen auftritt, und der Anbieter schweigt.belegt, aber ungünstig: Das Produkt enthält KI-Funktionen, der Anbieter schweigt dazu oder trägt ein Selbstetikett ohne Nachweis; die Kennzeichnung ist vom Betreiber aber selbst setzbar.an einem kritischen Punkt offen: KI spricht im Produkt unmittelbar mit Endkunden und der Anbieter sagt zu Artikel 50 nichts; die Kennzeichnung lässt sich ohne Zusage des Anbieters nicht sicher setzen.belegt, aber ungünstigunklarStand 2026-08-18Ausschluss des Modelltrainings auf Nutzereingaben mit Erstreckung auf die Fremdanbieter, Nutzungsrecht zur Verbesserung der Funktionen, Weitergabe an OpenAI, Stable Diffusion und Midjourney, Auflage zur KI-Verordnung an den Kunden, Dokument ohne DatumZur QuelleDie Bedingungen für die KI-Funktionen nennen die europäische KI-Verordnung genau einmal, und zwar in der Auflage an den Kunden, das Werkzeug und seine Ausgaben nicht in Hochrisiko-Systemen oder verbotenen Systemen einzusetzen. Zu den eigenen Transparenzpflichten aus Artikel 50 äußert sich der Anbieter an keiner Stelle. Das Werkzeug erzeugt Texte für den Kunden und tritt nicht selbst gegenüber dessen Endkunden auf, deshalb ist die Kennzeichnung vom Betreiber selbst setzbar.Stand 2026-08-18
ProtokollierungMaßstab für diesen Punkt: Protokollierungbelegt, ohne Auflage: Nachvollziehbares Protokoll über Zugriffe und Änderungen in allen Tarifen enthalten, mit benannter Frist und Ausleitung in eigene Systeme; oder die Nachvollziehbarkeit liegt vollständig in eigener Hand, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Protokoll vorhanden, aber an einen höheren Tarif oder einen kostenpflichtigen Zusatz gebunden, oder die Ausleitung fehlt in den unteren Stufen; Reichweite und Frist sind benannt.belegt, aber ungünstig: Protokolle sind nur anbieterseitig beschrieben, oder Reichweite und Frist bleiben offen, sodass sich Nachweispflichten nicht planen lassen.an einem kritischen Punkt offen: Öffentlich nicht belegt, ob der Kunde überhaupt ein auswertbares Protokoll erhält.belegt, aber ungünstignur im Enterprise-Angebot, Reichweite und Frist offenStand 2026-08-18Tarifnamen, Monats- und Jahrespreise, Grenzen für Domains, Suchbegriffe und verfolgte Fragen, Zusatzpreise für weitere Zugänge und Berichte, Einmalanmeldung und Protokolle allein im Enterprise-AngebotZur QuelleDie Preisseite führt Einmalanmeldung, Rechteverwaltung im Team und Protokolle ausschließlich beim Enterprise-Angebot, das keinen Listenpreis trägt. In der Merkmalstabelle der vier Selbstbedienungstarife taucht ein Protokoll überhaupt nicht auf. Welche Vorgänge erfasst werden, wie lange sie vorgehalten und ob sie in eigene Systeme ausgeleitet werden können, ist öffentlich nicht benannt.Stand 2026-08-18

Was es wirklich kostet

Einstieg

Vier Selbstbedienungstarife, alle in US-Dollar ausgewiesen. SEO kostet 139 im Monat für fünf beobachtete Domains und 500 täglich verfolgte Suchbegriffe. Starter kostet 199 und bringt die KI-Sichtbarkeit mit 50 täglich verfolgten Fragen sowie den MCP-Zugang. Pro+ kostet 299 für 15 Domains, 1.500 Suchbegriffe und 100 Fragen, Advanced 549 für 40 Domains, 5.000 Suchbegriffe, 200 Fragen, den Anteil an der Suchsichtbarkeit und die Datenschnittstelle. Bei Jahreszahlung sinken die vier Stufen auf 117,33, 165,17, 248,17 und 455,67 im Monat.Stand 2026-08-18Tarifnamen, Monats- und Jahrespreise, Grenzen für Domains, Suchbegriffe und verfolgte Fragen, Zusatzpreise für weitere Zugänge und Berichte, Einmalanmeldung und Protokolle allein im Enterprise-AngebotZur Quelle

Stand 2026-08-18

Was teuer wird

An drei Stellen. Erstens bei den Köpfen: jeder weitere Zugang kostet ab 45 US-Dollar im Monat, und ein Team aus fünf Leuten hebt damit die Rechnung eines mittleren Tarifs beinahe auf das Doppelte. Zweitens bei den Berichten, die als Zusatz gerechnet werden: 10 US-Dollar für den einfachen Bericht, 20 für den weiß etikettierbaren mit den externen Anbindungen, 90 für den Eintrag im Agenturverzeichnis. Drittens beim Sprung nach oben: Einmalanmeldung, Rechteverwaltung und Protokolle beginnen erst beim Enterprise-Angebot, das keinen Listenpreis trägt und über den Vertrieb läuft. Wer diese drei Dinge aus Nachweisgründen braucht, verhandelt und kennt den Preis vorher nicht.

Was es verdrängt

  • Platzierungen von Hand in wechselnden Browsern nachschlagen
  • Verweise fremder Domains in einer Tabelle pflegen
  • Sichtbarkeit an der Besucherzahl ablesen, obwohl die Antwort schon vor dem Klick steht

Schnittstellen

  • Anbindung von Google Analytics und der Google Search Console
  • MCP-Zugang ab dem Starter-Tarif
  • Datenschnittstelle ab dem Advanced-Tarif, mit eigenen Nutzungsbedingungen
  • Berichte als PDF, zeitgesteuert und weiß etikettierbar über den Berichts-Zusatz
  • Einmalanmeldung, Rechteverwaltung im Team und Protokolle allein im Enterprise-Angebot

Passende Methoden

  • Demand Creation vs. Demand CaptureDie Methode trennt erzeugte von eingesammelter Nachfrage, und Semrush misst die Einsammelseite: welche Fragen gestellt werden, wer darauf gefunden wird und ob der Kanal die vorhandene Nachfrage noch zu Ihnen führt.
  • 95:5-RegelDie Methode sagt, dass nur ein kleiner Teil eines Marktes gerade kaufbereit ist, und die Suchvolumen und Fragen im Werkzeug zeigen, wie schmal dieser Teil im eigenen Markt tatsächlich ist.
  • Marke als wiederholte PaarungDie Methode will, dass der Name im Kaufmoment einfällt, und die KI-Module messen genau das in fremden Systemen: ob eine Marke bei der passenden Frage überhaupt genannt wird und in welchem Ton.

Alternativen

Quellen

  1. 1.Tarifnamen, Monats- und Jahrespreise, Grenzen für Domains, Suchbegriffe und verfolgte Fragen, Zusatzpreise für weitere Zugänge und Berichte, Einmalanmeldung und Protokolle allein im Enterprise-Angebot (öffnet in neuem Tab)semrush.com/pricing/seo-ai-search · Stand 2026-08-18
  2. 2.Vertragspartner Semrush Inc. mit Sitz in Boston, anwendbares Recht je nach Wohnsitz des Kunden, Verweis auf den Auftragsverarbeitungsvertrag, Frist von 30 Tagen zur Datensicherung im Fall einer Sperre, Stand 19.02.2026 (öffnet in neuem Tab)semrush.com/company/legal/terms-of-service · Stand 2026-08-18
  3. 3.Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 Modul 2, britisches Datenübermittlungsabkommen A1.0, tschechisches Recht nach Klausel 17, Löschung oder Rückgabe auf Verlangen ohne Frist, Stand Juli 2025 (öffnet in neuem Tab)semrush.com/company/legal/dpa · Stand 2026-08-18
  4. 4.Neun genehmigte Unterauftragnehmer mit Dienst und Land, ohne einen einzigen KI-Anbieter, Stand November 2025 (öffnet in neuem Tab)semrush.com/company/legal/sub-processors · Stand 2026-08-18
  5. 5.Ausschluss des Modelltrainings auf Nutzereingaben mit Erstreckung auf die Fremdanbieter, Nutzungsrecht zur Verbesserung der Funktionen, Weitergabe an OpenAI, Stable Diffusion und Midjourney, Auflage zur KI-Verordnung an den Kunden, Dokument ohne Datum (öffnet in neuem Tab)semrush.com/…/semrush-artificial-intelligence-services-terms · Stand 2026-08-18
  6. 6.Dienstdaten in Rechenzentren in den Vereinigten Staaten bei Amazon Web Services, Google Cloud Platform und Digital Realty, Verweis auf die Nachweise der Rechenzentrumsbetreiber statt auf eigene (öffnet in neuem Tab)semrush.com/company/security · Stand 2026-08-18
  7. 7.Bekanntgabe der Übernahme am 19.11.2025 mit 12,00 US-Dollar je Aktie und rund 1,9 Mrd. US-Dollar Eigenkapitalwert, Vollzug am 28.04.2026 (öffnet in neuem Tab)news.adobe.com/news/2025/11/adobe-to-acquire-semrush · Stand 2026-08-18
  8. 8.Datenschutzerklärung mit Aufbewahrung allein nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit, Stand 13.10.2025 (öffnet in neuem Tab)semrush.com/company/legal/privacy-policy · Stand 2026-08-18
  9. 9.news.adobe.com/news/2026/04/adobe-completes-semrush-acquisition (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-08-18

Zuletzt geprüft: 2026-08-18 von Dr. Oliver Gausmann, Convios GmbH

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