Effizienz im EinzelfallFertigproduktEtabliert, KI nachgerüstet

Leadfeeder

Dealfront Group GmbH, Karlsruhe (Marke Leadfeeder seit 24.03.2026, davor Dealfront) ·www.leadfeeder.com· Stand: 2026-08-20

Leadfeeder gleicht die Adressen der Website-Besucher gegen eine Datenbank betrieblicher Adressbereiche ab und zeigt dem Vertrieb, welche Unternehmen auf welchen Seiten waren und wie oft sie wiederkamen.

Dieses Werkzeug mit KI durchgehen

Unser Urteil

Gekauft wird eine Zuordnung. Adressbereich zu Unternehmen, dazu die Oberfläche, die daraus eine Besuchsliste macht. Diese Zuordnung erspart eine Arbeit, die sonst niemand leistet, weil sie zu mühsam ist. Für einen Vorsprung reicht das nicht: denselben Dienst gibt es ab 79 Euro im Monat, bei SalesViewer in Bochum ab 99 Euro, und der Bestand des Anbieters wächst für alle Kunden gleich, unabhängig davon, wer ihn nutzt. Zwei Dinge bleiben im Haus und entscheiden über den Nutzen. Das erste ist der Anschluss. Ein Firmenname auf einer Liste ist noch kein Vorgang, und wer nicht festgelegt hat, was nach einem Besuch geschieht, kauft eine Liste, die niemand liest. Das zweite ist die Erkennungsquote, und die hängt an fremden Bedingungen. Der Anbieter schreibt selbst, dass die Zahl der erkannten Unternehmen deutlich unter der tatsächlichen liegt, sobald die Mehrheit der Besucher die Einwilligung verweigert (Stand 27.03.2026). Mobilfunk, Heimanschlüsse und Firmennetze, die über fremde Rechenzentren laufen, kommen ohnehin nie an. Dazu die Grenze der Auskunft: erkannt wird das Unternehmen. Wer dort gelesen hat, bleibt offen. Für die Ansprache fehlt damit weiterhin die Person, und wer sie über einen zweiten Datenanbieter dazukauft, holt sich die Informationspflicht aus Artikel 14 DSGVO und die Einwilligungsfrage aus § 7 Absatz 2 UWG ins Haus, an die dieses Werkzeug nicht rührt. Es macht sichtbar, wer da war. Die Position im Markt bewegt es nicht.

Belege:Stand 2026-08-20Rechtsperson, Sitz, Registergericht und Nummer, Stammkapital, Eintragung 2022, Umbenennung 2023, Geschäftsführerwechsel am 29.10.2025, GesellschafterZur QuelleStand 2026-08-20Markenwechsel am 24.03.2026, unveränderte Vertragspartner Dealfront Group GmbH, Dealfront Germany GmbH und Dealfront Finland Oy, unveränderte Preise und Verträge, Umzug der AnmeldungZur QuelleStand 2026-08-20Tarife, Preise monatlich und jährlich, unbegrenzte Nutzer, 100 erkannte Unternehmen und sieben Tage Verlauf bei Lite, Verfall der Kredite, Gültigkeit nachgekaufter KrediteZur QuelleStand 2026-08-20Verantwortlicher, Anschrift, ausschließliche Speicherung und Verarbeitung auf Servern in der Europäischen Union, Artikel 46 DSGVO als Rahmen, sechs Monate Aufbewahrung für Daten des MCP-Servers, Fassung Juni 2026Zur QuelleStand 2026-08-20Sechs Unterauftragnehmer mit Zweck und Land, darunter Google Cloud EMEA, OpenAI Ireland und Perplexity AI mit Standort Vereinigte Staaten und Standardvertragsklauseln, Stand 14.11.2025Zur QuelleStand 2026-08-20Ausschluss des Anlernens bei allen Modellanbietern, Verarbeitung vorrangig in der EU mit möglichem Verlassen der EU bei den Sprachmodellen, Selbsteinordnung als nicht hochriskant nach der KI-VerordnungZur QuelleStand 2026-08-20Auftragsverarbeitungsvertrag Fassung Februar 2026: Ankündigung und Widerspruchsrecht bei Unterauftragnehmern mit 30 Tagen Kündigungsrecht, Verarbeitung vorrangig in Deutschland oder der EU, Rückgabe und Löschung nach Vertragsende ohne Frist, Verweis auf die Liste unter der alten MarkeZur QuelleStand 2026-08-20Auftragsverarbeitungsvertrag über Abschnitt 3.2 der Nutzungsbedingungen einbezogen, ohne Unterschrift, unterzeichnete Fassung auf Anfrage, Anwendungsfälle Besuchererkennung und CRM-AnbindungZur QuelleStand 2026-08-20Ohne Einwilligung keine Cookies, Erkennung läuft weiter, deutlich geringere Zahl erkannter Unternehmen, keine Wiedererkennung wiederkehrender Besucher, Anonymisierung der Adressen einstellbarZur QuelleStand 2026-08-20Anmeldeverfahren E-Mail und Passwort, Microsoft Entra ID, Google und Einmal-Anmeldelink, Erzwingung nur bei einer einzigen Leadfeeder-Firma, kein SAML-Anschluss an andere Verzeichnisse dokumentiertZur QuelleStand 2026-08-20ISO 27001 und ISO 27701 nach Anbieterangabe, Betrieb auf Amazon Web Services im EU-Raum, Verschlüsselung im Transport und im Ruhezustand, privates Meldeprogramm über HackerOneZur QuelleStand 2026-08-20Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung um dieselbe Dauer, Kündigung 30 Tage vor Ende, angemessene Bemühung um Löschung nach Abschnitt 6.3, Einbeziehung des AuftragsverarbeitungsvertragsZur QuelleStand 2026-08-20Werbeaussage 100 Prozent Verarbeitung in der EU, Amazon Web Services in Irland, Rollenverteilung Auftragsverarbeiter und VerantwortlicherZur QuelleStand 2026-08-20Umstellung auf ISO/IEC 27001:2022, gemeldet am 30.07.2025Zur QuelleStand 2026-08-20Investition von 180 Mio. Euro durch Great Hill Partners zum Zusammenschluss von Echobot und Leadfeeder, angekündigt am 21.06.2022, dazu 50 Mio. Euro für ZukäufeZur QuelleStand 2026-08-20Übernahme der WiredMinds GmbH, gemeldet am 11.03.2025, sowie eine kurz zuvor aufgenommene Finanzierung von 30 Mio. EuroZur QuelleStand 2026-08-20Preise des deutschen Gegenstücks SalesViewer nach erkannten Unternehmen, monatlich kündbar mit 14 Tagen FristZur QuelleStand 2026-08-20Jahres- und Quartalspreise des KI-nativen Gegenstücks Warmly für Erkennung, Chat und selbsttätige NachfassungZur Quelle

Für wen es taugt

Solopreneur

bedingt geeignet

Der Preis trägt: Lite kostet nichts und zeigt die letzten 100 erkannten Unternehmen mit sieben Tagen Verlauf, Discover beginnt bei 79 Euro im Monat bei Jahreszahlung. Nutzer sind in jedem Tarif unbegrenzt, es gibt also keinen Platzpreis. Der Haken liegt beim Verkehr auf der eigenen Seite. Wer im Monat 300 Besucher hat, bekommt eine Handvoll erkannter Unternehmen, und für diese Handvoll lohnt der Einrichtungsaufwand mit Einwilligungsbanner, Zielfiltern und Benachrichtigungen selten.

KMU

geeignet

Hier passt der Zuschnitt. Activate liegt bei 369 Euro im Monat bei Jahreszahlung, Scale bei 599 Euro und nur im Jahresvertrag, jeweils mit unbegrenzten Nutzern und einem gemeinsamen Kreditvorrat für Anreicherung, Export und CRM-Abgleich. Die Aufgabe im Haus ist die Verbrauchssteuerung, weil Kredite zum Ende des Abrechnungszeitraums verfallen, und die Verabredung im Vertrieb, wer eine erkannte Firma binnen welcher Frist anfasst. Ohne diese Verabredung fällt die Liste nach sechs Wochen aus der Aufmerksamkeit.

Konzern

bedingt geeignet

Drei Punkte halten eine Beschaffung auf. Eine Anmeldung über den eigenen Verzeichnisdienst gibt es nur für Microsoft Entra ID, und erzwingen lässt sie sich erst, wenn alle Nutzer in derselben Leadfeeder-Firma liegen; ein SAML-Anschluss an Okta oder ein anderes Verzeichnis steht in der Dokumentation nirgends (Stand 27.03.2026). Zu einem auswertbaren Zugriffsprotokoll gibt es öffentlich keine Zusage. Und die Unterauftragnehmerliste führt drei Anbieter großer Sprachmodelle mit Sitz in den Vereinigten Staaten, während die Vertriebsseite zur DSGVO vollständige Verarbeitung in der EU verspricht. Diesen Widerspruch klärt man vor dem Einkauf.

Kaufen, wechseln oder bauen

Standardprodukt

Deutschen Anbieter mit öffentlicher Preisliste kaufen

SalesViewer aus Bochum ist das nächstliegende Gegenstück im deutschsprachigen Raum und rechnet nach erkannten Unternehmen ab: 99 Euro im Monat für 50, 339 Euro für 250, 629 Euro für 750, monatlich kündbar mit 14 Tagen Frist. Für kleine Mengen ist das teurer, für große günstiger. In Konzernen bleibt die Erkennung dagegen selten ein eigener Einkauf. Dort steckt sie in der Datenplattform, die ohnehin im Haus ist, etwa als WebSights in ZoomInfo, und wird über den bestehenden Rahmenvertrag mitgenommen. Ausschlaggebend sind dabei eine Vertragspartei weniger und ein Datenbestand, der Firmenerkennung und Kontaktdaten in derselben Oberfläche führt.

KI-nativ

KI-natives Gegenstück mit Ansprache im selben Werkzeug

Warmly setzt an derselben Stelle an und hängt Chat, Anruf und automatische Nachfassung direkt an das Signal. Bezahlt wird das im Jahresvertrag: 10.000 US-Dollar für die Erkennung, 20.000 mit Chat, 30.000 mit selbsttätiger Nachfassung, quartalsweise 4.875 bis 9.750 US-Dollar. Gegenüber 79 Euro im Monat ist das eine andere Größenordnung, und die Preisseite sagt zu Speicherort, Verarbeitung in der EU und Auftragsverarbeitung nichts. Wer dort einkauft, tauscht die günstige Punktlösung gegen eine Ablaufkette in einer Oberfläche und verhandelt die Datenschutzfragen einzeln.

Eigenbau

Eigene Erkennung auf zugekaufter Adressdatenbank

Der Aufbau ist überschaubar. PostHog erfasst die Sitzungen in der EU-Umgebung, die Auflösung des Adressbereichs zum Unternehmen kauft man als Datenquelle zu, etwa bei IPinfo oder IP2Location. Die Zuordnung und die Bewertung entstehen mit Claude Code, laufen auf Cloudflare Pages und Workers, die Modellaufrufe führt LiteLLM, die Schlüssel liegen in Infisical, das Ergebnis landet in Attio. Gerechnet mit 900 Euro Tagessatz und 8 bis 12 Personentagen liegt der erste tragfähige Stand bei 7.200 bis 10.800 Euro, dazu das Abonnement der Adressdatenbank und der laufende Betrieb; diese Rechnung ist eine Schätzung. Gebrochen wird es an der Datenpflege. Mobilfunknetze, Anschlüsse von Privathaushalten, Rechenzentren und Netze von Dienstleistern müssen aussortiert werden, sonst meldet das System täglich dieselben Cloud-Anbieter als Interessenten. Diese Ausschlusslisten pflegt der Anbieter für alle Kunden gemeinsam, im Eigenbau macht es einer allein. Dazu die Frage, wer die Zuordnung pflegt, wenn der Erbauer das Haus verlässt.

Unser Rat

  • Solopreneur: Mit Lite anfangen und erst zahlen, wenn der eigene Verkehr genug erkannte Unternehmen hergibt.
  • KMU: Kaufen und im selben Zug festlegen, wer eine erkannte Firma binnen 24 Stunden anfasst.
  • Konzern: Vor der Unterschrift Protokollierung und den Widerspruch zwischen EU-Zusage und US-Modellanbietern schriftlich klären.

Wer dahinter steht

Tragfähigkeit: Etabliert

Die Gesellschaft steht im Handelsregister, gehört einer Beteiligungsgesellschaft und hat seit 2022 zugekauft. Für eine Beschaffung wiegt ein anderer Punkt schwerer als die Kapitalausstattung: der Anbieter hat in vier Jahren zweimal den Namen gewechselt. Aus Echobot und Leadfeeder wurde 2022 Dealfront, aus Dealfront am 24.03.2026 wieder Leadfeeder. Die Rechtsperson blieb dieselbe, die Adressen der Rechtsdokumente wanderten mit, und der Auftragsverarbeitungsvertrag in der Fassung Februar 2026 verweist für die Unterauftragnehmer weiterhin auf eine Adresse unter der alten Marke. Wer Vertragsunterlagen archiviert, prüft nach einem solchen Wechsel, worauf seine Kopien noch zeigen.

  • Rechtsperson und Sitz: Dealfront Group GmbH, Durlacher Allee 73, 76131 Karlsruhe, Amtsgericht Mannheim HRB 744853, Stammkapital 32.734 Euro; eingetragen am 06.09.2022, umbenannt am 11.05.2023 in die heutige FirmaStand 2026-08-20Rechtsperson, Sitz, Registergericht und Nummer, Stammkapital, Eintragung 2022, Umbenennung 2023, Geschäftsführerwechsel am 29.10.2025, GesellschafterZur Quelle · Stand 2026-08-20
  • Eigentum und Kapital: Great Hill Partners gab am 21.06.2022 eine Investition von 180 Mio. Euro für den Zusammenschluss von Echobot und Leadfeeder bekannt, dazu zugesagte 50 Mio. Euro für ZukäufeStand 2026-08-20Investition von 180 Mio. Euro durch Great Hill Partners zum Zusammenschluss von Echobot und Leadfeeder, angekündigt am 21.06.2022, dazu 50 Mio. Euro für ZukäufeZur Quelle · Stand 2026-08-20
  • Zukauf im Markt: Übernahme der WiredMinds GmbH aus Stuttgart, gemeldet am 11.03.2025 von der beratenden Kanzlei; Kaufpreis nicht genannt. Dieselbe Meldung nennt eine kurz zuvor aufgenommene Finanzierung von 30 Mio. Euro, ohne die Art der Mittel zu benennenStand 2026-08-20Übernahme der WiredMinds GmbH, gemeldet am 11.03.2025, sowie eine kurz zuvor aufgenommene Finanzierung von 30 Mio. EuroZur Quelle · Stand 2026-08-20
  • Geschäftsführung: Kevin McIntyre ist seit dem 29.10.2025 als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer eingetragen, am selben Tag wurde der bisherige Geschäftsführer Bastian B. Karweg gelöschtStand 2026-08-20Rechtsperson, Sitz, Registergericht und Nummer, Stammkapital, Eintragung 2022, Umbenennung 2023, Geschäftsführerwechsel am 29.10.2025, GesellschafterZur Quelle · Stand 2026-08-20
  • Markenwechsel: am 24.03.2026 wurde Dealfront wieder zu Leadfeeder; Vertragspartner, Tarife und Verträge blieben nach Anbieterangabe unverändert, die Anmeldung wanderte von app.dealfront.com auf app.leadfeeder.com. Die Adressen unter dealfront.com antworten mit einer dauerhaften WeiterleitungStand 2026-08-20Markenwechsel am 24.03.2026, unveränderte Vertragspartner Dealfront Group GmbH, Dealfront Germany GmbH und Dealfront Finland Oy, unveränderte Preise und Verträge, Umzug der AnmeldungZur Quelle · Stand 2026-08-20
  • Nachweis Sicherheitsprüfung: Umstellung auf ISO/IEC 27001:2022 am 30.07.2025 gemeldet, vor dem Auslaufen der Fassung von 2013; die Sicherheitsseite nennt zusätzlich ISO 27701. Prüfstelle und Geltungsbereich stehen auf keiner der beiden SeitenStand 2026-08-20Umstellung auf ISO/IEC 27001:2022, gemeldet am 30.07.2025Zur Quelle · Stand 2026-08-20

Ausstiegskosten: Mittel

Die Daten kommen heraus. Firmen- und Besuchsdaten lassen sich als Feed exportieren, auch zeitgesteuert, und der Abgleich mit dem CRM läuft ohnehin. Was nach dem Export fehlt, ist die Zuordnung selbst: die Liste enthält Firmennamen, die Datenbank der Adressbereiche dahinter gehört dem Anbieter. Ein Nachfolger beginnt bei null und erkennt in den ersten Wochen andere Unternehmen, weil jeder Anbieter eine eigene Zuordnung pflegt. Dazu kommt der Vertrag: Laufzeiten ab einem Jahr verlängern sich automatisch um dieselbe Dauer, wenn die Kündigung nicht 30 Tage vor dem letzten Tag vorliegt. Der Aufwand am Tag des Wechsels ist überschaubar, ein Skript raus, eins rein, dazu die Anpassung im Einwilligungsbanner.

Regulatorik und Daten

Wie die Ampel zu lesen istWie die Ampel zu lesen istDie Ampel bewertet den Belegstand je Regulatorik-Punkt, nicht die Qualität des Werkzeugs. Grundlage ist ausschließlich der im Profil hinterlegte wert samt notiz und quelle in toolboxDetail.json, Stand 30.07.2026. Wo eine Angabe fehlt, bewertet die Ampel das Fehlen, nicht eine Vermutung. Ein sauber begründetes „unklar" an einem für das Werkzeug nachrangigen Punkt ist gelb. Ein fehlender Beleg an einem Punkt, der über die Einsetzbarkeit entscheidet, ist rot.belegt, ohne Auflagebelegt, an eine Auflage gebundenbelegt, aber ungünstigan einem kritischen Punkt offen
AuftragsverarbeitungMaßstab für diesen Punkt: Auftragsverarbeitungbelegt, ohne Auflage: Auftragsverarbeitungsvertrag öffentlich abrufbar und ohne weitere Bedingung Bestandteil des Vertrags; oder er entfällt nachvollziehbar begründet, weil kein Anbieter Kundendaten verarbeitet.belegt, an eine Auflage gebunden: Vertrag existiert, ist aber an einen Tarif gebunden, nur nach Anfrage einsehbar oder allein in den Nutzungsbedingungen geregelt statt als eigenes Dokument.belegt, aber ungünstig: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag im üblichen Sinn: entweder weil der Anbieter für das Kerngeschäft eigenständig Verantwortlicher ist und stattdessen eine andere Konstruktion gilt, oder weil öffentlich offen bleibt, ob überhaupt einer angeboten wird.an einem kritischen Punkt offen: Weder ein Vertrag noch ein dokumentierter Weg zu einem Vertrag; der Einkauf hätte nichts, worauf er sich stützen kann.belegt, ohne Auflageöffentlich als Volltext abrufbar und über Abschnitt 3.2 der Nutzungsbedingungen einbezogen, ohne Unterschrift und ohne AnfrageStand 2026-08-20Auftragsverarbeitungsvertrag über Abschnitt 3.2 der Nutzungsbedingungen einbezogen, ohne Unterschrift, unterzeichnete Fassung auf Anfrage, Anwendungsfälle Besuchererkennung und CRM-AnbindungZur QuelleDer Vertrag liegt als Dokument in der Fassung Februar 2026 offen aus und gilt nach Abschnitt 3.2 der Nutzungsbedingungen ohne weiteres Zutun. Eine beidseitig unterzeichnete Fassung gibt es auf Anfrage. Der Anbieter benennt selbst, wann er greift: bei der Besuchererkennung auf der Kundenwebsite und bei der Anbindung eines CRM. Für den eigenen Firmendatenbestand tritt derselbe Anbieter als Verantwortlicher auf, dafür gilt der Vertrag ausdrücklich nicht.Stand 2026-08-20
SpeicherortMaßstab für diesen Punkt: Speicherortbelegt, ohne Auflage: EU-Speicherort ohne Zusatzkosten und ohne Tarifbindung, oder der Ort ist vollständig selbst bestimmbar, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: EU-Speicherort möglich, aber an einen Tarif, einen gesondert zu aktivierenden Zusatz oder einen Umzug in eine getrennte Umgebung gebunden; oder die EU-Region ist nicht die Voreinstellung.belegt, aber ungünstig: Kein EU-Speicherort, der Ort ist aber eindeutig benannt, sodass die Folgen bewertbar sind.an einem kritischen Punkt offen: Der Speicherort ist öffentlich nicht benannt oder vom Kunden nicht steuerbar, sodass sich die Verarbeitung nicht verorten lässt.belegt, ohne AuflageAmazon Web Services in der Europäischen Union, nach Anbieterangabe in Irland, ohne TarifbindungStand 2026-08-20Werbeaussage 100 Prozent Verarbeitung in der EU, Amazon Web Services in Irland, Rollenverteilung Auftragsverarbeiter und VerantwortlicherZur QuelleDie Seite zur DSGVO nennt Amazon Web Services in Irland als Ort der Verarbeitung, die Datenschutzerklärung in der Fassung Juni 2026 sagt, die von Nutzern bereitgestellten Daten würden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert und verarbeitet. Der Auftragsverarbeitungsvertrag formuliert vorsichtiger und spricht von einer Verarbeitung vorrangig in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Eine Wahl der Region gibt es nicht, sie ist auch nicht nötig, weil kein anderer Ort angeboten wird.Stand 2026-08-20
SubunternehmerMaßstab für diesen Punkt: Subunternehmerbelegt, ohne Auflage: Vollständige öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land; oder es gibt keine, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Liste existiert und ist benannt, aber nur nach Anfrage oder nach Zugang zu einem Vertrauensportal einsehbar, oder sie nennt Zweck und Land nicht vollständig.belegt, aber ungünstig: Keine geführte Liste; namentlich stehen nur einzelne Dienste in der Datenschutzerklärung, überwiegend solche der eigenen Website.an einem kritischen Punkt offen: Weder eine Liste noch eine Nennung der Verarbeiter des Produkts, und kein dokumentierter Weg, sie zu erfahren.belegt, ohne Auflageöffentliche Liste mit Zweck und Land je Eintrag, sechs Einträge, Stand 14.11.2025Stand 2026-08-20Sechs Unterauftragnehmer mit Zweck und Land, darunter Google Cloud EMEA, OpenAI Ireland und Perplexity AI mit Standort Vereinigte Staaten und Standardvertragsklauseln, Stand 14.11.2025Zur QuelleDie Liste steht ohne Anmeldung im Netz und nennt je Eintrag Zweck und Land: Amazon Web Services für den Betrieb in der EU, die beiden Schwestergesellschaften in Finnland und Deutschland für Infrastruktur und Sicherheit, dazu Google Cloud EMEA, OpenAI Ireland und Perplexity AI für die Sprachmodelle, diese drei mit den Vereinigten Staaten als Standort. Der Auftragsverarbeitungsvertrag sagt eine Ankündigung vor jedem Wechsel zu, verlangt dafür aber eine Anmeldung auf der Datenschutzseite, und er räumt bei begründetem Widerspruch ohne Einigung ein Kündigungsrecht mit 30 Tagen ein. Zwei Fundstellen führen dieselbe Liste: der Vertrag verweist weiterhin auf eine Adresse unter der alten Marke, die Website führt sie unter der neuen. Beide antworten, ein Abgleich vor der Beschaffung ist trotzdem angebracht.Stand 2026-08-20
DrittlandübermittlungMaßstab für diesen Punkt: Drittlandübermittlungbelegt, ohne Auflage: Keine Übermittlung in ein Drittland, oder die Übermittlung findet statt und die Grundlage ist benannt und im Vertrag verankert, etwa Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss oder EU-US-Datenschutzrahmen.belegt, an eine Auflage gebunden: Übermittlung findet statt, eine Grundlage ist genannt, aber ohne Zuordnung, welcher Empfänger auf welcher Grundlage arbeitet.belegt, aber ungünstig: Übermittlung findet statt und die eigenen Unterlagen widersprechen sich, oder die genannte Grundlage bezieht sich erkennbar nur auf einen Randbereich wie die Marketing-Website.an einem kritischen Punkt offen: Übermittlung findet erkennbar statt und eine Grundlage wird nirgends genannt.belegt, aber ungünstigÜbermittlung an drei Anbieter von Sprachmodellen in den Vereinigten Staaten, je Empfänger auf Standardvertragsklauseln gestützt; die eigene Vertriebsseite sagt zugleich vollständige Verarbeitung in der EU zuStand 2026-08-20Ausschluss des Anlernens bei allen Modellanbietern, Verarbeitung vorrangig in der EU mit möglichem Verlassen der EU bei den Sprachmodellen, Selbsteinordnung als nicht hochriskant nach der KI-VerordnungZur QuelleDie Unterauftragnehmerliste ordnet Google Cloud EMEA, OpenAI Ireland und Perplexity AI jeweils die Vereinigten Staaten als Standort zu und nennt je Eintrag Standardvertragsklauseln als Grundlage. Der Hinweis zu den KI-Funktionen sagt es deutlich: die Daten würden vorrangig in der EU verarbeitet, bei den eingesetzten Sprachmodellen könnten sie die EU jedoch verlassen. Die Seite zur DSGVO wirbt im selben Auftritt mit 100 Prozent Verarbeitung innerhalb der EU. Beide Aussagen stehen nebeneinander, seit die KI-Funktionen dazugekommen sind. Die Datenschutzerklärung nennt zusätzlich Artikel 46 DSGVO und Angemessenheitsbeschlüsse als Rahmen.Stand 2026-08-20
Training mit KundendatenMaßstab für diesen Punkt: Training mit Kundendatenbelegt, ohne Auflage: Vertraglich oder in der Datenschutzerklärung ausdrücklich ausgeschlossen, mit Erstreckung auf die eingesetzten Modellanbieter; oder es gibt keine Datenübertragung an einen Anbieter.belegt, an eine Auflage gebunden: Ausschluss ab einem bestimmten Tarif, oder die Zusage steht nur auf einer Dokumentationsseite statt im Vertrag, oder die Frage stellt sich für das Werkzeug sachlich kaum und der Anbieter schweigt dazu.belegt, aber ungünstig: Nutzung ist die Voreinstellung und nur ein Widerspruch beendet sie; oder der Anbieter trainiert eigene Modelle auf bereinigten Kundendaten.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage, obwohl das Werkzeug KI-Funktionen auf Kundeninhalten betreibt.belegt, an eine Auflage gebundenAnlernen der Sprachmodelle mit Eingaben und Ausgaben nach Anbieterangabe vertraglich mit allen Modellanbietern ausgeschlossen; die Zusage steht auf einer HinweisseiteStand 2026-08-20Ausschluss des Anlernens bei allen Modellanbietern, Verarbeitung vorrangig in der EU mit möglichem Verlassen der EU bei den Sprachmodellen, Selbsteinordnung als nicht hochriskant nach der KI-VerordnungZur QuelleDer Hinweis zu den KI-Funktionen sagt, mit allen Anbietern der Sprachmodelle sei vertraglich vereinbart, dass weder die Eingaben noch die erzeugten Ausgaben zum Anlernen verwendet werden. Zu den Kundeninhalten heißt es dort, sie würden bis auf eine Funktion nicht an das Modell weitergegeben, und die Eingaben würden nach der Lieferung des Ergebnisses gelöscht oder anonymisiert. Eine Frist steht nicht dabei. Die Zusage liegt auf einer Hinweisseite des Anbieters, im Auftragsverarbeitungsvertrag und in den Nutzungsbedingungen taucht sie nicht auf.Stand 2026-08-20
Aufbewahrung und LöschungMaßstab für diesen Punkt: Aufbewahrung und Löschungbelegt, ohne Auflage: Löschfristen nach Vertragsende beziffert und die Löschung oder Rückgabe zugesagt; oder die Fristen bestimmt der Betreiber selbst, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Löschung ist zugesagt, die Fristen sind aber nur teilweise beziffert, oder Sicherungskopien sind ausdrücklich ausgenommen.belegt, aber ungünstig: Nur der Grundsatz der Erforderlichkeit ohne jede Frist nach Vertragsende, oder Fristen sind allein für Randbereiche wie Website-Protokolle genannt.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage zu Aufbewahrung und Löschung.belegt, an eine Auflage gebundenRückgabe und Löschung nach Vertragsende zugesagt, ohne Frist; für die Daten des MCP-Servers höchstens sechs Monate nach Schließung des KontosStand 2026-08-20Auftragsverarbeitungsvertrag Fassung Februar 2026: Ankündigung und Widerspruchsrecht bei Unterauftragnehmern mit 30 Tagen Kündigungsrecht, Verarbeitung vorrangig in Deutschland oder der EU, Rückgabe und Löschung nach Vertragsende ohne Frist, Verweis auf die Liste unter der alten MarkeZur QuelleDer Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet den Anbieter, nach Ende des Hauptvertrags alle personenbezogenen Daten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse herauszugeben und zu löschen, Sicherungskopien und gesetzliche Aufbewahrungspflichten ausgenommen. Eine Frist nennt er nicht. Abschnitt 6.3 der Nutzungsbedingungen sagt nur eine angemessene Bemühung um Löschung auf Verlangen zu. Beziffert ist eine einzige Frist, und sie betrifft einen Randbereich: die über den MCP-Server verarbeiteten Daten werden nach der Datenschutzerklärung höchstens sechs Monate nach Schließung des Kontos aufbewahrt.Stand 2026-08-20
ZertifikateMaßstab für diesen Punkt: Zertifikatebelegt, ohne Auflage: Mehrere anerkannte Nachweise, benannt mit Norm, Fassung und Geltungsbereich, und bezogen auf den Anbieter selbst.belegt, an eine Auflage gebunden: Ein anerkannter Nachweis für den Anbieter belegt, der Bericht aber nur auf Anfrage, oder der Nachweis hängt an einem Tarif, oder der Geltungsbereich bleibt teilweise offen.belegt, aber ungünstig: Nur pauschale Nennung ohne Norm-Fassung und Geltungsbereich, oder bloße Selbstauskunft, oder die Nachweise gehören dem Infrastrukturanbieter statt dem Anbieter, oder der Prüfzeitraum ist erkennbar veraltet, oder die eigenen Angaben widersprechen sich.an einem kritischen Punkt offen: Kein Nachweis genannt und keine Sicherheits- oder Vertrauensseite vorhanden.belegt, an eine Auflage gebundenISO/IEC 27001:2022 und ISO 27701 nach Anbieterangabe, ohne Prüfstelle und ohne GeltungsbereichStand 2026-08-20ISO 27001 und ISO 27701 nach Anbieterangabe, Betrieb auf Amazon Web Services im EU-Raum, Verschlüsselung im Transport und im Ruhezustand, privates Meldeprogramm über HackerOneZur QuelleDie Umstellung auf die Fassung 2022 der ISO/IEC 27001 meldet der Anbieter am 30.07.2025, die Sicherheitsseite nennt zusätzlich ISO 27701. Welche Stelle geprüft hat, welcher Geltungsbereich abgedeckt ist und wie lange die Zertifikate laufen, steht auf keiner der öffentlich erreichbaren Seiten. Genannt sind ein privates Meldeprogramm für Schwachstellen über HackerOne, Verschlüsselung im Transport und im Ruhezustand sowie ein Bereich für Nachweise im Hilfe-Center.Stand 2026-08-20
EU-KI-Verordnung, Artikel 50Maßstab für diesen Punkt: EU-KI-Verordnung, Artikel 50belegt, ohne Auflage: Der Anbieter macht eine belegte Aussage, die die eigene Pflicht trägt, etwa Modelldokumentation und Zertifizierung nach ISO/IEC 42001; oder das Werkzeug enthält nachvollziehbar begründet kein KI-System im Sinne der Verordnung.belegt, an eine Auflage gebunden: Der Anbieter äußert sich zur Verordnung oder ordnet die eigene Funktion ein, eine benannte Zusage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 fehlt aber; oder das Werkzeug enthält kein KI-System, das gegenüber Menschen auftritt, und der Anbieter schweigt.belegt, aber ungünstig: Das Produkt enthält KI-Funktionen, der Anbieter schweigt dazu oder trägt ein Selbstetikett ohne Nachweis; die Kennzeichnung ist vom Betreiber aber selbst setzbar.an einem kritischen Punkt offen: KI spricht im Produkt unmittelbar mit Endkunden und der Anbieter sagt zu Artikel 50 nichts; die Kennzeichnung lässt sich ohne Zusage des Anbieters nicht sicher setzen.belegt, aber ungünstigSelbsteinordnung als nicht hochriskant, ohne benannten Nachweis und ohne Aussage zu Artikel 50Stand 2026-08-20Ausschluss des Anlernens bei allen Modellanbietern, Verarbeitung vorrangig in der EU mit möglichem Verlassen der EU bei den Sprachmodellen, Selbsteinordnung als nicht hochriskant nach der KI-VerordnungZur QuelleDer Hinweis zu den KI-Funktionen erklärt, diese seien vollständig an den Grundsätzen der KI-Verordnung ausgerichtet und fielen nicht unter die Hochrisiko-Systeme. Eine Modelldokumentation, eine Zertifizierung nach ISO/IEC 42001 oder eine Zusage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 nennt der Anbieter nicht. Für die Praxis ist das verschmerzbar, weil die Kennzeichnung ohnehin beim Betreiber liegt: wer aus einer maschinell erzeugten Zusammenfassung heraus Kunden anspricht, entscheidet selbst über den Hinweis. Eine eigene Festlegung im Ablauf ersetzt die fehlende Zusage.Stand 2026-08-20
ProtokollierungMaßstab für diesen Punkt: Protokollierungbelegt, ohne Auflage: Nachvollziehbares Protokoll über Zugriffe und Änderungen in allen Tarifen enthalten, mit benannter Frist und Ausleitung in eigene Systeme; oder die Nachvollziehbarkeit liegt vollständig in eigener Hand, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Protokoll vorhanden, aber an einen höheren Tarif oder einen kostenpflichtigen Zusatz gebunden, oder die Ausleitung fehlt in den unteren Stufen; Reichweite und Frist sind benannt.belegt, aber ungünstig: Protokolle sind nur anbieterseitig beschrieben, oder Reichweite und Frist bleiben offen, sodass sich Nachweispflichten nicht planen lassen.an einem kritischen Punkt offen: Öffentlich nicht belegt, ob der Kunde überhaupt ein auswertbares Protokoll erhält.an einem kritischen Punkt offenunklarStand 2026-08-20Tarife, Preise monatlich und jährlich, unbegrenzte Nutzer, 100 erkannte Unternehmen und sieben Tage Verlauf bei Lite, Verfall der Kredite, Gültigkeit nachgekaufter KrediteZur QuelleGeprüft wurden die Preisseite mit dem vollständigen Tarifvergleich, die Sicherheitsseite, die Einstellungen und die Nutzerverwaltung im Hilfe-Center sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag. An keiner Stelle steht, ob der Kunde ein auswertbares Protokoll über Zugriffe, Exporte und Änderungen erhält, wie lange es liegt oder ob es sich ausleiten lässt. Der Vertrag verpflichtet den Anbieter zur Unterstützung bei Nachweispflichten und zur Meldung von Verletzungen, das ersetzt kein Protokoll im Produkt. Wer Nachweispflichten plant, klärt diesen Punkt vor der Unterschrift.Stand 2026-08-20

Was es wirklich kostet

Einstieg

Lite kostet nichts und zeigt die letzten 100 erkannten Unternehmen im Monat mit sieben Tagen Verlauf und 20 Krediten. Discover liegt bei 79 Euro im Monat bei Jahreszahlung und 113 Euro bei monatlicher Zahlung, Activate bei 369 beziehungsweise 527 Euro, Scale bei 599 Euro und nur im Jahresvertrag. Enterprise wird auf Anfrage zugeschnitten. Nutzer sind in allen Tarifen unbegrenzt, die Zahl der erkannten Unternehmen und die Kredite staffeln sich innerhalb der Tarife.Stand 2026-08-20Tarife, Preise monatlich und jährlich, unbegrenzte Nutzer, 100 erkannte Unternehmen und sieben Tage Verlauf bei Lite, Verfall der Kredite, Gültigkeit nachgekaufter KrediteZur Quelle

Stand 2026-08-20

Was teuer wird

Zwei Größen treiben den Preis, und sie hängen nicht am Team. Die erste ist die Zahl der im Monat erkannten Unternehmen; wächst der Verkehr auf der Seite, wächst der Tarif mit. Die zweite sind die Kredite für Anreicherung, Export und Abgleich mit dem CRM, ein gemeinsamer Vorrat für alle Nutzer. Standardkredite verfallen am Ende des Vertragszeitraums ohne Übertrag, einzeln nachgekaufte gelten zwei Jahre. Jahresverträge werden im Voraus bezahlt, bei Scale quartalsweise. Der Vertrag verlängert sich bei Laufzeiten ab einem Jahr automatisch um dieselbe Dauer, wenn die Kündigung nicht 30 Tage vor dem Ende vorliegt. Wer den Bedarf zu hoch ansetzt, zahlt zweimal: einmal für den Tarif und einmal für die verfallenen Kredite.

Was es verdrängt

  • Manuelles Nachschlagen einzelner Besucheradressen
  • Kalte Listen ohne Bezug zum eigenen Auftritt
  • Berichte aus der Webanalyse, die nur Zahlen und keine Namen liefern

Schnittstellen

  • Salesforce, HubSpot, Pipedrive und Zoho
  • Feed-Export als CSV, auch zeitgesteuert
  • Benachrichtigungen in Slack und per E-Mail
  • Leadfeeder API, dazu eine ältere Fassung unter eigenem Namen
  • MCP-Server im Beta-Stand für die Abfrage aus einem KI-Assistenten

Passende Methoden

  • Inbound-geführtes warmes Outbound (95/5-Map)Die Methode verlangt ein Signal, aus dem die Ansprache startet, und die Besuchererkennung liefert genau dieses Signal aus dem eigenen Auftritt heraus.
  • GTM-Stack mit Signal-RoutingEin erkanntes Unternehmen ist der Rohstoff für die Kette, und ohne die Festlegung, welcher Ablauf danach anspringt, bleibt die Liste liegen.
  • Demand Creation vs. Demand CaptureErkannt wird, wer ohnehin schon da war, also eingesammelte Nachfrage; die Methode zeigt, warum daneben eine zweite Quelle laufen muss.
  • 95:5-RegelDie Erkennung zeigt vor allem die kleine kaufbereite Gruppe und verführt dazu, die große Mehrheit zu übersehen, die erst später kauft.

Alternativen

Quellen

  1. 1.Rechtsperson, Sitz, Registergericht und Nummer, Stammkapital, Eintragung 2022, Umbenennung 2023, Geschäftsführerwechsel am 29.10.2025, Gesellschafter (öffnet in neuem Tab)northdata.com/…/Amtsgericht%20Mannheim%20HRB%20744853 · Stand 2026-08-20
  2. 2.Markenwechsel am 24.03.2026, unveränderte Vertragspartner Dealfront Group GmbH, Dealfront Germany GmbH und Dealfront Finland Oy, unveränderte Preise und Verträge, Umzug der Anmeldung (öffnet in neuem Tab)leadfeeder.com/…/dealfront-is-rebranding-as-leadfeeder-faq · Stand 2026-08-20
  3. 3.Tarife, Preise monatlich und jährlich, unbegrenzte Nutzer, 100 erkannte Unternehmen und sieben Tage Verlauf bei Lite, Verfall der Kredite, Gültigkeit nachgekaufter Kredite (öffnet in neuem Tab)leadfeeder.com/pricing · Stand 2026-08-20
  4. 4.Verantwortlicher, Anschrift, ausschließliche Speicherung und Verarbeitung auf Servern in der Europäischen Union, Artikel 46 DSGVO als Rahmen, sechs Monate Aufbewahrung für Daten des MCP-Servers, Fassung Juni 2026 (öffnet in neuem Tab)leadfeeder.com/privacy/privacy-notice · Stand 2026-08-20
  5. 5.Sechs Unterauftragnehmer mit Zweck und Land, darunter Google Cloud EMEA, OpenAI Ireland und Perplexity AI mit Standort Vereinigte Staaten und Standardvertragsklauseln, Stand 14.11.2025 (öffnet in neuem Tab)leadfeeder.com/privacy/sub-processor-list-leadfeeder · Stand 2026-08-20
  6. 6.Ausschluss des Anlernens bei allen Modellanbietern, Verarbeitung vorrangig in der EU mit möglichem Verlassen der EU bei den Sprachmodellen, Selbsteinordnung als nicht hochriskant nach der KI-Verordnung (öffnet in neuem Tab)leadfeeder.com/privacy/ai-features-notice · Stand 2026-08-20
  7. 7.Auftragsverarbeitungsvertrag Fassung Februar 2026: Ankündigung und Widerspruchsrecht bei Unterauftragnehmern mit 30 Tagen Kündigungsrecht, Verarbeitung vorrangig in Deutschland oder der EU, Rückgabe und Löschung nach Vertragsende ohne Frist, Verweis auf die Liste unter der alten Marke (öffnet in neuem Tab)marketing.dealfront.com/… · Stand 2026-08-20
  8. 8.Auftragsverarbeitungsvertrag über Abschnitt 3.2 der Nutzungsbedingungen einbezogen, ohne Unterschrift, unterzeichnete Fassung auf Anfrage, Anwendungsfälle Besuchererkennung und CRM-Anbindung (öffnet in neuem Tab)help.leadfeeder.com/… · Stand 2026-08-20
  9. 9.Ohne Einwilligung keine Cookies, Erkennung läuft weiter, deutlich geringere Zahl erkannter Unternehmen, keine Wiedererkennung wiederkehrender Besucher, Anonymisierung der Adressen einstellbar (öffnet in neuem Tab)help.leadfeeder.com/… · Stand 2026-08-20
  10. 10.Anmeldeverfahren E-Mail und Passwort, Microsoft Entra ID, Google und Einmal-Anmeldelink, Erzwingung nur bei einer einzigen Leadfeeder-Firma, kein SAML-Anschluss an andere Verzeichnisse dokumentiert (öffnet in neuem Tab)help.leadfeeder.com/en/articles/13922448-authentication-methods · Stand 2026-08-20
  11. 11.ISO 27001 und ISO 27701 nach Anbieterangabe, Betrieb auf Amazon Web Services im EU-Raum, Verschlüsselung im Transport und im Ruhezustand, privates Meldeprogramm über HackerOne (öffnet in neuem Tab)leadfeeder.com/security · Stand 2026-08-20
  12. 12.Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung um dieselbe Dauer, Kündigung 30 Tage vor Ende, angemessene Bemühung um Löschung nach Abschnitt 6.3, Einbeziehung des Auftragsverarbeitungsvertrags (öffnet in neuem Tab)leadfeeder.com/terms/terms-and-conditions · Stand 2026-08-20
  13. 13.Werbeaussage 100 Prozent Verarbeitung in der EU, Amazon Web Services in Irland, Rollenverteilung Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher (öffnet in neuem Tab)leadfeeder.com/gdpr · Stand 2026-08-20
  14. 14.Umstellung auf ISO/IEC 27001:2022, gemeldet am 30.07.2025 (öffnet in neuem Tab)leadfeeder.com/…/iso-iec-27001-2022-certification · Stand 2026-08-20
  15. 15.Investition von 180 Mio. Euro durch Great Hill Partners zum Zusammenschluss von Echobot und Leadfeeder, angekündigt am 21.06.2022, dazu 50 Mio. Euro für Zukäufe (öffnet in neuem Tab)greathillpartners.com/… · Stand 2026-08-20
  16. 16.Übernahme der WiredMinds GmbH, gemeldet am 11.03.2025, sowie eine kurz zuvor aufgenommene Finanzierung von 30 Mio. Euro (öffnet in neuem Tab)ypog.law/…/ypog-advises-dealfront-on-acquisition-of-wiredminds · Stand 2026-08-20
  17. 17.Preise des deutschen Gegenstücks SalesViewer nach erkannten Unternehmen, monatlich kündbar mit 14 Tagen Frist (öffnet in neuem Tab)salesviewer.com/de/preise · Stand 2026-08-20
  18. 18.Jahres- und Quartalspreise des KI-nativen Gegenstücks Warmly für Erkennung, Chat und selbsttätige Nachfassung (öffnet in neuem Tab)warmly.ai/pricing · Stand 2026-08-20

Zuletzt geprüft: 2026-08-20 von Dr. Oliver Gausmann, Convios GmbH

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