Paddle
Paddle.com Market Ltd ·www.paddle.com· Stand: 2026-07-30
Dieses Werkzeug mit KI durchgehen
Unser Urteil
Grenzüberschreitende Umsatzsteuer ist keine Kür. Wer digitale Produkte nach Frankreich, Kanada oder Australien verkauft, schuldet dort Steuer, sobald die jeweilige Schwelle fällt, und Nichtregistrierung ist ein Rechtsrisiko, kein Sparmodell. Insofern verhindert eine Lösung dieser Kategorie Rückstand. Ein Vorsprung entsteht daraus nicht: Der Wettbewerb löst dieselbe Pflicht, meist mit demselben oder einem gleichwertigen Anbieter, und der Käufer merkt davon nichts außer dem fremden Namen auf der Rechnung.
Belege:5 Prozent plus 0,50 US-Dollar je Checkout-Transaktion, Sonderpreise für Produkte unter 10 Dollar und für RechnungsstellungZur QuellePaddle ist Wiederverkäufer des Produkts, Kündigungsfrist 30 Tage, Einbehalt von Guthaben bis zum späteren aus sechs Monaten nach Vertragsende oder Ablauf des letzten AbonnementsZur QuelleDer Käufer kontrahiert mit Paddle, nicht mit dem Softwarehaus, und Daten werden außerhalb der EU verarbeitetZur QuellePaddle und der Verkäufer sind eigenständige Verantwortliche, nicht Auftraggeber und AuftragsverarbeiterZur QuelleAusstieg: Übergabe der Zahlungsmittel-Token an einen fremden PCI-Tresor binnen etwa zwei Wochen, Kundendaten-Export aus dem DashboardZur QuelleAuszahlungsgebühren: keine bei ACH und SEPA in gleicher Währung, 15 Dollar, Euro oder Pfund bei abweichender Währung, bis zu 1,5 Prozent UmrechnungsmargeZur QuelleAuftragsverarbeitungs-Zusatz für die Zusatzdienste: Standardvertragsklauseln Modul zwei, 14 Tage Widerspruchsfrist bei neuen Unterauftragnehmern, Löschung binnen 30 Tagen, eine Vor-Ort-Prüfung je KalenderjahrZur QuelleRechtsperson und Registernummer: Paddle.com Market Limited, 08172165, gegründet 8. August 2012, Status aktivZur QuelleDer große Zahlungsabwickler bietet ein eigenes Modell als eingetragener Händler mit 3,5 Prozent Aufschlag zusätzlich zu den regulären ZahlungsgebührenZur Quelle
Für wen es taugt
Solopreneur
geeignet
Keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit, der Preis fällt nur bei Umsatz an. Für eine Einzelperson, die weltweit verkauft, ist das der einzige realistische Weg zu einer sauberen Steuerlage.
KMU
geeignet
Die eigentliche Zielgröße. Solange eine eigene Steuerabteilung fehlt und die Zahl der Länder wächst, ist der Prozentsatz billiger als Registrierungen, Meldungen und Beratung in jedem einzelnen Land.
Konzern
bedingt geeignet
Ab einem gewissen Umsatz kostet der Prozentsatz mehr als eine eigene Steuerfunktion, und der Einkauf großer Kunden will den Vertrag direkt mit dem Softwarehaus schließen, nicht mit einem Wiederverkäufer. Dazu kommt, dass es für das Kerngeschäft keinen klassischen Auftragsverarbeitungsvertrag gibt und ein eigenes ISO-27001-Zertifikat des Anbieters öffentlich nicht belegt ist.
Kaufen, wechseln oder bauen
Standardprodukt
Zahlungsdienstleister plus Steuerdienst, Verkäufer bleibt man selbst
Der übliche Aufbau: ein Zahlungsabwickler für die Karte, ein Steuerdienst für Sätze und Meldungen, eigene Registrierungen in jedem Land, in dem eine Schwelle fällt. Die Gebühr liegt bei etwa 3 Prozent statt 5, das Kundenverhältnis bleibt beim Softwarehaus, und die Haftung für falsch berechnete oder nicht abgeführte Steuer bleibt es auch. Das funktioniert, solange die Zahl der Länder überschaubar bleibt und jemand im Haus dafür verantwortlich ist.
KI-nativ
Kein sinnvoller KI-nativer Ersatz
Die Pflicht ist rechtlich, nicht rechnerisch. Kein Modell kann eine Registrierung in Kanada ersetzen oder die Haftung für eine falsche Meldung übernehmen. Was neuere Anbieter in dieser Kategorie bringen, ist ein anderer Vertragspartner und eine andere Preisliste, nicht eine andere Kategorie. Der große Zahlungsabwickler bietet seit 2025 selbst ein Modell als eingetragener Händler an, mit 3,5 Prozent Aufschlag zusätzlich zu den regulären Zahlungsgebühren, also im Ergebnis teurer und jünger.
Eigenbau
Eigene Registrierungen, eigene Meldungen
Man baut keinen eigenen Merchant of Record. Der ernst zu nehmende Eigenbau-Weg ist, die Pflicht selbst zu tragen: eine Umsatzsteuer-Identifikation, das EU-Verfahren für Fernverkäufe, Registrierungen in den wenigen Ländern außerhalb der EU, in denen tatsächlich Umsatz entsteht, und ein Steuerbüro, das meldet. Das rechnet sich, wenn der Umsatz stark auf wenige Länder konzentriert ist, und es bricht in dem Moment, in dem der zwanzigste Markt dazukommt und niemand mehr weiß, wo eine Schwelle gerissen wurde.
Unser Rat
- Solopreneur: Kaufen. Eigene Registrierungen in zehn Ländern kosten mehr Zeit, als der Umsatz hergibt.
- KMU: Kaufen, aber die Ausstiegsklausel lesen, bevor der erste Kunde unterschreibt.
- Konzern: Rechnen. Ab dieser Größe ist die eigene Steuerfunktion billiger und der Kundenvertrag zu wertvoll.
Wer dahinter steht
Tragfähigkeit: Etabliert
Gegründet 2012, seither durchgehend aktiv, mit Wagniskapital und Fremdkapital finanziert und selbst als Käufer aufgetreten. Der Anbieter ist keine Wette. Das Risiko liegt nicht im Fortbestand, sondern in der Abhängigkeit, die der Vertragsaufbau erzeugt.
- Rechtsperson und Registernummer: Paddle.com Market Limited, Companies House 08172165, gegründet am 8. August 2012, Status aktiv, 30 Old Bailey, London EC4M 7AURechtsperson und Registernummer: Paddle.com Market Limited, 08172165, gegründet 8. August 2012, Status aktivZur Quelle · Stand 2026-07-30
- Eigenkapitalfinanzierung: 200 Mio. US-Dollar Serie D unter Führung von KKR, Bewertung 1,4 Mrd. US-Dollar (2022)paddle.com/…Zur Quelle · Stand 2026-07-30
- Übernahme durch den Anbieter: Kauf von ProfitWell für über 200 Mio. US-Dollar (2022), heute als Retain und Metrics im Produktpaddle.com/blog/paddle-acquires-profitwellZur Quelle · Stand 2026-07-30
- Betriebsgröße nach eigener Angabe: über 10.000 digitale Unternehmen, über 6 Mrd. US-Dollar abgewickeltes Volumen, 112 Mio. US-Dollar abgeführte Umsatzsteuer im letzten Jahrpaddle.com/aboutZur Quelle · Stand 2026-07-30
- Fremdkapital: 25 Mio. US-Dollar von CIBC Innovation Banking (Juli 2025)fintechfutures.com/…Zur Quelle · Stand 2026-07-30
Ausstiegskosten: Hoch
Die Datenseite ist gelöst, die Vertragsseite nicht. Zahlungsmittel-Token übergibt der Anbieter nach eigener Darstellung binnen zwei Wochen an den PCI-Tresor des Nachfolgers, Kundendaten exportiert man aus dem Dashboard. Was nicht mitkommt, ist das Verhältnis zum Käufer: Der Käufer hat den Vertrag mit Paddle geschlossen, nicht mit dem Softwarehaus, und die Umsatzsteuernummern, Rechnungen und Lastschriftmandate laufen auf Paddle. Wer geht, braucht eigene Registrierungen, eigene Rechnungsstellung und in vielen Fällen eine neue Zustimmung des Kunden. Dazu kommt die Kasse: Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage, und der Anbieter darf Guthaben bis zum späteren der beiden Zeitpunkte einbehalten, sechs Monate nach Vertragsende oder Ablauf des letzten laufenden Abonnements.
Regulatorik und Daten
| Auftragsverarbeitungbelegt, ohne Auflage: Auftragsverarbeitungsvertrag öffentlich abrufbar und ohne weitere Bedingung Bestandteil des Vertrags; oder er entfällt nachvollziehbar begründet, weil kein Anbieter Kundendaten verarbeitet.belegt, an eine Auflage gebunden: Vertrag existiert, ist aber an einen Tarif gebunden, nur nach Anfrage einsehbar oder allein in den Nutzungsbedingungen geregelt statt als eigenes Dokument.belegt, aber ungünstig: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag im üblichen Sinn: entweder weil der Anbieter für das Kerngeschäft eigenständig Verantwortlicher ist und stattdessen eine andere Konstruktion gilt, oder weil öffentlich offen bleibt, ob überhaupt einer angeboten wird.an einem kritischen Punkt offen: Weder ein Vertrag noch ein dokumentierter Weg zu einem Vertrag; der Einkauf hätte nichts, worauf er sich stützen kann. | belegt, aber ungünstigentfällt für das Kerngeschäft, vorhanden für die ZusatzdienstePaddle und der Verkäufer sind eigenständige Verantwortliche, nicht Auftraggeber und AuftragsverarbeiterZur QuelleFür den Verkauf ist Paddle kein Auftragsverarbeiter, sondern eigenständig Verantwortlicher, weil der Käufer mit Paddle kontrahiert. Statt eines Auftragsverarbeitungsvertrags gilt ein Data Sharing Addendum zwischen zwei eigenständigen Verantwortlichen. Ein echter Auftragsverarbeitungsvertrag existiert separat für die Metrik- und Retention-Dienste. Wer im Einkauf pauschal nach einem AVV fragt, bekommt hier die falsche Antwort auf die falsche Frage.Stand 2026-07-30 |
|---|---|
| Speicherortbelegt, ohne Auflage: EU-Speicherort ohne Zusatzkosten und ohne Tarifbindung, oder der Ort ist vollständig selbst bestimmbar, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: EU-Speicherort möglich, aber an einen Tarif, einen gesondert zu aktivierenden Zusatz oder einen Umzug in eine getrennte Umgebung gebunden; oder die EU-Region ist nicht die Voreinstellung.belegt, aber ungünstig: Kein EU-Speicherort, der Ort ist aber eindeutig benannt, sodass die Folgen bewertbar sind.an einem kritischen Punkt offen: Der Speicherort ist öffentlich nicht benannt oder vom Kunden nicht steuerbar, sodass sich die Verarbeitung nicht verorten lässt. | an einem kritischen Punkt offenunklar, Verarbeitung außerhalb der EU bestätigtDer Käufer kontrahiert mit Paddle, nicht mit dem Softwarehaus, und Daten werden außerhalb der EU verarbeitetZur QuelleDer Anbieter schreibt auf seiner DSGVO-Seite, dass Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Einen Speicherort, eine Region oder ein Rechenzentrum benennt weder die Datenschutzerklärung noch der Auftragsverarbeitungs-Zusatz, der nur von Servern eines Drittanbieters spricht. Eine Wahlmöglichkeit für europäische Datenhaltung ist nicht dokumentiert.Stand 2026-07-30 |
| Subunternehmerbelegt, ohne Auflage: Vollständige öffentliche Liste der Unterauftragnehmer mit Zweck und Land; oder es gibt keine, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Liste existiert und ist benannt, aber nur nach Anfrage oder nach Zugang zu einem Vertrauensportal einsehbar, oder sie nennt Zweck und Land nicht vollständig.belegt, aber ungünstig: Keine geführte Liste; namentlich stehen nur einzelne Dienste in der Datenschutzerklärung, überwiegend solche der eigenen Website.an einem kritischen Punkt offen: Weder eine Liste noch eine Nennung der Verarbeiter des Produkts, und kein dokumentierter Weg, sie zu erfahren. | belegt, an eine Auflage gebundenListe im Trust Center, Widerspruchsfrist 14 TageAuftragsverarbeitungs-Zusatz für die Zusatzdienste: Standardvertragsklauseln Modul zwei, 14 Tage Widerspruchsfrist bei neuen Unterauftragnehmern, Löschung binnen 30 Tagen, eine Vor-Ort-Prüfung je KalenderjahrZur QuelleDer Auftragsverarbeitungs-Zusatz sagt eine aktuelle Liste zu und räumt vor dem Einsatz eines neuen Unterauftragnehmers 14 Tage Widerspruchsfrist ein. Die Liste liegt im Trust Center unter trust.paddle.com. Diese Seite wird erst im Browser aufgebaut und war in dieser Prüfung maschinell nicht auslesbar, die Namen sind daher hier nicht belegt.Stand 2026-07-30 |
| Drittlandübermittlungbelegt, ohne Auflage: Keine Übermittlung in ein Drittland, oder die Übermittlung findet statt und die Grundlage ist benannt und im Vertrag verankert, etwa Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss oder EU-US-Datenschutzrahmen.belegt, an eine Auflage gebunden: Übermittlung findet statt, eine Grundlage ist genannt, aber ohne Zuordnung, welcher Empfänger auf welcher Grundlage arbeitet.belegt, aber ungünstig: Übermittlung findet statt und die eigenen Unterlagen widersprechen sich, oder die genannte Grundlage bezieht sich erkennbar nur auf einen Randbereich wie die Marketing-Website.an einem kritischen Punkt offen: Übermittlung findet erkennbar statt und eine Grundlage wird nirgends genannt. | belegt, ohne AuflageStandardvertragsklauseln, Modul zwei, plus britisches Zusatzblattpaddle.com/legal/privacyZur QuelleFür Übermittlungen aus dem EWR und dem Vereinigten Königreich in Länder ohne Angemessenheitsbeschluss nennt der Anbieter Standardvertragsklauseln und weitere Garantien. Eine Kopie gibt es nur auf Anfrage an privacy@paddle.com, sie liegt nicht öffentlich.Stand 2026-07-30 |
| Training mit Kundendatenbelegt, ohne Auflage: Vertraglich oder in der Datenschutzerklärung ausdrücklich ausgeschlossen, mit Erstreckung auf die eingesetzten Modellanbieter; oder es gibt keine Datenübertragung an einen Anbieter.belegt, an eine Auflage gebunden: Ausschluss ab einem bestimmten Tarif, oder die Zusage steht nur auf einer Dokumentationsseite statt im Vertrag, oder die Frage stellt sich für das Werkzeug sachlich kaum und der Anbieter schweigt dazu.belegt, aber ungünstig: Nutzung ist die Voreinstellung und nur ein Widerspruch beendet sie; oder der Anbieter trainiert eigene Modelle auf bereinigten Kundendaten.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage, obwohl das Werkzeug KI-Funktionen auf Kundeninhalten betreibt. | an einem kritischen Punkt offenunklarWeder Datenschutzerklärung noch Auftragsverarbeitungs-Zusatz noch die DSGVO-Seite treffen eine Aussage dazu, ob Transaktions- oder Käuferdaten für das Training von Modellen verwendet werden. Der Anbieter betreibt Retention- und Betrugsfunktionen, die auf Auswertung beruhen, also ist die Frage offen und gehört in die Vertragsverhandlung.ohne Quellenangabe · Stand 2026-07-30 |
| Aufbewahrung und Löschungbelegt, ohne Auflage: Löschfristen nach Vertragsende beziffert und die Löschung oder Rückgabe zugesagt; oder die Fristen bestimmt der Betreiber selbst, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Löschung ist zugesagt, die Fristen sind aber nur teilweise beziffert, oder Sicherungskopien sind ausdrücklich ausgenommen.belegt, aber ungünstig: Nur der Grundsatz der Erforderlichkeit ohne jede Frist nach Vertragsende, oder Fristen sind allein für Randbereiche wie Website-Protokolle genannt.an einem kritischen Punkt offen: Keine Aussage zu Aufbewahrung und Löschung. | belegt, ohne AuflageLöschung oder Rückgabe binnen 30 Tagen nach Vertragsende, Guthaben bis zu sechs Monate längerPaddle ist Wiederverkäufer des Produkts, Kündigungsfrist 30 Tage, Einbehalt von Guthaben bis zum späteren aus sechs Monaten nach Vertragsende oder Ablauf des letzten AbonnementsZur QuelleDer Auftragsverarbeitungs-Zusatz sieht Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten binnen 30 Tagen nach dem Ende der Verarbeitung vor. Die Datenschutzerklärung knüpft die Aufbewahrung dagegen an die jeweilige Verjährungsfrist. Für Geld gilt eine eigene Regel: Der Anbieter darf Beträge für künftige Rückbuchungen und Erstattungen bis zum späteren der beiden Zeitpunkte einbehalten, sechs Monate nach Vertragsende oder Ablauf des letzten Abonnements.Stand 2026-07-30 |
| Zertifikatebelegt, ohne Auflage: Mehrere anerkannte Nachweise, benannt mit Norm, Fassung und Geltungsbereich, und bezogen auf den Anbieter selbst.belegt, an eine Auflage gebunden: Ein anerkannter Nachweis für den Anbieter belegt, der Bericht aber nur auf Anfrage, oder der Nachweis hängt an einem Tarif, oder der Geltungsbereich bleibt teilweise offen.belegt, aber ungünstig: Nur pauschale Nennung ohne Norm-Fassung und Geltungsbereich, oder bloße Selbstauskunft, oder die Nachweise gehören dem Infrastrukturanbieter statt dem Anbieter, oder der Prüfzeitraum ist erkennbar veraltet, oder die eigenen Angaben widersprechen sich.an einem kritischen Punkt offen: Kein Nachweis genannt und keine Sicherheits- oder Vertrauensseite vorhanden. | belegt, aber ungünstigSOC 2 Type 2 für die Plattformdienste, Kartendaten in einem nach eigener Angabe PCI-konformen Tresor, kein eigenes ISO 27001 belegtpaddle.com/legal/soc-2-complianceZur QuelleDie öffentliche Compliance-Seite nennt einen SOC-2-Type-2-Bericht zu Sicherheit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit, der Prüfzeitraum dort ist der 1. Juli bis 31. Dezember 2022. Der Bericht wird nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung herausgegeben. Ein aktuellerer Bericht wird im Trust Center vermutet, war dort aber maschinell nicht auslesbar. Ein ISO-27001-Zertifikat des Anbieters selbst ist öffentlich nicht belegt.Stand 2026-07-30 |
| EU-KI-Verordnung, Artikel 50belegt, ohne Auflage: Der Anbieter macht eine belegte Aussage, die die eigene Pflicht trägt, etwa Modelldokumentation und Zertifizierung nach ISO/IEC 42001; oder das Werkzeug enthält nachvollziehbar begründet kein KI-System im Sinne der Verordnung.belegt, an eine Auflage gebunden: Der Anbieter äußert sich zur Verordnung oder ordnet die eigene Funktion ein, eine benannte Zusage zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 fehlt aber; oder das Werkzeug enthält kein KI-System, das gegenüber Menschen auftritt, und der Anbieter schweigt.belegt, aber ungünstig: Das Produkt enthält KI-Funktionen, der Anbieter schweigt dazu oder trägt ein Selbstetikett ohne Nachweis; die Kennzeichnung ist vom Betreiber aber selbst setzbar.an einem kritischen Punkt offen: KI spricht im Produkt unmittelbar mit Endkunden und der Anbieter sagt zu Artikel 50 nichts; die Kennzeichnung lässt sich ohne Zusage des Anbieters nicht sicher setzen. | belegt, aber ungünstigunklarZu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung, die seit August 2026 greifen, äußert sich der Anbieter in keinem der öffentlichen Rechtsdokumente. Relevant wäre das für die automatisierten Betrugs- und Rückgewinnungsfunktionen, die auf Bewertung von Käuferverhalten beruhen.ohne Quellenangabe · Stand 2026-07-30 |
| Protokollierungbelegt, ohne Auflage: Nachvollziehbares Protokoll über Zugriffe und Änderungen in allen Tarifen enthalten, mit benannter Frist und Ausleitung in eigene Systeme; oder die Nachvollziehbarkeit liegt vollständig in eigener Hand, weil das Werkzeug im eigenen Betrieb läuft.belegt, an eine Auflage gebunden: Protokoll vorhanden, aber an einen höheren Tarif oder einen kostenpflichtigen Zusatz gebunden, oder die Ausleitung fehlt in den unteren Stufen; Reichweite und Frist sind benannt.belegt, aber ungünstig: Protokolle sind nur anbieterseitig beschrieben, oder Reichweite und Frist bleiben offen, sodass sich Nachweispflichten nicht planen lassen.an einem kritischen Punkt offen: Öffentlich nicht belegt, ob der Kunde überhaupt ein auswertbares Protokoll erhält. | an einem kritischen Punkt offenunklar, Prüfrecht vertraglich zugesagtAuftragsverarbeitungs-Zusatz für die Zusatzdienste: Standardvertragsklauseln Modul zwei, 14 Tage Widerspruchsfrist bei neuen Unterauftragnehmern, Löschung binnen 30 Tagen, eine Vor-Ort-Prüfung je KalenderjahrZur QuelleDer Auftragsverarbeitungs-Zusatz gewährt ein Vor-Ort-Prüfrecht von höchstens einer Prüfung je Kalenderjahr. Ob und in welchem Umfang Zugriffe und Änderungen im Verkäuferkonto nachvollziehbar protokolliert und exportierbar sind, ist öffentlich nicht dokumentiert.Stand 2026-07-30 |
Was es wirklich kostet
Einstieg
Keine Grundgebühr und keine Einrichtungskosten. 5 Prozent plus 0,50 US-Dollar je Checkout-Transaktion, darin enthalten sind nach Angabe des Anbieters Kartenannahme, Steuerregistrierung und Abführung, Betrugsschutz, Rückbuchungen und der Käufersupport.5 Prozent plus 0,50 US-Dollar je Checkout-Transaktion, Sonderpreise für Produkte unter 10 Dollar und für RechnungsstellungZur Quelle
Stand 2026-07-30
Was teuer wird
An drei Stellen. Erstens der Sockelbetrag: 0,50 US-Dollar sind bei einem Ticket von 5 Dollar zehn Prozent obendrauf, weshalb der Anbieter für Produkte unter 10 Dollar und für Rechnungsstellung auf Anfrage verweist. Zweitens die Währung: Wer sich in einer anderen Währung auszahlen lässt als der Kontowährung, zahlt bis zu 1,5 Prozent Umrechnungsmarge, und eine Überweisung in ein Land mit abweichender Währung kostet 15 Dollar, Euro oder Pfund. Drittens die Skalierung: 5 Prozent sind eine Umsatzabgabe ohne Deckel. Ab etwa 10 Mio. Umsatz übersteigt sie das, was eine eigene Steuerfunktion mit eigenen Registrierungen kostet, und genau dann ist der Ausstieg am teuersten.
Was es verdrängt
- Eigene Umsatzsteuer-Registrierung in jedem Absatzland
- Separater Steuerdienst neben dem Zahlungsabwickler
- Eigenes Rechnungs-, Mahn- und Rückbuchungsverfahren
Schnittstellen
- Billing-Schnittstelle und Ereignis-Benachrichtigungen
- Kasse als eingebettetes Fenster oder Weiterleitung
- Kundendaten-Export aus dem Verkäuferkonto
- Übergabe der Zahlungsmittel-Token an einen fremden PCI-Tresor
Passende Methoden
- Regulatorik-Dichte-TestDer Test findet hier ein Lehrbeispiel für eine Pflicht, die alle gleichermaßen trifft, denn Umsatzsteuer in fremden Jurisdiktionen schuldet jeder Anbieter, und Paddle nimmt diese Pflicht als Vertragspartner an sich.
- 5 Tiere: das ACV-GTM-ModellDas Modell verlangt bei kleinen Jahresverträgen einen Vertriebsweg ohne persönlichen Kontakt, und Verkauf ohne Außendienst trägt nur, wenn Steuerpflichten je Land nicht einzeln bearbeitet werden müssen.
Alternativen
- Stripe
Quellen
- 1.5 Prozent plus 0,50 US-Dollar je Checkout-Transaktion, Sonderpreise für Produkte unter 10 Dollar und für Rechnungsstellung (öffnet in neuem Tab)paddle.com/pricing · Stand 2026-07-30
- 2.Paddle ist Wiederverkäufer des Produkts, Kündigungsfrist 30 Tage, Einbehalt von Guthaben bis zum späteren aus sechs Monaten nach Vertragsende oder Ablauf des letzten Abonnements (öffnet in neuem Tab)paddle.com/legal/terms · Stand 2026-07-30
- 3.Der Käufer kontrahiert mit Paddle, nicht mit dem Softwarehaus, und Daten werden außerhalb der EU verarbeitet (öffnet in neuem Tab)paddle.com/legal/gdpr · Stand 2026-07-30
- 4.Paddle und der Verkäufer sind eigenständige Verantwortliche, nicht Auftraggeber und Auftragsverarbeiter (öffnet in neuem Tab)paddle.com/legal/data-sharing-addendum · Stand 2026-07-30
- 5.Ausstieg: Übergabe der Zahlungsmittel-Token an einen fremden PCI-Tresor binnen etwa zwei Wochen, Kundendaten-Export aus dem Dashboard (öffnet in neuem Tab)paddle.com/seller-guides/subscription-migration · Stand 2026-07-30
- 6.Auszahlungsgebühren: keine bei ACH und SEPA in gleicher Währung, 15 Dollar, Euro oder Pfund bei abweichender Währung, bis zu 1,5 Prozent Umrechnungsmarge (öffnet in neuem Tab)paddle.com/help/manage/get-paid/is-there-a-fee-taken-for-payouts · Stand 2026-07-30
- 7.Auftragsverarbeitungs-Zusatz für die Zusatzdienste: Standardvertragsklauseln Modul zwei, 14 Tage Widerspruchsfrist bei neuen Unterauftragnehmern, Löschung binnen 30 Tagen, eine Vor-Ort-Prüfung je Kalenderjahr (öffnet in neuem Tab)paddle.com/legal/data-processing-addendum · Stand 2026-07-30
- 8.Rechtsperson und Registernummer: Paddle.com Market Limited, 08172165, gegründet 8. August 2012, Status aktiv (öffnet in neuem Tab)find-and-update.company-information.service.gov.uk/…/08172165 · Stand 2026-07-30
- 9.Der große Zahlungsabwickler bietet ein eigenes Modell als eingetragener Händler mit 3,5 Prozent Aufschlag zusätzlich zu den regulären Zahlungsgebühren (öffnet in neuem Tab)stripe.com/pricing · Stand 2026-07-30
- 10.paddle.com/… (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-07-30
- 11.paddle.com/blog/paddle-acquires-profitwell (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-07-30
- 12.paddle.com/about (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-07-30
- 13.fintechfutures.com/… (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-07-30
- 14.paddle.com/legal/privacy (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-07-30
- 15.paddle.com/legal/soc-2-compliance (öffnet in neuem Tab)Stand 2026-07-30
Zuletzt geprüft: 2026-07-30 von Dr. Oliver Gausmann, Convios GmbH
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