A · Positionierung & NarrativExtern belegt

PFI-Raster: Wer verdient an der Innovation?

Rahmen von David Teece (1986). Drei Größen entscheiden, wem der Gewinn einer Neuerung zufällt: die Schützbarkeit gegen Nachbau, die Marktphase, und die Kontrolle über die Mittel, die zur Vermarktung zusätzlich gebraucht werden. Ist der Schutz schwach, wandert der Gewinn zum Eigentümer der spezialisierten Zusatzmittel. Daraus folgt eine Entscheidung zwischen Besitzen und Zukaufen.

Wann Sie diese Methode brauchen

Sie haben etwas Eigenes gebaut, und trotzdem verdienen andere daran mit: der Systemintegrator, der Ihr Angebot ausliefert, der Datenhalter, ohne den es keinen Nutzen zeigt, der Modellanbieter, auf dem es aufsetzt. Die üblichen Prüfungen fragen nur, ob Ihre Fähigkeit eigen ist. Sie sagen Ihnen nicht, welchen Teil der Kette Sie besitzen müssen, damit der Gewinn bei Ihnen ankommt, und wann Zukaufen genügt.

Vorgehen

  1. 1Aneigenbarkeit einschätzen: Ist das Wissen niedergeschrieben oder steckt es in Köpfen und Abläufen, greift ein Schutzrecht wirklich, und wie lange bräuchte ein Nachbauer realistisch.
  2. 2Marktphase bestimmen: Konkurrieren noch mehrere Bauweisen miteinander, oder hat sich ein Standard durchgesetzt. Nach dem Standard entscheiden Skalierung, Kosten und Zugang, nicht mehr die bessere Idee.
  3. 3Alle Mittel auflisten, die zusätzlich gebraucht werden, damit ein Kunde den Nutzen tatsächlich erlebt: Vertrieb, Fertigung, Zulassung, Daten, Kundenbeziehung, Service, angrenzende Technik.
  4. 4Jedes dieser Mittel einordnen: allgemein verfügbar, spezialisiert (nur Sie hängen daran) oder wechselseitig spezialisiert (beide Seiten müssen investieren).
  5. 5Je spezialisiertem Mittel klären: Wer kontrolliert es, gibt es echte Alternativen, und wie schnell könnte ein Nachahmer sich denselben Zugang verschaffen.
  6. 6Die kritischen von den verzichtbaren Mitteln trennen und nur für die kritischen entscheiden: schwacher Schutz plus wechselseitige Spezialisierung plus vorhandenes Kapital spricht für Besitz; sonst Vertrag oder Lizenz, dann aber mit begrenzter Abhängigkeit und verhandeltem Ausstieg.
  7. 7Gegenprobe für KI-Vorhaben: Sitzt der Engpass bei Ihnen oder beim Modellanbieter, beim Datenhalter oder bei dem Partner, über den Ihr Angebot beim Kunden ankommt.

Typische Anwendung

Ein typisches B2B-SaaS im Personalumfeld baut eine Prüfassistenz für Arbeitsverträge auf einem zugekauften Sprachmodell. Das Raster ergibt: Der Schutz ist schwach, weil die Anleitungen an das Modell in Wochen nachgebaut sind, und ein Standard hat sich noch nicht gesetzt. Von den Zusatzmitteln sind Rechenleistung und Oberfläche allgemein verfügbar, die geprüfte Klauselsammlung und der Zugang über die Lohnsysteme dagegen spezialisiert, und die Schnittstelle zu den Lohnsystemen ist wechselseitig: Beide Seiten müssten investieren. Die Firma verzichtet auf ein eigenes Modell, kauft stattdessen die Pflege der Klauselsammlung ins Haus und verhandelt mit dem Lohnsystem-Anbieter statt einer offenen Partnerschaft einen Vertrag mit fester Laufzeit, Datenherausgabe und Ausstiegsrecht.

Grenzen und Gegenindikationen

Das Raster ordnet, es rechnet nicht. Es sagt Ihnen nicht, wie viel ein Zusatzmittel wert ist, wie lange Ihr Vorsprung hält oder was der Zukauf kosten darf. Die Einstufung als spezialisiert ist im Voraus strittig und im Nachhinein immer plausibel, was das Raster anfällig dafür macht, eine bereits gefällte Kaufentscheidung nachträglich zu begründen. Die empirischen Belege stammen aus Fertigungs- und Konsumgüterbranchen sowie aus einer historischen Einzelbranche, nicht aus Abonnementsoftware. Bei kurzen Technologiezyklen kann der Besitz eines spezialisierten Mittels selbst zur Last werden, wenn der Engpass sich verschiebt. Und das Raster schweigt zu Nachfrage, Preis und Vertriebsweg: Es klärt nur, wer verdient, nicht ob überhaupt jemand kauft.

Woran Sie Wirkung messen

Messen Sie den Anteil Ihres Umsatzes, der ohne ein Mittel in fremder Hand nicht zustande käme, und schätzen Sie je solchem Mittel die Zeit bis zu einem gleichwertigen Ersatz. Prüfen Sie beides jährlich neu, denn beide Werte verschieben sich mit dem Markt.

Verwandte Methoden

Quellen

  1. 1.Teece, David J.: Profiting from technological innovation: Implications for integration, collaboration, licensing and public policy, Research Policy 15(6), 285-305, 1986 (öffnet in neuem Tab) · Research Policy, Elsevier / North-Holland (Volltext-Faksimile über edegan.com) · 1986 · Wissenschaft und Fachliteratur · beschreibt das VerfahrenTrägt das Verfahren mit seinen drei Bausteinen: Aneigenbarkeitsregime, dominantes Design und Zusatzmittel, die der Aufsatz in generisch, spezialisiert (einseitige Abhängigkeit) und wechselseitig spezialisiert unterteilt. Abschnitt 5 liefert die Entscheidungsregel: Vertrag statt Integration ist überlegen, wenn der Schutz eng ist und die Zusatzmittel im Wettbewerb angeboten werden; bei schwachem Schutz und spezialisierten Mitteln wird deren Kontrolle zum Erfolgsfaktor, wobei der Aufsatz nach Zeitbedarf und Kapitalbedarf abstuft und bei knapper Kasse eine Minderheitsbeteiligung als Kompromiss nennt. Grenze: ein begrifflicher Rahmen mit Fallbeispielen, keine statistische Prüfung, und ohne Aussage zu Abonnementsoftware.
  2. 2.Teece (1986), Profiting From Technological Innovation: Zusammenfassung mit ausformulierter Entscheidungsregel (öffnet in neuem Tab) · edegan.com, Wissensbasis zur Innovations- und Unternehmerökonomie (Ed Egan) · undatiert · Praxisquelle · belegt den WirkmechanismusVerdichtet die drei Bausteine zu einer knappen Ablauflogik: Werden keine Zusatzmittel gebraucht, sofort vermarkten; werden sie gebraucht und ist der Schutz schwach, die kritischen spezialisierten Mittel kaufen, sofern Kapital und Vorsprung reichen, sonst den Zugang vertraglich sichern. Sie hält zugleich fest, dass Integration Anreize und Kontrolle bündelt, während Verträge Risiko und Kapitalbedarf senken, dafür aber Erpressbarkeit erzeugen, sobald ein Partner spezifisch investieren muss. Grenze: eine Lehrzusammenfassung ohne eigene Belege, sie ersetzt den Aufsatz nicht und fügt ihm nichts hinzu.
  3. 3.Tripsas, Mary: Unraveling the Process of Creative Destruction: Complementary Assets and Incumbent Survival in the Typesetter Industry, Strategic Management Journal 18 (Summer Special Issue), 119-142, 1997 (öffnet in neuem Tab) · Strategic Management Journal, John Wiley & Sons (Volltext über edegan.com) · 1997 · Wissenschaft und Fachliteratur · belegt die WirksamkeitPrüft den Kern des Rasters an der Geschichte der Setzmaschinenbranche von 1886 bis 1990 mit Firmen- und Produktdaten aller Anbieter. Die Arbeit findet, dass die Produkte der etablierten Anbieter in allen drei technologischen Umbrüchen technisch unterlegen waren, dass sie aber nur in einem der drei Fälle verdrängt wurden: Wo spezialisierte Zusatzmittel ihren Wert über den Umbruch hinweg behielten, hielten die Etablierten ihre Marktposition trotz schwächerer Technik. Ein Blick allein auf Investitionen oder technische Fähigkeiten hätte laut Arbeit in die Irre geführt. Grenze: eine einzelne Branche über einen langen Zeitraum, beobachtend und nicht experimentell, deshalb kein Beleg für Übertragbarkeit auf Software.
  4. 4.Teece, David J.: Profiting from Innovation in the Digital Economy: Standards, Complementary Assets, and Business Models in the Wireless World, Research Policy 47(8), 1367-1387, 2018 (Autorenfassung) (öffnet in neuem Tab) · Research Policy, Elsevier (Autorenfassung über eScholarship, University of California) · 2018 · Wissenschaft und Fachliteratur · liefert den AnlassDer Urheber zieht seinen Rahmen von 1986 in die digitale Wirtschaft und benennt zwei Verschiebungen. Erstens kann der Engpass bei querschnittlichen Basistechnologien eine fremde Technologie statt eines klassischen Vermögenswerts sein, weshalb der Neuerer sie kaufen, lizenzieren oder sich mit ihrem Eigentümer verbünden muss. Zweitens kamen Plattformen und Ökosysteme im Aufsatz von 1986 nicht vor, obwohl die Gewinnverteilung entlang der Wertschöpfungskette ohne sie nicht zu verstehen ist. Grenze: Die Belege stammen aus Mobilfunk und Standard-Patenten, nicht aus KI-Anwendungen; die Übertragung auf heutige Modellanbieter ist Deutung von Convios und keine Aussage der Quelle.

Ursprung: David J. Teece (UC Berkeley, Haas School of Business)

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