# Lexware Office

> Lexware Office schreibt Angebote und Rechnungen, liest Eingangsbelege aus, gleicht sie mit den angebundenen Bankkonten ab und führt daraus die Buchhaltung bis zur Umsatzsteuer-Voranmeldung und zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Lohnabrechnung samt Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt lässt sich als Modul dazubuchen, und der Steuerberater bekommt einen eigenen Zugang zum selben Datenbestand.

- Anbieter: Haufe Service Center GmbH, Freiburg, Marke der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
- Kanonische URL: https://www.convios.com/de/werkzeugkasten/lexware-office
- Sprachfassung: https://www.convios.com/en/toolbox/lexware-office
- Bereich: Betrieb & Finanzen · Cluster: Buchhaltung für kleine Unternehmen
- Rolle: Fertigprodukt · Herkunft: Etabliert, KI nachgerüstet
- Stand: 2026-09-28 · Geprüft: 2026-09-28 · Autor: Dr. Oliver Gausmann, Convios GmbH
- Werkzeugkasten: https://www.convios.com/de/werkzeugkasten — Markdown: https://www.convios.com/de/werkzeugkasten.md

## Urteil

Verhindert Rückstand: Für ein kleines Unternehmen in Deutschland hängt an der Buchhaltung eine Kette von Pflichten, die seit dem 01.01.2025 um den Empfang strukturierter E-Rechnungen länger geworden ist: GoBD-konforme Aufzeichnung, acht- bis zehnjährige Aufbewahrung, elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung. Lexware Office schließt diese Kette ab Version L für 21,90 Euro im Monat zuzüglich Umsatzsteuer, und deshalb lautet das Urteil: verhindert Rückstand. Nach eigener Angabe des Anbieters arbeiten weit über 450.000 Kunden mit dem Werkzeug (Stand 24.09.2026), wer es einsetzt, steht also auf derselben Grundlage wie der Betrieb nebenan. Die KI-Funktionen sitzen in Belegerkennung und Buchungsvorschlägen. In den Unterlagen fallen zwei Punkte auf: harte Obergrenzen in der Fair Usage Policy, die den Einsatzbereich nach oben begrenzen, und eine öffentlich ausgelegte Auftragsverarbeitung, deren Zweckklausel weiter reicht als die Zusage in den Geschäftsbedingungen.

## Eignung nach Unternehmensgröße

- Solopreneur: geeignet — Der Einstieg liegt bei 7,90 Euro im Monat für Belegerfassung und Archiv, die Buchhaltung mit Umsatzsteuer-Voranmeldung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung beginnt in Version L bei 21,90 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und monatlich kündbar. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht, der Zugang für den Steuerberater ist kostenlos.
- KMU: bedingt geeignet — Beliebig viele Benutzer sind erlaubt. Das Rechtemodell kennt nur vier grobe Arbeitsrechte für Belege, Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und Administration, dazu ein Self-Service-Recht für eigene Lohndokumente, und das Recht auf Belege lässt sich nur Benutzern mit Self-Service-Zugang entziehen. Jeder Administrator kann die Rechte aller anderen Administratoren ändern. Eine Anmeldung über Single Sign-on ist öffentlich nicht dokumentiert. Die Fair Usage Policy begrenzt auf 50.000 Belege je Kalenderjahr und 50 Lohnabrechnungen je Monat, das Lohnmodul endet in der Preistabelle bei 50 Mitarbeitenden.
- Konzern: nicht geeignet — Die Auftragsverarbeitung beschreibt den Zweck selbst: Klein- und Kleinstunternehmen zu unterstützen. Konsolidierung über mehrere Gesellschaften kommt in der Funktionsübersicht nicht vor, die Haftung ist außerhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit je Kalenderjahr auf 50 Prozent der gezahlten Vergütung begrenzt, und die zugesagte Verfügbarkeit liegt bei 99 Prozent im Monatsmittel während der Betriebszeiten, ohne geplante Wartung.

## Tragfähigkeit des Anbieters

Etabliert: Lexware Office gehört zur Haufe Group, die sich selbst als Familienunternehmen mit Sitz in Freiburg beschreibt. Vertragspartner und Auftragsverarbeiter ist die Haufe Service Center GmbH, eine Tochter der Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG. Die Haufe Service Center GmbH ist zugleich als Zahlungsinstitut bei der BaFin registriert. Eine Beteiligung von Finanzinvestoren taucht in den geprüften Unterlagen nicht auf.

- Vertragspartner und Register: Haufe Service Center GmbH, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg, Amtsgericht Freiburg HRB 5718, Geschäftsführung Christa van der Burgh und Dr. Tobias Lagatz (Quelle: https://agb.lexware.de/lexware-office, Stand 2026-09-24)
- Markeninhaberin: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Kommanditgesellschaft mit Sitz in Freiburg, Registergericht Freiburg HRA 4408, Komplementärin Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, HRB 5557 (Quelle: https://impressum.lexware.de/lexware-office, Stand 2026-09-24)
- Registereintrag und Eigentum: Haufe Service Center GmbH im Handelsregister eingetragen am 13.03.2006, Muttergesellschaft Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG, Jahresabschlüsse zum 30.06. seit 2006 (Quelle: https://www.northdata.de/Haufe+Service+Center+GmbH,+Freiburg, Stand 2026-09-28)
- Aufsicht: Haufe Service Center GmbH als Zahlungsinstitut für Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste bei der BaFin registriert, Zahlungsinstitute-Register 156230 (Quelle: https://agb.lexware.de/lexware-office, Stand 2026-09-28)
- Geschäftsjahr 2024/25 der Gruppe: Umsatz der Haufe Group 562 Millionen Euro, Wachstum über 8 Prozent, rund 2.500 Beschäftigte, Meldung vom 13.08.2025 (Quelle: https://www.haufegroup.com/en/presse/strength-in-change-haufe-group-remains-firmly-on-course-for-growth, Stand 2026-09-24)
- Geschäftsjahr 2025/26 der Gruppe: Erstmals über 600 Millionen Euro Umsatz, Wachstum 7 Prozent, Lexware nach Angabe der Gruppe gewachsen, Stichtag 30.06.2026, Meldung vom 23.07.2026 (Quelle: https://www.presseportal.de/pm/106930/6320059, Stand 2026-09-24)
- Kundenbasis nach eigener Angabe: Weit über 450.000 Kunden, Anbieterangabe, abgerufen am 24.09.2026 (Quelle: https://www.lexware.de/datenschutz-datensicherheit/, Stand 2026-09-24)
- Steuerberater-Zugang nach eigener Angabe: Über 50.000 Steuerberater in Deutschland nutzen den kostenlosen Online-Zugang zu Mandantenkonten, Anbieterangabe, abgerufen am 28.09.2026 (Quelle: https://www.lexware.de/preise/, Stand 2026-09-28)

## Ausstiegskosten

Gering: Der Ausstieg ist vertraglich geregelt. Nach dem Vertragsende bleibt der Account laut Auftragsverarbeitung kostenlos im Nur-Lese-Modus, nach Ziffer 13 der Geschäftsbedingungen auf Wunsch für die Dauer der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen, und Export oder Löschung bleiben in dieser Zeit möglich. Offen bleibt, was im neuen System als Zusammenhang ankommt: festgeschriebene Buchungen, die Protokollierung und die Zuordnung von Beleg zu Bankumsatz. Die Auftragsverarbeitung spricht von gängigen Datenaustauschformaten, ohne sie zu benennen. Für den Weg zu einer Kanzlei gibt es die elektronische Pendelakte, weitergehende Migrationshilfe berechnet der Anbieter gesondert nach Preisliste.

## Regulatorik und Daten

| Punkt | Befund | Belegstand | Stand |
|---|---|---|---|
| Auftragsverarbeitung | eigene Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, im Volltext öffentlich und als PDF abrufbar, Stand 12.11.2025 — Die Vereinbarung liegt vollständig aus, samt Unterauftragnehmern in Anlage 1 und technischen und organisatorischen Maßnahmen in Anlage 2. Auftragsverarbeiter ist die Haufe Service Center GmbH, dieselbe Gesellschaft, die nach den Geschäftsbedingungen die Verträge abwickelt. An einen Tarif ist sie nicht gebunden. Eine Unstimmigkeit im Wortlaut fällt auf: die Vereinbarung soll mit Unterzeichnung in Kraft treten, die Datenschutzerklärung spricht von einem bereits geschlossenen Vertrag. Einen Unterschriftsweg nennt keine der beiden Seiten. | belegt | 2026-09-24 |
| Speicherort | Amazon Web Services in Frankfurt für alle Rechnungs- und Buchhaltungsfunktionen, AWS Europe für den Betrieb der KI-gestützten Funktionen — Laut Auftragsverarbeitung werden alle Kernfunktionen ausschließlich in Deutschland entwickelt und gehostet, genannt sind Rechnungserstellung, Belegverarbeitung, Lohnabrechnung und Kasse. Vertragspartner für das Hosting ist die Amazon Web Services EMEA SARL in Luxemburg. Die amerikanische Muttergesellschaft steht als eigener Eintrag in der Liste, begrenzt auf interne Supportleistungen und nur mit vorheriger Genehmigung. Ein Aufpreis für die Region ist nicht genannt. | belegt | 2026-09-28 |
| Subunternehmer | öffentliche Liste mit zehn Einträgen samt Anschrift und Leistung, dazu ein Genehmigungsvorbehalt für AWS Inc. — Anlage 1 nennt jede Firma mit Anschrift und Zweck: zwei Haufe-Gesellschaften für Entwicklung und Support, Amazon Web Services für das Hosting, UserVoice für ein Feedbackwerkzeug, The Rocket Science Group mit Mandrill für den Versand aller Arten von E-Mails, Intercom für Kommunikation mit KI-Unterstützung, B+S Banksysteme und BANKSapi für den Bankabruf, SorryApp für Statusmeldungen und Klippa aus Groningen für die Datenextraktion aus Buchungsbelegen. Datadog und Mixpanel stehen nur in der Datenschutzerklärung, dort als eigene Verarbeitung des Anbieters auf Grundlage berechtigter Interessen, mit Datenhaltung in der EU. Eine Änderung muss der Anbieter vorab anzeigen, der Kunde kann widersprechen, der Anbieter darf dann den Vertrag außerordentlich kündigen. | belegt | 2026-09-28 |
| Drittlandübermittlung | Übermittlung in die USA und das Vereinigte Königreich für Nebenfunktionen, Grundlage pauschal benannt ohne Zuordnung je Empfänger — Die Kernfunktionen bleiben in Deutschland. Für ergänzende Funktionen wie E-Mail-Versand, Supportplattform und Analyse greift der Anbieter auf Unterauftragnehmer mit Sitz in den USA zurück, genannt sind UserVoice, The Rocket Science Group und Intercom, dazu SorryApp in London. Als Grundlage nennt die Auftragsverarbeitung in der Regel einen Angemessenheitsbeschluss und andernfalls Standardvertragsklauseln. Welcher Empfänger auf welcher Grundlage arbeitet, steht nirgends. Praktisch folgenreich ist der E-Mail-Versand: Rechnungen, die aus dem Programm verschickt werden, laufen über einen amerikanischen Dienst. | teilweise belegt | 2026-09-24 |
| Training mit Kundendaten | Training mit Eingaben und Ausgaben der KI-Funktionen vertraglich ausgeschlossen, die Auftragsverarbeitung behält sich Analyse und Verbesserung des Angebots vor — Die Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 11.08.2026 schließen in Abschnitt II Ziffer 2.3 die Nutzung von Input oder Output zu Trainingszwecken aus. Die Auftragsverarbeitung nennt darüber hinaus sonstige Zwecke, darunter die Analyse und Verbesserung des Dienstleistungsangebots, und sie erlaubt die Nutzung der gespeicherten Daten zu damit kompatiblen Zwecken nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO. Ausgenommen davon ist der Support-Chatbot von Intercom, der laut Datenschutzerklärung mit den Chat-Eingaben trainiert wird. Welches Modell die KI-Funktionen trägt, benennt der Anbieter nicht; die Liste nennt AWS Europe für den Betrieb der KI-Funktionen und Klippa für die Belegextraktion. | teilweise belegt | 2026-09-28 |
| Aufbewahrung und Löschung | kostenloser Nur-Lese-Zugang nach Vertragsende, Löschung jederzeit selbst auslösbar, Testkonten nach spätestens 13 Monaten gelöscht, keine Frist für Sicherungskopien — Die Auftragsverarbeitung regelt das Vertragsende konkret: der Account bleibt kostenlos lesbar, der Kunde kann die vollständige Löschung selbst auslösen und alle Daten exportieren, ein nicht gekaufter Testaccount wird spätestens 13 Monate nach Ende der Testphase gelöscht. Sicherheitskopien darf der Anbieter anlegen, soweit sie für eine ordnungsgemäße Verarbeitung nötig sind. Eine Frist, nach der auch die Sicherungen verschwinden, ist nicht beziffert. Ein Löschkonzept über den Account hinaus bleibt Sache des Kunden. | teilweise belegt | 2026-09-28 |
| Zertifikate | GoBD-Testat nach IDW PS 880 genannt, Einsicht nur nach Formular über das Portal eines ungenannten Wirtschaftsprüfers; ISO 27001 und PCI DSS gelten den Rechenzentren — Nach Angabe des Anbieters prüft eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lexware Office regelmäßig nach IDW PS 880, IDW RS FAIT 1 und GoBD. Wer das Testat sehen will, gibt Firmenname, Namen und E-Mail-Adresse ein und wird auf das Berichtsportal der Prüfgesellschaft weitergeleitet; deren Name, das Prüfdatum und der Geltungsbereich stehen öffentlich nicht da. Die Zertifizierungen nach ISO 27001 und PCI DSS beziehen sich ausdrücklich auf die Hochsicherheitsrechenzentren im Großraum Frankfurt und damit auf den Hoster. Eine eigene Zertifizierung des Anbieters nach ISO 27001 ist nicht genannt. Das Formular wurde für dieses Profil nicht abgeschickt. | teilweise belegt | 2026-09-24 |
| EU-KI-Verordnung, Artikel 50 | Geschäftsbedingungen nennen die KI-Verordnung und schließen verbotene Praktiken und Hochrisiko-Einsatz aus, eine Aussage zu Artikel 50 fehlt — Ziffer 2.3 der Geschäftsbedingungen für SaaS-Lösungen verweist ausdrücklich auf die Verordnung (EU) 2024/1689. Untersagt sind die Praktiken aus Artikel 5 und jede Nutzung, durch die die KI-Funktionen als hochriskant eingestuft würden, einschließlich der Bereiche aus Anhang III wie Personalmanagement. Die Verantwortung für Eingaben und Ergebnisse legt der Anbieter beim Kunden ab, samt Freistellung. Zu den Transparenzpflichten aus Artikel 50 sagt er nichts. Die KI-Funktionen im Produkt arbeiten an Belegen und Buchungsvorschlägen und treten den Endkunden des Kunden nicht gegenüber. | teilweise belegt | 2026-09-24 |
| Protokollierung | Protokollierung von Änderungen und Anmeldungen mit Zeitpunkt und IP-Adresse im Produkt, zehn Jahre aufbewahrt, Ausleitung in eigene Systeme nicht dokumentiert — Im Produkt zeigt die Protokollierung, welche Änderungen wann vorgenommen wurden und wer sich mit welcher IP-Adresse angemeldet hat. Laut Anlage 2 der Auftragsverarbeitung werden Eingaben der Kunden in einem GoBD-konformen Audit-Log zehn Jahre aufbewahrt, und jeder Zugriff der eigenen Systemadministratoren wird mit Kennung, Zeitstempel und Anlass ebenso lange protokolliert. Eine Tarifbindung ist nicht genannt. Wie sich das Protokoll in ein eigenes System übertragen lässt, beschreibt keine der geprüften Seiten. | teilweise belegt | 2026-09-24 |

## Kosten

- Einstieg: Vier Versionen, je Monat zuzüglich Umsatzsteuer: S für Belegerfassung und Archiv 7,90 Euro, M mit Angeboten, E-Rechnungen und Mahnungen 12,90 Euro, L mit Buchhaltung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Umsatzsteuer 21,90 Euro, XL mit EU- und Abschlagsrechnungen sowie Programmierschnittstelle 32,90 Euro. Derzeit bietet der Anbieter als Aktion den halben Preis für die ersten drei Monate an (Stand 28.09.2026). Lohn & Gehalt beginnt bei 12,90 Euro für bis zu zwei Mitarbeitende. Alles monatlich kündbar, Stand 28.09.2026. (Stand 2026-09-28)
- Teuer wird es: Zusatzkosten entstehen an den Grenzen. Das Lohnmodul steigt in Stufen nach der Zahl der Mitarbeitenden bis 50, darüber endet die Preistabelle. Die Fair Usage Policy erlaubt 50.000 Belege im Jahr und 50 Lohnabrechnungen im Monat; wer darüber hinauswächst, steht vor einem Wechsel des Systems. Preise darf der Anbieter einmal im Jahr anpassen, ein Sonderkündigungsrecht entsteht erst bei mehr als 10 Prozent. Unterstützung bei einer Migration über den reinen Export hinaus wird nach Preisliste gesondert berechnet.

## Drei Wege im Vergleich

### Buchhaltung über die Kanzlei in DATEV führen

Das übliche Gegenstück ist DATEV Unternehmen online, eingerichtet über die eigene Kanzlei, die im DATEV-Format arbeitet und den Datenbestand dort weiterführt. Lexware Office setzt beim Unternehmen an: das Unternehmen bucht selbst und übergibt über die elektronische Pendelakte an die Kanzlei (Stand 28.09.2026).

### KI-native Buchhaltung mit kostenfreiem Kern

Norman ist ein Gegenstück, das die KI-Buchhaltung selbst zum Produkt macht. Buchhaltung und E-Rechnung gibt es dort nach eigener Angabe im kostenfreien Tarif. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kostet für Selbstständige im Tarif Pro 28 Euro im Monat zuzüglich Umsatzsteuer, für Kapitalgesellschaften im Tarif Max 52 Euro (Stand 28.09.2026). Günstiger ist Norman also nur für Nutzer, die keine Voranmeldung abgeben. Vor einem Wechsel zu prüfen sind zwei Dinge, die bei Lexware Office belegt und beim Gegenstück für dieses Profil nicht geprüft sind: eine Lohnabrechnung mit Meldewegen an Krankenkassen und Finanzamt und eine öffentlich ausgelegte Auftragsverarbeitung mit Liste der Unterauftragnehmer.

### Belegstrecke selbst bauen

Bauen ließe sich die Belegstrecke: n8n verkettet Posteingang und Ablage ohne eigenen Programmcode, Claude Code schreibt die Auswerteschritte, LiteLLM hält die Modellaufrufe austauschbar und Langfuse misst die Trefferquote je Belegtyp. Bei zehn Personentagen zu 1.200 Euro (Schätzung) stehen 12.000 Euro gegen 262,80 Euro im Jahr für Version L. Dazu kommen drei Punkte, die der Eigenbau selbst abdecken müsste: die Übermittlung an das Finanzamt, die acht- bis zehnjährige GoBD-konforme Ablage und beim Lohn die Meldungen an die Sozialversicherung, die nur aus systemgeprüfter Software oder über eine Ausfüllhilfe wie sv.net abgegeben werden dürfen. Geht der Erbauer, fehlt jemand, der die Strecke gegen geänderte Vorschriften prüft.

Empfehlung nach Größe:

- Solopreneur: Kaufen, mit Version L, sobald Umsatzsteuer anfällt, und die Anmeldung in zwei Schritten für jeden Benutzer einschalten: ohne sie hat der Kunde nach Ziffer 3.3 der Geschäftsbedingungen einen Missbrauch in jedem Fall zu vertreten.
- KMU: Kaufen, solange die Obergrenzen der Fair Usage Policy weit entfernt sind, und ab etwa 30 Mitarbeitenden (Schätzung) den Wechselpfad planen, bevor die 50er-Grenze beim Lohn erreicht ist.
- Konzern: Für Konzerne ungeeignet: Die Auftragsverarbeitung nennt Klein- und Kleinstunternehmen als Zweck, die Haftung ist außerhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf 50 Prozent der jährlich gezahlten Vergütung begrenzt, Konsolidierung kommt in der Funktionsübersicht nicht vor.

## Einordnung

- Setzt Methode um: [Regulatorik-Dichte-Test](https://www.convios.com/de/methodik/regulatorik-dichte-test) — Der Test fragt, wie viel Vorschrift in einem Markt steckt. Für Lexware Office gelten E-Rechnung, GoBD und Meldewege zu Sozialversicherung und Finanzamt.
- Setzt Methode um: [Good-Better-Best-Pricing](https://www.convios.com/de/methodik/good-better-best) — Die vier Versionen von S bis XL staffeln den Umfang: Die Buchhaltung beginnt in der dritten Stufe (L), die Programmierschnittstelle in der vierten (XL).
- Setzt Methode um: [Datenmonetarisierung: verbessern, umhüllen, verkaufen](https://www.convios.com/de/methodik/data-monetization-improve-wrap-sell) — Die Methode unterscheidet, ob Daten das Produkt verbessern, es umhüllen oder verkauft werden, und die Zweckklausel der Auftragsverarbeitung zu Analyse und Verbesserung des Angebots ist die erste Stufe, im Vertrag festgehalten.
- Alternative: [DATEV](https://www.convios.com/de/werkzeugkasten/datev)
- Alternative: [Candis](https://www.convios.com/de/werkzeugkasten/candis)
- Verdrängt: Rechnungen in Word und Excel mit handgeführten Nummernkreisen, Belegordner, die zum Quartalsende an die Kanzlei gehen, Manuelles Abtippen von Kontoauszügen und Überweisungen aus dem Onlinebanking, Getrennt beauftragte Lohnabrechnung beim Lohnbüro

## Belege

- Markeninhaberin, Rechtsform, Registergericht und Registernummern, Aufsichtsbehörde BaFin — https://impressum.lexware.de/lexware-office (Stand 2026-09-24)
- Vertragspartner, Registernummer HRB 5718, Geschäftsführung, Zahlungsinstitute-Register 156230, Geschäftsbedingungen samt Ziffern zu KI-Nutzung, Trainingsausschluss, Haftung, Verfügbarkeit, Preisanpassung, Zwei-Faktor-Anmeldung und Vertragsende, Stand 11.08.2026, Nur-Lese-Zugang für die Dauer der Aufbewahrungsfristen nach Ziffer 13, Haftung außerhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf 50 Prozent begrenzt — https://agb.lexware.de/lexware-office (Stand 2026-09-28)
- Auftragsverarbeitung mit Zweckklausel, Hosting in Deutschland, Unterauftragnehmern in Anlage 1, Einspruchsrecht mit außerordentlichem Kündigungsrecht des Anbieters, Ausnahme für Sicherheitskopien, technischen und organisatorischen Maßnahmen samt zehnjährigem Audit-Log in Anlage 2 und Regeln zum Vertragsende, Stand 12.11.2025 — https://avv.lexware.de/lexware-office (Stand 2026-09-28)
- Datenschutzerklärung mit Trennung zwischen eigener Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung, Datadog, Mixpanel, Training des Intercom-Support-Chatbots mit Chat-Eingaben und Drittlandregeln, Stand 23.09.2026 — https://datenschutz.lexware.de/lexware-office (Stand 2026-09-28)
- Obergrenzen der Nutzung: 50.000 Belege je Kalenderjahr, 50 Lohnabrechnungen je Monat, Stand 13.11.2025 — https://agb.lexware.de/lexware-office/fair-usage-policy (Stand 2026-09-24)
- Preise der Versionen S bis XL, Lohnmodul, Aktionsrabatt für die ersten drei Monate, Steuerberater-Zugang mit über 50.000 nutzenden Steuerberatern nach Anbieterangabe und Anzahl der Partner-Erweiterungen — https://www.lexware.de/preise/ (Stand 2026-09-28)
- Rechenzentren im Großraum Frankfurt mit ISO 27001 und PCI DSS, Prüfung nach IDW PS 880, Kundenzahl nach eigener Angabe — https://www.lexware.de/datenschutz-datensicherheit/ (Stand 2026-09-24)
- GoBD-Testat nur nach Formular über das Berichtsportal der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft — https://www.lexware.de/gobd-zertifikat/ (Stand 2026-09-24)
- Vier Arbeitsrechte plus Self-Service-Recht für eigene Lohndokumente, Recht auf Belege nur bei Self-Service-Benutzern entziehbar, beliebig viele Benutzer, Administratoren können Rechte anderer Administratoren ändern — https://help.lexware.de/de-form/articles/548789-benutzer-und-berechtigungen-verwalten (Stand 2026-09-28)
- Protokollierung von Änderungen und Anmeldungen mit Zeitpunkt und IP-Adresse — https://help.lexware.de/de-form/articles/548626-was-kann-ich-tun-wenn-ich-unbefugten-zugriff-auf-meinen-lexware-office-account-vermute (Stand 2026-09-24)
- Eintragung der Haufe Service Center GmbH im Handelsregister am 13.03.2006 und Muttergesellschaft — https://www.northdata.de/Haufe+Service+Center+GmbH,+Freiburg (Stand 2026-09-28)
- Umsatz der Haufe Group im Geschäftsjahr 2024/25, Meldung vom 13.08.2025 — https://www.haufegroup.com/en/presse/strength-in-change-haufe-group-remains-firmly-on-course-for-growth (Stand 2026-09-24)
- Umsatz der Haufe Group im Geschäftsjahr 2025/26, Meldung vom 23.07.2026 — https://www.presseportal.de/pm/106930/6320059 (Stand 2026-09-24)
- Umbenennung von lexoffice in Lexware Office bei unveränderten Verträgen — https://www.lexware.de/lexoffice/ (Stand 2026-09-24)
- Tarife von Norman: Buchhaltung und E-Rechnung im kostenfreien Tarif, Umsatzsteuer-Voranmeldung für Selbstständige im Tarif Pro für 28 Euro, für Kapitalgesellschaften im Tarif Max für 52 Euro, jeweils im Monat zuzüglich Umsatzsteuer — https://norman.finance/pricing (Stand 2026-09-28)
- Aufbewahrungsfristen seit 01.01.2025: zehn Jahre für Bücher und Abschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege (§ 147 Abs. 3 AO) — https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html (Stand 2026-09-28)
- Programme und Ausfüllhilfen für Meldungen an die Sozialversicherung brauchen vor dem ersten Einsatz eine Systemprüfung (§ 19 DEÜV) — https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__19.html (Stand 2026-09-28)
